Die ersten Sonnenstrahlen locken in den Garten. Aber im Frühling beginnt nicht nur die Garten-Saison – auch das Konfliktpotenzial unter Nachbarn steigt: Laute Musik, qualmende Grills oder der berüchtigte Streit um Gartenzaun und Hecke. Mit einem besonders absurden Zwist unter hessischen Nachbarn hat sich kürzlich das oberste deutsche Zivilgericht beschäftigen müssen. Denn der Bundesgerichtshof sollte klären, ob ein sieben Meter hoher Bambus noch als Hecke gelten kann und entsprechend nah an einer Grundstücksgrenze stehen darf. Für Klarheit hat der BGH nicht gesorgt, denn das Urteil hieß wie so oft: Es kommt auf den Einzelfall an! Der hohe Bambus in Hessen durfte jedenfalls stehen bleiben.
Wenn Sie genauer wissen wollen, wie der Rückschnitt von Hecken in NRW geregelt ist und welche Vorgaben für Zäune an der Gartengrenze gelten, haben wir die passenden Informationen hier verlinkt. Übrigens: Unsere Mitglieder können auch das brandaktuelle Webinar zum Thema „Die Gestaltung der Nachbargrenze“ als Aufzeichnung abrufen.
Sie haben keine Probleme mit Ihren Nachbarn – aber das unbeständige Wetter im April bereitet Ihnen Sorgen? Dann kann eine Terrassenüberdachung Abhilfe schaffen! In welchen Fällen Sie dafür in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung benötigen, erklären wir im Aufmacher-Artikel unseres heutigen Newsletters.
Zum Schluss noch eine Stilblüte: Fast genau ein Jahr ist es her, dass das NRW-Bauministerium den überbordenden Normen und Vorschriften am Bau den Kampf angesagt hat. Unter dem Titel „Bürokratie am Bau? Ciao!“ wollte man aus NRW für mehr Geschwindigkeit und niedrigere Preise am Bau sorgen. Dass das DIN-Institut jetzt einen neuen Gebäude-TÜV einführen will, passt nicht wirklich ins Bild. Entsprechend groß war der Aufschrei. Und auch wir sind der Meinung: Auf eine neue Norm wie den Gebäude-TÜV können wir gerne verzichten!
Viele Grüße
Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer
Ausgabe 07/2025
Versanddatum: 10.04.2025