Die Bundesnetzagentur hat 2023 festgestellt, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzvorrichtung bei in vielen Balkonkraftwerken verbauten Wechselrichtern nicht enthalten ist. Für diese Geräte erlischt damit formal gesehen die Betriebserlaubnis. Auch wenn laut Experten kein akutes Sicherheitsrisiko durch die fehlende Einrichtung ausgeht, müssten die betroffenen Geräte vom Netz genommen werden. Dazu hat die Bundesnetzagentur die Betreiber der Geräte aufgefordert.
Vor allem geht es dabei um Wechselrichter der chinesischen Firma Deye (u.a. SUN 600 G3 sowie SUN 300 G3). Allerdings sind auch Wechselrichter weiterer Hersteller betroffen. Eine umfassende Liste, welche Wechselrichter betroffen sind, gibt es bislang noch nicht. Es ist inzwischen bekannt, dass neben Wechselrichtern der Firma Deye auch die Wechselrichter von Bosswerk (hier die Modelle MI-300 und MI-600) betroffen sind. Für die baugleichen Wechselrichter beider Hersteller können Betroffene der Seite na-device.deye.solar/ ein inzwischen von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Nachrüstmodul bestellen: . Das Nachrüstset soll den Kunden laut Angaben der Firma Deye kostenlos zugeschickt werden.
Auch die Firma Anker hat die Wechselrichter des Modells MI60 zurückgerufen und bietet Kunden einen kostenlosen Austausch an. Das gleiche gilt für Balkonkraftwerke des bei Aldi vertriebenen Herstellers Solovoltaik – auch er bietet kostenlose Austauschgeräte für die betroffenen Wechselrichter an.
Aber auch weitere Hersteller können von der Sicherheitspanne betroffen sein – im Zweifelsfall müssen sich Kunden direkt den Hersteller wenden.
Das fehlende mechanische Relais soll eigentlich vor Stromschlägen oder Überspannung schützen – z.B. im Falle eines Stromausfalls oder beim Ziehen des Gerätesteckers. Da die Geräte zusätzlich mit einem weiteren Schutzmechanismus versehen sind, geht von den Geräten aber keine akute Gefahr aus. Die Geräte schalten laut Experten zuverlässig ab.
Wenn bei Ihrem Wechselrichter die vorgeschriebene Abschalteinrichtung fehlt, ist das ein Sachmangel. Der Käufer hat in diesen Fällen das Recht, die Ware zurückzugeben oder Ersatz zu fordern.