Vertragskanzleien

Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. unterhält eine Kooperation mit derzeit 30 Anwaltskanzleien in NRW, in denen mehr als 150 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit unterschiedlichen Fachausrichtungen tätig sind. Dadurch können wir unseren Mitgliedern auch überregional fachspezifische Leistungen sowie Interessenvertretung auf allen Rechtsgebieten anbieten.

Als Mitglied im Verband Wohneigentum können Sie sich selbst aus der Liste der unten aufgeführten Vertragsanwälte eine Kanzlei in Ihrer Nähe aussuchen und die Beratung dort in Anspruch nehmen.

Die kostenlose Rechtsberatung bei rechtlichen Fragen rund um Haus und Garten umfasst die Erstberatung für das im Mitgliedsausweis genannte Wohneigentum.
Ausgenommen sind Beratungen durch einen Notar, da die Notarordnung eine kostenlose Beratung verbietet.

Vertragsanwälte

Wichtig!

Weisen Sie bitte bei der Terminvereinbarung sowie zu Beginn der Beratung darauf hin, dass Sie Mitglied im Verband Wohneigentum sind und die kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen möchten.





Bochum Kanzlei Schwarze, Hanefeld, Dr. Dabag Rechtsanwälte PartGmbB
Dortmund Notar- u. Anwaltskanzlei Schiller & Jerosch & Sauerland
Duisburg Kanzlei Dr. Konrad, Richter & Partner Rechtsanwälte PartG mbB
Essen Kanzlei Storz, Drössmar, Kuhles
Gronau Kanzlei Korte, Reckels, Ruhwinkel und Lammers GbR
Köln Kanzlei Stefani Groß & Jörg Groß
Lünen Kanzlei Dr. Strecker + Hane GbR
Soest Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl
Warstein Kanzlei Binnewies Rechtsanwälte Steuerberater GbR
Werne Kanzlei Reimann - Spellerberg
Witten Kanzlei Sonnenschein, Nowak & Partner GbR

Im Rechtsschutzfall zu beachten

Die Versicherungssumme beträgt  500.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 Euro je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitglieds im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

  • Die Vorgehensweise bei der Einreichung der Deckungsanfragen zu einem Rechtsschutzfall hat sich geändert. Wie die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH uns mitgeteilt hat, dürfen wir laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ihre Anfragen nicht mehr für Sie einreichen.
  • Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des Verband Wohneigentum NRW in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie oder Ihr Anwalt deshalb ab sofort Ihre Deckungsanfrage direkt an die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellen!

Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.

Wichtig!

  • Vor Antragstellung auf Deckungsschutz muss eine Güteberatung bei einem der Vertragsanwälte des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. stattfinden.
  • Der Vertragsanwalt muss diese Güteberatung auf dem Antragsvordruck/ Schadensformular ausdrücklich bestätigen.
  • Das Schadensformular muss unbedingt von Ihnen oder dem beauftragten Rechtsanwalt ausgefüllt werden.
  • Für Ihre Deckungsanfrage benötigen Sie von uns vorab eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft beim Verband Wohneigentum NRW e.V. Diese schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Fehlt die Bescheinigung der Güteberatung, wird seitens der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz erteilt.