Damit guter Rat nicht teuer wird
Eigentlich möchte jeder in Harmonie leben. Doch manchmal gibt es Dinge, die den nachbarschaftlichen Frieden stören und die man klären muss. Ist zum Beispiel die Hecke nebenan zu hoch und wirft lange Schatten in meinen Garten? Nicht immer lassen sich solche Streitigkeiten zwischen Nachbarn im Gespräch ausräumen.
Das gilt auch für die Auseinandersetzungen mit der Kommune, wenn beispielsweise die Höhe von Anlieger- und Erschließungsabgaben, von Gebühren für Abwasser und Straßenreinigung, usw. strittig sind. Dann ist anwaltliche Hilfe gefragt, denn es reicht nicht aus, Recht zu haben – man muss es auch bekommen.
Guter Rat ist aber oft teuer: Eine juristische Beratung schlägt schnell mit einem dreistelligen Betrag zu Buche. Als Mitglied des Verbands Wohneigentum sind Sie hier im Vorteil, denn Sie können bei unseren Vertragsanwälten eine Rechtsberatung rund um Eigenheim und Garten in Anspruch nehmen – bereits bezahlt mit Ihrem Beitrag.
Ausgenommen sind lediglich Beratungen durch einen Notar, da die Notarordnung eine kostenlose Beratung verbietet.
Darüber hinaus ist im Mitgliedsbeitrag eine Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz enthalten – in den meisten privaten Versicherungen ist dieser Bereich ausgeschlossen. So können Sie im Zweifelsfall mithilfe unserer Vertragskanzleien Ihr gutes Recht auch durchsetzen.
Unsere Vertragsanwälte gewähren Ihnen auf bestimmte kostenpflichtige Leistungen Sonderkonditionen. Daher wird empfohlen, sich vor Beginn der Beratung vor Ort nach eventuell anfallenden Zusatzkosten zu erkundigen.
Bei der Rechtsschutzversicherung für Ihr Haus und Grundstück (im Mitgliedsbeitrag enthalten) beträgt die Versicherungssumme 500.000 Euro pro Streitfall bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten erhöht sich der Selbstbehalt auf 300 Euro.
Es gelten bei der Rechtsschutzversicherung die Bedingungen aus dem Rahmenvertrag.
Hinweis:
Die kostenlose Rechtsberatung wird von unseren Vertragsanwälten durchgeführt.