Es ist immer besser, sich in Streitfragen gütlich zu einigen! Bitte denken Sie daran, dass bei allen Nachbarschaftsstreitigkeiten die Vereinbarung mit der Rechtsschutzversicherung für unsere Mitglieder folgendes Vorgehen verbindlich vorsieht:
Bei dieser zwingend erforderlichen Güteberatung werden unsere Vertragsanwälte versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung für das Problem zu finden.
Fehlt diese Bescheinigung der Güteberatung, wird seitens der Rechtsschutzversicherung kein Deckungsschutz erteilt.
Das Mitglied geht zuerst zu einem unserer Vertragsanwälte. Diese werden im Anschluss an die Beratung auf der Deckungsanfrage / Schadenmeldung (liegt auch in den Kanzleien vor) vermerken, dass die Güteberatung stattgefunden hat.
Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des Verband Wohneigentum NRW in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie Ihre Deckungsanfrage direkt an die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH stellen! Die Anschrift und Versicherungsnummer der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH erfahren Sie in unserer Geschäftsstelle.
Für Ihre Deckungsanfrage benötigen Sie von uns vorab eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft beim Verband Wohneigentum NRW e.V. Diese schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Sofern Mitglieder zuerst einen Fremdanwalt aufsuchen, verzögert sich der komplette Ablauf und es fallen – teils erhebliche – Kosten an. Da in diesen Fällen die Bestätigung der Güteberatung fehlt, wird die Rechtsschutzversicherung den Antrag auf Deckungszusage bereits aus formalen Gründen ablehnen.
In Ausnahmefällen, wenn z.B. ein Vertragsanwalt nicht in zumutbarer Entfernung erreichbar ist, bitten wir darum, telefonisch mit uns Rücksprache über das weitere Verfahren zu nehmen.
In der Rubrik Rechtsberatung finden Sie wichtige Informationen zum Umfang der Rechtsberatung und der Rechtsschutzversicherung sowie eine Liste unserer Vertragsanwälte.