Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. unterhält eine Kooperation mit derzeit 30 Anwaltskanzleien in NRW, in denen mehr als 150 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Fachausrichtungen tätig sind. Dadurch können wir unseren Mitgliedern auch überregional fachspezifische Leistungen sowie Interessenvertretung auf allen Rechtsgebieten anbieten.
Als Mitglied im Verband Wohneigentum können Sie sich selbst aus der Liste der unten aufgeführten Vertragsanwälte eine Kanzlei in Ihrer Nähe aussuchen und die Beratung dort in Anspruch nehmen.
Die kostenlose Rechtsberatung bei rechtlichen Fragen rund um Haus und Garten umfasst die Erstberatung für das im Mitgliedsausweis genannte Wohneigentum.
Ausgenommen sind Beratungen durch einen Notar, da die Notarordnung eine kostenlose Beratung verbietet.
Wichtig!
Weisen Sie bitte bei der Terminvereinbarung sowie zu Beginn der Beratung darauf hin, dass Sie Mitglied im Verband Wohneigentum sind und die kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen möchten.
Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 Euro je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitglieds im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.
Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.
Fehlt die Bescheinigung der Güteberatung, wird seitens der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz erteilt.