Schadensmeldung für im Beitrag enthaltene Versicherungen

Für die Abwicklung der Schadensfälle verwenden Sie bitte unbedingt unsere Schadensformulare.

Schadensmeldung zu Haftpflichtversicherungen

Vollständig ausgefüllte Schadensformulare müssen an den Verband Wohneigentum NRW e.V. geschickt werden. Der Versand direkt an die Versicherung verzögert die Bearbeitung, da die Versicherungsgesellschaften die Schadensformulare zuerst an uns zur Überprüfung zusenden.

Haftpflicht-Schadenanzeige für Sachschaden/Personenschaden + Vorblatt

Schadensmeldung zur Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie, dass vor Beauftragung eines Anwaltes eine Kostendeckungszusage bei dem Versicherer eingeholt werden sollte.

Wichtig!

  • Bei Nachbarstreitigkeiten muss vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung eine Güteberatung von einer vom Verband bestimmten Stelle (Vertragskanzleien des Verbandes) durchgeführt werden. Andernfalls wird kein Rechtsschutz gewährt. Die Güteberatung durch die Vertragskanzleien kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
  • Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des Verband Wohneigentum NRW in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie deshalb ab sofort Ihre ausgefüllte Deckungsanfrage/ Schadensformular direkt an die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellen!

  • Für Ihre Deckungsanfrage benötigen Sie von uns vorab eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft beim Verband Wohneigentum NRW e.V. Diese schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Schadensmeldung_ERGO_aktuell_2023.pdf