Balkonkraftwerke 2024: Was Sie jetzt über Stecker-Solar wissen müssen 800 W, einfache Anmeldung, neue Regeln für Eigentümergemeinschaft und Mieter

Stecker rein und los geht’s mit der sauberen Energieerzeugung: Balkonkraftwerke sind für Hauseigentümer der unkomplizierte Einstieg in die eigene Stromproduktion aus der Sonne. 2024 wurde das Anmeldeverfahren vereinfacht, die erlaubte Leistung soll erhöht werden. Auch für Wohnungseigentümer und Mieter könnte es bald einfacher werden, auf ihrem Balkon eine Solaranlage anzubringen. Erfahren Sie hier, was Sie jetzt zum Balkonkraftwerk wissen sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren.
    Bislang ist die Leistung der Stecker-Solargeräte auf 600 Watt begrenzt.
  • Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist Pflicht, beim Netzbetreiber aber nicht mehr notwendig.
  • Viele Hindernisse sind oder sollen 2024 wegfallen. Die Bundesregierung hat mit dem „Solarpaket I
    rechtliche Hürden abgebaut und die Installation der Anlagen vereinfacht.
  • Das Gesetz ist seit dem 16.05.2024 in Kraft. Lockerungen im Solarpaket I: vereinfachte Anmeldung, Installation vor Zählerwechsel, höhere Leistung (800 Watt statt bisher 600
    Watt), grundsätzliche Erlaubnis desSchuko-Steckers
  • Schuko-Stecker und 800 Watt Leistung müssen aber auch in die VDE-Normen aufgenommen werden. Die wird erst im Spätsommer erwartet.
  • Erlaubnis von Vermieter und WEG sollen in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Diese Privilegierung ist noch nicht beschlossen.
Balkon mit Stecker-Solar-Panel  © Robert Poorten – stock.adobe.com
Anders als eine große Solaranlage ist ein Balkonkraftwerk für den eigenen Grundbedarf ausgelegt. Standard-Module können relativ einfach an Balkon, Terrassenwand oder Dach angebracht werden. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Balkonkraftwerke sind Mini-Solaranlagen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren.
    Bislang ist die Leistung der Stecker-Solargeräte auf 600 Watt begrenzt.
  • Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist Pflicht, beim Netzbetreiber aber nicht mehr notwendig.
  • Viele Hindernisse sind oder sollen 2024 wegfallen. Die Bundesregierung hat mit dem „Solarpaket I
    rechtliche Hürden abgebaut und die Installation der Anlagen vereinfacht.
  • Das Gesetz ist seit dem 16.05.2024 in Kraft. Lockerungen im Solarpaket I: vereinfachte Anmeldung, Installation vor Zählerwechsel, höhere Leistung (800 Watt statt bisher 600
    Watt), grundsätzliche Erlaubnis desSchuko-Steckers
  • Schuko-Stecker und 800 Watt Leistung müssen aber auch in die VDE-Normen aufgenommen werden. Die wird erst im Spätsommer erwartet.
  • Erlaubnis von Vermieter und WEG sollen in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Diese Privilegierung ist noch nicht beschlossen.

Update 15.05.2024: 800 Watt, einfache Anmeldung, rückwärts laufende Zähler - Lockerungen für Balkonkraftwerke 2024 in Kraft getreten!

Die Bundesregierung hat sich im Streit um das Solarpaket geeinigt. Am 26. April 2024 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Solarpaket mit den umfangreichen Lockerungen für Balkonkraftwerke beschlossen. Die neuen Regeln für Stecker-Solar-Geräte wurden am 15.05.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit am 16.05.2024 in Kraft getreten.

Balkonkraftwerke und Solarpaket: Was bringt das neue Gesetz?

Das Solarpaket I sieht folgende Lockerungen für Stecker-Solar-Geräte vor:

  • Neue Geräteklasse: Erhöhung der Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke von bislang 600 Watt auf zukünftig 800 Watt Wechselrichterleistung bei max. 2.000 Watt Modulleistung.
  • Empfehlung, dass der Schuko-Stecker für den Anschluss von Balkonsolargeräten grundsätzlich erlaubt wird.
  • Duldung rückwärtslaufender Zähler bis zum Austausch durch den Netzbetreiber. D.h.: Mit der Installation des Balkonkraftwerks muss nicht auf den Zählerwechsel gewartet werden.
  • Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr notwendig.

Wichtig: Balkonkraftwerk mit 800 W und Schuko-Stecker auch von VDE-Produktnorm abhängig

Zwar ist das Solarpaket der Bundesregierung in Kraft getreten. Verbraucher können aber leider immer noch nicht bedenkenlos Stecker-Solargeräte mit mehr als 600 Watt Leistung installieren. Die Erhöhung der maximal erlaubten Wechselrichter-Leistung auf 800 Watt sowie die explizite und generelle Erlaubnis, den Schuko-Stecker für die Installation zu nutzen, muss nämlich auch der VDE formell in seine Produktnorm aufnehmen. Denn für Elektroinstallationen und Versicherungsschutz sind in der Praxis letztlich die VDE-Normen ausschlaggebend. Eine Anpassung der VDE-Norm zu Balkonkraftwerken ist bereits in Arbeit – Experten rechnen aber mit einer Veröffentlichung frühestens im Spätsommer. Der Schuko-Stecker war aber bislang ohnehin nicht explizit verboten. Nur einige Netzbetreiber haben auf den Anschluss mit einem speziellen Wieland-Stecker gepocht. Weil nun die Anmeldung beim Netzbetreiber weggefallen ist, sollte wenigstens diese Hürde in der Praxis keine Rolle mehr spielen.

Vereinfachte Anmeldung für Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur

Schneller als die Bundesregierung und der VDE war die Bundesnetzagentur. Sie hat kurzerhand die vereinfachte Anmeldung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister bereits zum 1. April freigeschaltet. Die Anmeldung erfolgt auf der Seite www.marktstammdatenregister.de unter dem Menüpunkt „Steckerfertige Solaranlage“. Die Pflicht, sein Balkonkraftwerk ebenfalls beim Netzbetreiber anzumelden, ist seit dem 16.5.2024 entfallen!

Balkonkraftwerke und rückwärts laufende Zähler

Seit dem 16.5.2024 müssen Sie mit der Installation eines Balkonkraftwerks nicht mehr warten, bis Ihr Netzbetreiber einen alten rückwärtslaufenden Zähler ausgetauscht hat. Denn die Bundesregierung hat im geänderten EEG festgelegt, dass Balkonkraftwerke übergangsweise auch betrieben werden dürfen, wenn Ihr Zähler rückwärts läuft. Der Netzbetreiber wird Ihren Zähler zwar früher oder später austauschen und das können Sie auch nicht verhindern. Denn der Betrieb eines rückwärts laufenden Zähler mit einem Balkonkraftwerk ist nicht generell erlaubt. Er muss aber für eine Übergangszeit toleriert werden. Sie können sich also entspannt zurücklehnen und warten, bis Ihr Netzbetreiber tätig wird.

Das gilt für Balkonkraftwerke 2024:

  • Installation vor Zählerwechsel erlaubt
  • Keine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig
  • Einfache Anmeldung bei Bundesnetzagentur
  • Schuko-Stecker ist nicht verboten
  • Grauzone: ungedrosselte 800 W Wechselrichterleistung

Balkonkraftwerk bei Eigentümergemeinschaft oder als Mieter: Kein Zeitplan bekannt

Die geplanten Lockerungen für Mieter und Eigentumswohnungen wurden zuletzt am 14. Februar 2024 in einer Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags beraten. Dort wurde zwar Kritik geäußert, dass die geplanten Regeln Vermietern und Eigentümergemeinschaften noch zu viele Möglichkeiten einräumen, die Installation von Balkonkraftwerken doch zu verhindern. Dennoch werden die neuen Regeln die Installation von Balkonkraftwerken bei Eigentumswohnungen und für Mieter deutlich einfacher machen. Geplant ist, steckerfertige Solaranlagen in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufzunehmen. Für die endgültige Verabschiedung der geplanten Änderungen im Miet- und WEG-Recht ist uns aktuell keinen Zeitplan bekannt.

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Balkonkraftwerk: Was ist das überhaupt?

Die sogenannten Balkonkraftwerke – oft auch als Stecker-Solaranlagen, Mini-PV, oder Plug-In-PV bezeichnet, sind kleine baufertige Solarpanele, die sich zum Beispiel an ein Balkongeländer montieren lassen. Das sind also kleine Photovoltaikanlagen für jedermann, die für wenige hundert Euro im Handel zu kaufen sind. Die entscheidenden Unterschiede zur großen Solaranlage: Die Anlagen sind kleiner – haben also eine geringere Leistung und produzieren weniger Strom. Konkret heißt das: Die Stecker-Solaranlagen dürfen aktuell noch eine maximale Leistung von 600 Watt aufweisen. Voraussichtlich ab Spätsommer 2024 darf die Wechselrichterleistung 800 Watt betragen.

Kleiner Tipp: Schon heute gibt es Balkonkraftwerke mit 800 W, die bislang aber noch auf 600 W gedrosselt sind. Diese dürfen Sie auch heute schon bedenkenlos einsetzen.

Ein weiteres Merkmal: Balkonkraftwerke sind steckerfertig – im Idealfall wird also kein Elektriker für die Installation benötigt. Der Betrieb läuft im besten Fall über einen einfachen Steckdosen-Anschluss. Der Anschluss muss allerdings der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Der selbst produzierte Strom wird dann über einen Wechselrichter und die Steckdose der Anlage in den Stromkreis der Wohnung geleitet. Anders als bei einer großen Solaranlage ist ein Balkonkraftwerk vor allem für den eigenen Grundbedarf ausgelegt. Der größte Teil des selbst produzierten Stroms sollte am besten sofort verbraucht und nicht ins Netz eingespeist werden. Zwar speist man mit einem Stecker-Solargerät auch überschüssigen Strom ins Netz ein. Allerdings sind die Mengen so gering, dass es sich für Betreiber von Balkonkraftwerken nicht lohnt, den eingespeisten Strom vergüten zu lassen. Balkonkraftwerke sind also ein unkomplizierter und niedrigschwelliger Einstieg in die eigene erneuerbare Stromproduktion. Sie bieten vor allem Mietern und Wohnungseigentümern mit wenig Platz die Chance, sich an der Energiewende zu beteiligen und für sich grünen Strom zu produzieren. Auch für Hauseigentümer, die kein geeignetes Dach oder nicht genug Geld für eine große Photovoltaikanlage haben, sind Stecker-PV-Geräte eine sinnvolle Alternative.

Vorteile von Balkonkraftwerk© Verband Wohneigentum NRW e.V.

Balkonkraftwerk mit 800 oder 600 Watt: Was ist 2024 erlaubt?

Aktuell dürfen Sie Balkonkraftwerke noch mit einer Leistung bis 600 Watt installieren. Das bedeutet, die Anschlussleistung, die der Wechselrichter ans Stromnetz abgibt, darf maximal 600 Watt betragen. Die Bundesregierung hat zwar eine neue Geräteklasse für Balkonkraftwerke beschlossen und in dieser definiert, dass Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung aufweisen dürfen. Bis Sie ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt rechtssicher installieren können, muss aber auch der VDE noch seine Normen anpassen. Und das dauert noch.

Unproblematisch sind Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter grundsätzlich 800 Watt Leistung haben, aber bislang noch auf 600 Watt gedrosselt sind. Die Nennleistung der Module selbst darf auch höher sein.

Laut Einschätzungen kann ein Haushalt etwa 10 bis 20 Prozent seines Strombedarfs mit einem 600-Watt-Balkonkraftwerk decken. Die Stromerzeugung ist damit eher gering und für den Grundverbrauch angelegt. Eventuell überschüssiger Strom wird allerdings in das Netz eingespeist. Die Netzbetreiber verlangen deshalb meist einen Stromzähler, der Ihren selbst produzierten Strom als Einspeisung erfasst. Diesen Stromzähler nennt man „Zweirichtungszähler. Pro Zähler darf nur ein Balkonkraftwerk installiert werden. Eine Vergütung wie bei großen Photovoltaik-Anlagen erfolgt bei Balkonkraftwerken allerdings nicht.

Wann ist Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt?

Mitte Mai ist das neue Balkonkraftwerk-Gesetz (das Solarpaket der Bundesregierung) in Kraft getreten, womit der Weg für 800-Watt-Balkonkraftwerke theoretisch frei ist. Allerdings muss nun noch der VDE seine Produktnorm ändern, womit frühestens im Spätsommer 2024 zu rechnen ist. Erst dann können Sie ein Balkonkraftwerk tatsächlich sorgenfrei und rechtssicher mit einer Wechselrichter-Leistung von 800 Watt betreiben. Denn: Für Elektroinstallationen und Versicherungen sind die VDE-Normen ausschlaggebend, nicht das geänderte EEG!

Kosten eines Balkonkraftwerks

Die Kosten liegen zwischen 500 und etwa 1.000 Euro pro Stecker-Solaranlage. Der Preis hängt vor allem davon ab, ob die Pakete mit einem oder zwei Modulen ausgestattet sind.

Im Handel und Online gibt es zahlreiche Komplettpakete mit Standard-Modulen. Die wiegen etwa 20 Kilogramm, sind mit Steckern, Leitungen, Wechselrichter und oft auch dem benötigten Montagematerial ausgestattet und können relativ leicht am Balkon, Terrassenwand oder Dach angebracht werden.

Installation einer Stecker-Solaranlage

Damit eine Installation der Stecker-Solaranlagen gelingt, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Als Standort sollte eine Fläche mit möglichst viel Sonne vorhanden sein
  • Eine Außensteckdose ist nötig (bislang wurde von den Netzbetreibern häufig eine spezielle Wieland-Steckdose verlangt, die dann von einem Elektriker extra angebracht werden musste)
  • Sobald der VDE seine Produktnormen an die neuen Regeln für Balkonkraftwerke angepasst hat, wird der Betrieb über einen haushaltstypischen Schuko-Stecker zur Norm. Aber bereits jetzt gilt: Der Schuko-Stecker ist nicht verboten! Bislang haben einige Netzbetreiber einen speziellen Anschluss über eine Einspeisesteckdose verlangt. Weil seit dem 16.5.2024 die Anmeldung beim Netzbetreiber weggefallen ist, dürfte dieses Hindernis bereits weggefallen sein. Heißt: Das Balkonkraftwerk kann man in der Regel so einfach anschließen wie einen Toaster. ABER: Auf keinen Fall Mehrfachsteckdose für Balkonkraftwerke verwenden!
  • Eventuell wird der rückwärtslaufende Stromzähler ausgetauscht
  • Ein Stromanschluss muss verfügbar sein
  • Denkmalschutz- oder Bauvorschriften müssen unter Umständen beachtet werden
  • Die Montage muss sicher sowie wind- und wetterfest sein

Es spielt keine Rolle, an welchen Stromkreis und auf welcher Phase in Ihrem Zuhause das Balkonkraftwerk angeschlossen ist. Denn der Ertrag des Balkonkraftwerkes wird auf den gesamten Stromkreislauf angerechnet – das nennt man saldierend.

Übrigens: Wenn Sie noch mehr Informationen zum Thema Photovoltaik-Anlagen und speziell auch zu Balkonkraftwerken möchten, dann nutzen Sie gerne unsere Online-Seminare. Die bieten wir regelmäßig gemeinsam mit einem Experten der Verbraucherzentrale NRW zu diesen Themen an.

Balkonkraftwerk ausrichten

Die Ausrichtung des Balkonkraftwerks beeinflusst maßgeblich den späteren Stromertrag. Generell ist eine südliche Ausrichtung hierzulande am günstigsten. Dadurch fangen die Solarmodule die meiste Sonneneinstrahlung ein.

Allerdings kann auch eine Ausrichtung nach Osten oder Westen vorteilhaft sein. Denn die Ausrichtung beeinflusst, zu welcher Tageszeit das Balkonkraftwerk den meisten Strom produziert. Ein nach Osten ausgerichtetes Solarmodul erreicht seine Höchstleistung am Vormittag, während ein nach Westen ausgerichtetes Modul am Nachmittag viel Strom produziert. Wichtig dabei: Die höchste Kostenersparnis haben Sie, wenn Sie Ihren Solarstrom selbst verbrauchen. So wäre z. B. eine Westausrichtung sinnvoll, wenn Ihr Stromverbrauch am Nachmittag/Abend am höchsten ist.

Auch der Neigungswinkel spielt eine wesentliche Rolle. Die optimale Neigung hängt unter anderem von der Jahreszeit, der Ausrichtung und der geographischen Lage ab. Allgemein sollte der Winkel in den Sommermonaten flacher als in den Wintermonaten sein.

Welche Steckdosen-Art benötigt ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke gibt es in zwei verschiedenen Ausführungen: mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker, der in normale Steckdosen passt, und mit einem Wieland-Stecker. Letzterer eignet sich besonders für die Einspeisung von Solarstrom und gilt als besonders sicher. Allerdings dürfen nur qualifizierte Fachkräfte die dafür benötigte Wieland-Steckdose installieren.

Ist ein Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker erlaubt?

Grundsätzlich sind Balkonkraftwerke mit Schuko-Stecker gesetzlich nicht verboten. Welche Steckdose Sie verwenden können, hängt zunächst vom Balkonkraftwerk selbst ab. Einige werden mit Schuko-Stecker geliefert, andere benötigen für den Anschluss eine Wieland-Steckdose. Allerdings kann der Netzbetreiber verlangen, dass Balkonkraftwerke nur über Wieland-Steckdosen laufen.

Balkonkraftwerke: Lohnt sich ein Speicher?

Ein Balkonkraftwerk mit Speicher bietet sich vor allem dann an, wenn der eigene Stromverbrauch außerhalb der Sonnenstunden am höchsten ist: Nicht verbrauchter Strom fließt in den Speicher statt ins öffentliche Stromnetz. Tagsüber erzeugter Strom kann dann auch abends oder nachts die Haushaltsgeräte versorgen.

Allerdings lohnt sich der Einsatz von Speicher derzeit in der Regel nicht. Grund sind die hohen Anschaffungskosten und die vergleichsweise kurze Lebensdauer von Batteriespeichern.

Beispielrechnung für Nutzung eines Speichers

  • Mit einem 600-Watt-Balkonkraftwerk lassen sich bei Südausrichtung und einem Neigungswinkel von 90 Grad laut dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin 414 Kilowattstunden im Jahr erzeugen. Ohne Speicher beträgt der Nutzungsgrad in der Modellrechnung 71 %. Das bedeutet, von den erzeugten 414 kWh werden 293 kWh für den eigenen Strombedarf genutzt. In einem Haushalt mit 3 Personen und einem Jahresverbrauch von 2.600 kWh werden damit rund 11 % des benötigten Stroms über das Balkonkraftwerk abgedeckt.

    Mit einem Speicher von 1 Kilowattstunde ließe sich bei dieser Rechnung der Nutzungsgrad auf 95 % erhöhen. Somit könnten aus demselben Solargerät im Jahr 391 kWh genutzt werden. Die Selbstversorgungsrate steigt damit auf 15 %. Bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh erhöht sich die jährliche Ersparnis um 34 € (insgesamt 137 €). Durch die Mehrkosten für den Speicher (hier 1.000 €) verlängert sich jedoch die Amortisationszeit: in diesem Beispiel auf mehr als 10 Jahre. Da Batteriespeicher oft nur eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren haben, gilt es hier sorgfältig abzuwägen, ob sich die Anschaffung lohnt.

Zähler läuft rückwärts: Braucht mein Balkonkraftwerk 2024 einen neuen Stromzähler?

Auch wenn Sie mit einem Balkonkraftwerk nur kleine Mengen Strom für den Eigengebrauch erzeugen, so kann es vorkommen, dass Sie tatsächlich mal überversorgt sind. Dann würde der Strom in das allgemeine Netz fließen – und Ihr Zähler praktisch rückwärts drehen. Ältere nicht digitale Zähler machen das noch, denn sie besitzen keine automatische Rücklaufsperre. Das ist aber gesetzlich (noch) verboten. Der Grund: Dadurch würde der Zähler den vom Energieunternehmen bezogenen Strom nicht korrekt erfassen. Die zu zahlenden Steuern, Abgaben und Umlagen wären auch verfälscht. Deshalb sind Netzbetreiber daran interessiert, dass Sie sich einen modernen Zweirichtungszähler einbauen lassen. Oft machen das die Netzbetreiber automatisch, wenn Sie sich als Mini-Stromerzeuger registrieren. Diese digitalen Zähler berechnen Ihren Verbrauch und Ihre Erzeugungsleistung getrennt voneinander. Aber: Der Einbau kann höhere Gebühren nach sich ziehen.

Aktuell zulässig sind folgende Stromzähler-Modelle:

  • analoge Zähler mit Rücklaufsperre
  • digitale Stromzähler (Zweirichtungszähler oder Zähler mit Rücklaufsperre)
  • „smarte“ intelligente Stromzähler

Gut zu wissen: Die Kosten für den Zählerwechsel übernimmt in der Regel der Netzbetreiber. Allerdings kann der Einbau trotzdem höhere Gebühren nach sich ziehen. Denn nach dem Tausch kann Ihr Netzbetreiber die jährliche Zählergebühr erhöhen. Zudem kann es nötig werden, vor dem Tausch den Zählerschrank umzubauen. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen.

Wichtig: Sie müssen mit der Installation Ihres Balkonkraftwerks 2024 nicht mehr warten, bis der Netzbetreiber den Zähler getauscht hat. Wenn Ihr Zähler rückwärts läuft, dürfen Sie Ihr Balkonkraftwerk seit dem 16.5.2024 trotzdem sofort anschließen. Es ist dann Aufgabe des Netzbetreibers, auf Sie zuzukommen und den Zähler zu wechseln. Der rückwärtslaufende Zähler ist übergangsweise zulässig!

Balkonkraftwerke in einer Eigentümergemeinschaft: Was 2024 zu beachten ist

Bislang müssen Mieter und Wohnungseigentümer recht umständlich klären, ob sie die Stecker-Solaranlage am Balkon auch wirklich anbringen dürfen. Für Mieter heißt das, dass sie vom Wohlwollen des Vermieters abhängig sind und dessen Genehmigung einholen müssen.

Wohnungseigentümer wiederum müssen sich ihr Balkonkraftwerk als bauliche Veränderung am Gebäude auf der Eigentümerversammlung per Antrag genehmigen lassen. Das gilt auch, wenn die Mini-Solaranlage nicht am Geländer oder der Fassade fest verbaut wird. Das wiederum führt bisher oft – wenn es Widerspruch gab – zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Auch hier soll das neue Balkonkraftwerk-Gesetz 2024 Änderungen bringen. Laut den neuen Regeln dürfen Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschafen Balkonkraftwerke dann nicht mehr pauschal verbieten.

Wo müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?

Aktuell müssen Betreiber einer Mini-Solaranlage auch noch den Netzbetreiber informieren und sich in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online eintragen. Viele Netzbetreiber bieten entsprechende vereinfachte Formulare auf ihrer Internetseite oder auf Anfrage an. Die Registrierung können Sie online auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters durchführen. Auf der Seite des BDEW können Sie zudem herausfinden, welcher Netzbetreiber für Ihren Standort zuständig ist. Hierfür benötigen Sie einen 13-stelligen Code, der auf Ihrer Energierechnung zu finden ist.

Weil Streitigkeiten und komplexe Anträge nicht gerade zur Beschleunigung der Energiewende beitragen, plant die Politik eine Gesetzesänderung, die das Anbringen und Betreiben von Balkonkraftwerken vereinfachen soll. Ab 2024 soll es daher ausreichen, das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister einzutragen. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur soll entfallen.

Versicherung für Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke sind im Normalfall bereits über bestehende Versicherungen abgesichert. Folgende Versicherungen leisten im Schadensfall:

  • Hausratversicherung: Schäden am Balkonkraftwerk selbst sind meist über die Hausratversicherung abgedeckt. Damit ist es z. B. gegen Beschädigungen durch Sturm, Hagel oder Überspannung nach Blitzeinschlag abgesichert.
  • Haftpflichtversicherung: Schäden, die ein Balkonkraftwerk verursacht, sind in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Diese springt z. B. ein, wenn Teile der Mini-Solaranlage herunterfallen und Fremdeigentum beschädigen.
  • Wohngebäudeversicherung: Ist die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden, sichert die Gebäudeversicherung das Balkonkraftwerk gegen die vereinbarten Gefahren ab. So können Immobilienbesitzer ihre Stecker-Solaranlage schützen.

Zudem können Sie für Ihr Balkonkraftwerk eine Betreiberhaftpflichtversicherung (bei uns im Mitgliedsbeitrag enthalten) abschließen. In den meisten Fällen ist dies jedoch nicht nötig, da die Privathaftpflicht hier ohnehin einspringt bzw. entsprechend erweitert werden kann.
Seit Ende 2023 sind Balkonkraftwerke übrigens automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Damit es ausreichend versichert ist, sollten Sie dennoch in jedem Fall Ihr Balkonkraftwerk der Hausratversicherung melden.

Balkonkraftwerke 2024: Was bald einfacher werden soll

Rund um das Thema Balkonkraftwerk soll es 2024 ein neues Gesetz geben. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der Balkonkraftwerke bzw. der als Mini-Solaranlagen bezeichneten Geräte bekommen. Das bedeutet dann, dass sie sich ihr Vorhaben nicht mehr per Antrag vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft genehmigen lassen müssen. Entsprechend sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Durch eine weitere Gesetzesänderung soll außerdem die Meldepflicht an den Netzbetreiber wegfallen. Insgesamt fordern Verbraucherverbände gerade beim Anmeldeverfahren deutlich weniger Bürokratie. Zudem befürworten mittlerweile auch Fachgremien, das Anbringen der Balkonkraftwerke über einen Standard-Stecker zu vereinfachen. Auch der Zweirichtungszähler als Bedingung soll wegfallen.

Und: Geplant ist für die Zukunft, auch Anlagen mit einem oder mehreren Wechselrichtern von insgesamt bis zu 800 Kilowatt bzw. VA Leistung zuzulassen. Die Leistung der angeschlossenen Solarmodule soll auf bis zu 2000 Watt begrenzt werden. Allerdings ist die Einspeisung des Stroms in den eigenen Stromkreislauf durch die maximal zulässige Wechselrichter-Leistung dennoch auf insgesamt 800 Watt beschränkt. Die neuen Regeln zum Balkonkraftwerk sind Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung, die nach Verzögerungen nun erst Anfang 2024 beschlossen wird. Die Lockerungen der Regeln für Stecker-Solargeräte sind damit nicht wie geplant am 1.1.2024 in Kraft getreten, sondern verzögern sich.

Balkonkraftwerke: Welche Förderung gibt es?

Förderprogramme wie dieses gibt es immer wieder. Wer über den Kauf einer Stecker-Solaranlage nachdenkt, sollte sich deshalb vor Ort über Fördermöglichkeiten informieren: Für Stecker-Solargeräte gibt es zwar keine groß angelegte Förderung in Deutschland. Vor allem viele Städte fördern aber den Erwerb von Balkonkraftwerken. Manche Kommunen geben 50 Euro pro Solarpanel dazu, andere fördern bis zu 500 Euro für eine 600 Watt-Steckeranlage.

Eine recht aktuelle Fördermittel-Liste finden Sie auf dem Portal E-Fahrer.com, das von der Verbraucherplattform Chip.de betreut wird. Die Liste ist aber keinesfalls vollständig. Deshalb sollten Sie sich immer noch einmal selbst vergewissern und bei verschiedenen Anlaufstellen vor Ort wie z.B. Ihrer Stadt oder den Stadtwerken nach Zuschuss-Programmen fragen. Ein regelmäßiger Blick lohnt sich auch aus einem anderen Grund: Die Förderprogramme ändern sich häufig und verfügbare Mittel sind schnell ausgeschöpft.

In vielen bekannten Förderprogrammen der NRW-Städte reichten die zur Verfügung gestellten Mittel für das Jahr 2024 nicht aus. In solchen Fällen ist es ratsam, sich bei den zuständigen Gremien über eine Fortführung des Programms zu informieren.

Übrigens: Wir als Verband Wohneigentum sprechen uns für eine flächendeckende Förderung der Balkonkraftwerke und eine möglichst einfache Handhabung mit Schuko-Stecker aus.

Balkonkraftwerke: Worauf Sie beim Online-Kauf achten sollten

Egal ob Online, im Baumarkt, beim Discounter oder dem Elektro-Fachbetrieb: Es gibt zahlreiche Hersteller und noch mehr Anbieter von Balkonkraftwerken. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Der unübersichtliche Markt und die Zahl schwarzer Schafe macht die Kaufentscheidung nicht leichter. Die Bundesnetzagentur hat neben einer Sicherheitslücke bei vielen Hersteller im Jahr 2023 auch generell festgestellt, dass auf dem Markt viele mangelhafte Geräte angeboten werden. Deshalb gibt es einige Punkte, die beim Kauf eines Stecker-Solargeräts empfohlen werden:

Warum lohnt sich ein Balkonkraftwerk für mich?

Mehrere Gründe sprechen für eine Anschaffung der Stecker-Solaranlagen.

1.    Die Anschaffungs-Kosten sind mit etwa 500 bis 1.000 Euro überschaubar
2.    Die Module sind seit 1. Januar 2023 von der Mehrwertsteuer befreit
3.    Die Lebensdauer der Geräte ist mit 25 Jahren recht langlebig
4.    Die Handhabung ist einfach und zunehmend verbraucherfreundlicher
5.    Sie bieten eine einfache Möglichkeit, für sich selbst erneuerbare Energie zu erzeugen
6.    Sie sind eine Chance, den CO2-Ausstoß zu reduzieren
7.    Und: Sie sparen Strom und damit bares Geld

Was bringen Balkonkraftwerke wirklich?

Lohnt sich diese kleine Anlage nun finanziell, oder nicht? Laut Verbraucherzentrale kann man mit einem nach Süden ausgerichteten Standardsolarmodul von 380 Watt Leistung pro Jahr etwa 280 Kilowattstunden Strom produzieren. Das genügt bei einem Zwei-Personen-Haushalt, um den jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine zu decken. Im Jahr spart man – je nach Strompreis – etwa 60 bis 70 Euro. Das ist zwar nicht unfassbar viel, aber mit den geplanten Vereinfachungen zur Handhabung der kleinen Mini-Kraftwerke ist es unkompliziert verdientes Geld. Bei einer Stecker-Solaranlage mit zwei Modulen können Sie im Jahr unter Idealbedingungen sogar bis zu 150 Euro einsparen. Die Kosten für ein solches Balkonkraftwerk hätten Sie dann nach ca. sechs Jahren wieder eingespart.

Was die Einsparung von CO2 angeht, so werden mit einer Mini-Solaranlage laut ersten Berechnungen etwa 125 Kilo Co2 pro Jahr vermieden. Zum Vergleich: Laut Statista verursacht eine Person in Deutschland (Stand 2021) im Durchschnitt pro Jahr schon 11,17 Tonnen Treibhausgase. 2,04 Tonnen entfallen auf den Bereich Wohnen, 1,69 Tonnen auf die Ernährung, 3,79 Tonnen auf sonstigen Konsum (zum Beispiel Bekleidung und Freizeitaktivitäten). Also: Groß sind die individuellen Einsparungen nicht, aber in der Masse aller kleinen Stecker-Anlagen macht auch das einen Unterschied fürs Klima.

Tipp: Wenn Sie sich mal flexibel ausrechnen lassen wollen, wie sich Ihr Balkonkraftwerk auf Verbrauch pro Kopf und Jahr auswirkt, dann nutzen Sie den Simulator der Hochschule Für Technik und Wirtschaft HTW-Berlin. Dort erhalten Sie auch Daten dazu, wann sich die Anschaffung wieder amortisiert hat.

Sicherheitslücke: Viele Wechselrichter müssen ausgetauscht werden

  • Die Bundesnetzagentur hat 2023 festgestellt, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzvorrichtung bei in vielen Balkonkraftwerken verbauten Wechselrichtern nicht enthalten ist. Für diese Geräte erlischt damit formal gesehen die Betriebserlaubnis. Auch wenn laut Experten kein akutes Sicherheitsrisiko durch die fehlende Einrichtung ausgeht, müssten die betroffenen Geräte vom Netz genommen werden. Dazu hat die Bundesnetzagentur die Betreiber der Geräte aufgefordert.

    Vor allem geht es dabei um Wechselrichter der chinesischen Firma Deye (u.a. SUN 600 G3 sowie SUN 300 G3). Allerdings sind auch Wechselrichter weiterer Hersteller betroffen. Eine umfassende Liste, welche Wechselrichter betroffen sind, gibt es bislang noch nicht. Es ist inzwischen bekannt, dass neben Wechselrichtern der Firma Deye auch die Wechselrichter von Bosswerk (hier die Modelle MI-300 und MI-600) betroffen sind. Für die baugleichen Wechselrichter beider Hersteller können Betroffene der Seite na-device.deye.solar/ ein inzwischen von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Nachrüstmodul bestellen: . Das Nachrüstset soll den Kunden laut Angaben der Firma Deye kostenlos zugeschickt werden.

    Auch die Firma Anker hat die Wechselrichter des Modells MI60 zurückgerufen und bietet Kunden einen kostenlosen Austausch an. Das gleiche gilt für Balkonkraftwerke des bei Aldi vertriebenen Herstellers Solovoltaik – auch er bietet kostenlose Austauschgeräte für die betroffenen Wechselrichter an.

    Aber auch weitere Hersteller können von der Sicherheitspanne betroffen sein – im Zweifelsfall müssen sich Kunden direkt den Hersteller wenden.

    Das fehlende mechanische Relais soll eigentlich vor Stromschlägen oder Überspannung schützen – z.B. im Falle eines Stromausfalls oder beim Ziehen des Gerätesteckers. Da die Geräte zusätzlich mit einem weiteren Schutzmechanismus versehen sind, geht von den Geräten aber keine akute Gefahr aus. Die Geräte schalten laut Experten zuverlässig ab.

    Wenn bei Ihrem Wechselrichter die vorgeschriebene Abschalteinrichtung fehlt, ist das ein Sachmangel. Der Käufer hat in diesen Fällen das Recht, die Ware zurückzugeben oder Ersatz zu fordern.