Kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder

Sie benötigen eine Rechtsberatung?

Nutzen Sie die Fachkompetenz unserer Juristen und Vertragsanwälte. Bei Fragen rund um Ihr Wohneigentum und Grundstück helfen wir mit einer kostenlosen Rechtsberatung.

So können Sie die Rechtsberatung in Anspruch nehmen:

  • Rechtsberatung nach Terminabsprache unter der Rufnummer 0231/94 11 38 0.
    Montag 9:00 - 15:00 Uhr
    Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr (nach 16 Uhr nur nach Vereinbarung)
    Donnerstag 9:00 - 15:00 Uhr
    Außerhalb dieser Zeiten und zu einem persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle in Dortmund nach telefonischer Vereinbarung.

    Beratungsanfrage stellen

  • Rechtsberatung per E-Mail
    Beachten Sie, dass die Beratung in einem persönlichen Gespräch wesentlich effektiver ist, als eine Anfrage per E-Mail.

    Beratungsanfrage stellen

  • Rechtsberatung bei einer unserer Vertragskanzleien
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
    Liste der Vertragskanzleien

Die kostenlose Rechtsberatung bei Fragen rund um Haus und Garten umfasst die Erstberatung für das im Mitgliedsausweis genannte Wohneigentum.
Ausgenommen sind Beratungen durch einen Notar, da die Notarordnung eine kostenlose Beratung verbietet.

Im Rechtsschutzfall zu beachten

Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.

Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.

Hinweise zur Bearbeitung der Anfragen in der Rechtsberatung

  • Die allen Mitgliedern des Verbandes Wohneigentum NRW e.V. zustehende objektbezogene kostenlose Rechtsberatung ist jede mündliche Beratung, sei es persönlich oder telefonisch. Die Beratung ist auf 30 Minuten beschränkt.
  • Ausgenommen sind Beratungen durch einen Notar, da die Notarordnung eine kostenlose Beratung verbietet.
  • Objektbezogen bedeutet, dass sich die Rechtsberatung nur auf das Grundstück und Wohneigentum bezieht, für das eine Mitgliedschaft besteht.

Information zum Vorgehen bei einem Rechtsschutzfall

  • Die Vorgehensweise bei der Einreichung der Deckungsanfragen zu einem Rechtsschutzfall hat sich geändert. Wie die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH uns mitgeteilt hat, dürfen wir laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ihre Anfragen nicht mehr für Sie einreichen.
  • Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des Verband Wohneigentum NRW in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie deshalb ab sofort Ihre Deckungsanfrage direkt an die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellen!
  • Für Ihre Deckungsanfrage benötigen Sie von uns vorab eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft beim Verband Wohneigentum NRW e.V. Diese schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Wichtig:

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung einer Güteberatung auf unserem Schadensformular durch einen Vertragsanwalt des Verband Wohneigentum NRW. Diese muss auch der Deckungsanfrage beigefügt werden.

Ein Rechtsanwalt darf erst für Sie tätig werden, sobald Sie eine Deckungszusage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH erhalten haben. Wird Ihr Anwalt für Sie tätig, bevor Sie eine Deckungszusage erhalten haben, können für Sie hohe Kosten entstehen, falls Ihr Rechtsschutzfall von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen wird.