Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 Euro je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.
Was beinhaltet die Rechtsschutzversicherung?
Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung
Was ist im Schadensfall zu tun?
Im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, kontaktieren Sie bitte immer vorab telefonisch (Tel.: 0231 941138-0) unsere Geschäftsstelle.
Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.
Wichtig!
Fehlt die Bescheinigung der Güteberatung, wird seitens der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz erteilt.
Wichtig:
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten benötigen Sie zusätzlich die Bestätigung einer Güteberatung auf unserem Schadensformular durch einen Vertragsanwalt des Verband Wohneigentum NRW. Diese muss auch der Deckungsanfrage beigefügt werden.
Ein Rechtsanwalt darf erst für Sie tätig werden, sobald Sie eine Deckungszusage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH erhalten haben. Wird Ihr Anwalt für Sie tätig, bevor Sie eine Deckungszusage erhalten haben, können für Sie hohe Kosten entstehen, falls Ihr Rechtsschutzfall von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen wird.