Darf man die Hecke des Nachbarn schneiden?

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Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Oft gibt es Streit, wenn Grenzbepflanzung unkontrolliert wuchert: Die Hecke des Nachbarn wächst rüber und begrenzt das eigene Grundstück immer mehr. Viele Gartenbesitzer würden dann am liebsten zur Heckenschere greifen – Aber Vorsicht: einfach abschneiden ist nicht erlaubt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keine allgemeine Vorschrift, die Gartenbesitzer zu einem regelmäßigen Heckenschnitt verpflichtet.
  • Wenn die Nachbarhecke auf das eigene Grundstück ragt und die Nutzung beeinträchtigt, können Sie aktiv werden: Fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich zum Rückschnitt auf.
  • Bleibt der Nachbar untätig, können Sie überhängende Zweige selbstständig kürzen – nicht aber die ganze Hecke.
  • Wird ohne Erlaubnis und ohne Grund (beeinträchtigte Grundstücksnutzung) eine Nachbarhecke geschnitten, handelt es sich um Sachbeschädigung.
  • Bei einer gemeinsamen Grenzhecke sind beide Nachbarn zu gleichen Teilen für Pflege und Rückschnitt verantwortlich.
Mann will die Hecke des Nachbarn schneiden.  © Gina Sanders – stock.adobe.com
Wenn Sie unerlaubter Weise die Hecke des Nachbarn schneiden, riskieren Sie rechtliche Konsequenzen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt keine allgemeine Vorschrift, die Gartenbesitzer zu einem regelmäßigen Heckenschnitt verpflichtet.
  • Wenn die Nachbarhecke auf das eigene Grundstück ragt und die Nutzung beeinträchtigt, können Sie aktiv werden: Fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich zum Rückschnitt auf.
  • Bleibt der Nachbar untätig, können Sie überhängende Zweige selbstständig kürzen – nicht aber die ganze Hecke.
  • Wird ohne Erlaubnis und ohne Grund (beeinträchtigte Grundstücksnutzung) eine Nachbarhecke geschnitten, handelt es sich um Sachbeschädigung.
  • Bei einer gemeinsamen Grenzhecke sind beide Nachbarn zu gleichen Teilen für Pflege und Rückschnitt verantwortlich.

Die Gesetzeslage zur Nachbarhecke auf einen Blick

In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, eine Hecke regelmäßig zu schneiden. Allerdings dürfen Hecken an der Grundstücksgrenze trotzdem nicht unkontrolliert wuchern. Hier greifen verschiedene Gesetze und Regelungen, die das Heckenwachstum begrenzen:

Die Hecke vom Nachbarn wächst rüber …
Kleine Überhänge müssen Nachbarn in der Regel tolerieren. Das gilt aber nicht mehr, wenn wuchernde Nachbargewächse die Benutzung des eigenen Grundstücks einschränken. Hier gewährt § 910 BGB unabhängig vom Bestandsschutz Anspruch auf einen Rückschnitt der Nachbarhecke.

Selbsthilfe oder Sachbeschädigung?
Mal eben selbst zur Schere greifen und den störenden Ast abschneiden, ist verlockend – und verboten. Denn leider hat die Grundstücksgrenze bei wuchernden Hecken keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse. Auch überhängende Zweige gehören aus rechtlicher Sicht dem Nachbarn. Sie einfach abzuschneiden, zählt als Sachbeschädigung und kann Schadensersatzansprüche und Geldstrafen nach sich ziehen (§ 303 StGB und § 823 BGB). Betroffene Eigentümer müssen stattdessen den Nachbarn zum Heckenschnitt auffordern.

Wann schreiten die Behörden ein?
Viele Regelungen rund um die Grenzhecke sind privatrechtlicher Natur. Das bedeutet, dass keine Behörde für die Einhaltung zuständig ist (ausgenommen Belange rund um die Verkehrssicherung). Rechtliche Konsequenzen ergeben sich erst, wenn die Nachbarn Klage erheben oder Anzeige erstatten. Verhalten sich die Nachbarn hingegen passiv, kann eine Hecke auch über die Grundstücksgrenze hinaus wachsen.

NRW-Regeln zur Nachbarhecke im Detail

Das Nachbarrechtsgesetz in NRW enthält insbesondere Vorgaben zum Mindestabstand von Hecken und anderen Anpflanzungen:

  • § 42 schreibt einen Mindestabstand für Hecken zur Nachbargrenze vor (50 Zentimeter für Hecken, die maximal zwei Meter hoch werden, ansonsten 100 Zentimeter). Wichtig: Gemessen wird nicht ab dem Stamm oder Pflanzloch, sondern von der Seitenfläche der ausgewachsenen Hecke aus. Wird der Mindestabstand unterschritten, können Nachbarn die Beseitigung der Hecke verlangen.
  • Allerdings enthält § 45 eine Einschränkung: Wenn die Hecke innerhalb einer geschlossenen Einfriedung wächst und diese nicht überragt, gilt kein Mindestabstand. Als geschlossene Einfriedung zählt ein Zaun, dessen Bauteile breiter als die Zwischenräume sind.
  • Gemäß § 47 erlangt eine Hecke nach sechs Jahren Bestandsschutz gegen Beseitigungsansprüche des Nachbars. In NRW beginnt diese Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Pflanzung. Wächst eine Hecke z. B. erst im siebten Jahr nach Pflanzung über den Mindestabstand hinaus, können die Nachbarn keine Beseitigung mehr verlangen. Das gilt auch für neue Bewohner nach einem Eigentümerwechsel.

Übrigens: Ebenfalls keinen Anspruch auf Rückschnitt hätten Sie, wenn auf Ihrer Seite eine ebenso rechtswidrige Hecke wächst.

Örtliche Sonderregelungen rund um die Hecke

  • Kommunale Gestaltungssatzungen können eigene Heckenregeln für ein bestimmtes Gebiet aufstellen. Diese stehen über den Rahmenbedingungen aus dem Nachbarrecht. Meist geht es um eine maximale Höhe (die ansonsten weder im Landesrecht noch im Bundesrecht begrenzt ist). Außerdem können weitere Vorgaben zu Pflanzabstand, Heckendichte (ein- oder zweireihig), Pflanzenart oder Mindesthöhe enthalten sein.

Hecke vs. Verkehrssicherung

  • Die allgemeine Pflicht zur Verkehrssicherung greift auch für Pflanzen auf dem eigenen Grundstück. Sie gebietet einen Rückschnitt, wenn die Hecke z. B. den Gehweg unpassierbar macht oder die Sicht von Autofahrern beeinträchtigt. In solchen Fällen kann die Gemeinde den Rückschnitt anordnen und notfalls auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen.

Wann kann ich die Hecke des Nachbarn schneiden?

Laut § 910 BGB dürfen Sie Wurzeln und Zweige der Hecke zurückschneiden, die auf Ihr Grundstück ragen. Dieses Selbsthilferecht gilt jedoch nur, wenn diese Teile der Hecke die Benutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigen. Wichtig: Bevor Sie Zweige selbstständig schneiden, müssen Sie Ihren Nachbarn zum Heckenschnitt auffordern und ihm dafür eine angemessene Frist gewähren. Wurzeln können Sie auch ohne eine solche Aufforderung kappen.

Das Selbsthilferecht gilt allerdings nur für den Überhang, also die herüberwachsenden Heckenteile, nicht für die gesamte Hecke. Außerdem sollten Sie so schonend wie möglich arbeiten. Geht die Nachbarhecke infolge Ihres unsachgemäßen Rückschnitts ein, kann Ihr Nachbar unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Übrigens: Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Hecken in den Sommermonaten zu schneiden – Grund ist der Schutz von Vögeln und anderen Wildtieren. Das Verbot gilt jedoch nicht für einen schonenden Rückschnitt zur Heckenpflege. Die Details können Sie im Artikel „Hecke schneiden: Verboten oder doch erlaubt?“ nachlesen.

Was gilt als Beeinträchtigung?

Der Gesetzestext enthält hierzu leider keine genauen Angaben. Gerichte akzeptierten in der Vergangenheit unter anderem diese Gründe:

  • erhebliche Verschattung durch überhängende Äste und Zweige
  • zugewucherte Grundstückszufahrt
  • Wurzeln, die Weg- oder Terrassenplatten anheben oder Wasserrohre beschädigen

Im Zweifelsfall und bei Gerichtsverfahren entscheidet ein unabhängiger Gutachter, ob eine Beeinträchtigung vorliegt bzw. vorlag.

Nachbarn zum Heckeschneiden auffordern

Bevor Sie eigenmächtig die Nachbarhecke kürzen, müssen Sie Ihrem Nachbarn die Möglichkeit zum Rückschnitt geben. Dies sollten Sie zur Beweissicherung schriftlich tun. So gehen Sie vor:

  • Erklären Sie das Problem und begründen Sie Ihr Schreiben.
  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist (als „angemessen“ gilt im Normalfall ein Zeitraum von zwei bis vier Wochen). Vermerken Sie auch, dass Sie den Heckenschnitt andernfalls selbst durchführen.
  • Erteilen Sie ihm bei Bedarf die Erlaubnis, für den Rückschnitt Ihr Grundstück zu betreten. Andernfalls dürfte er nämlich nur von seiner Seite schneiden.
  • Behalten Sie einen Nachweis über das Schreiben, z. B. den Beleg für ein Einschreiben oder eine digitale Kopie mit Zeitstempel (Screenshot).

Nur, wenn Ihr Nachbar nicht reagiert oder sich weigert, dürfen Sie nach Fristablauf selbst zur Heckenschere greifen.

Tipp: Bei der Kommunikation mit (uneinsichtigen) Nachbarn ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. In unserer kostenlosen Rechtsberatung können sich Mitglieder im Verband Wohneigentum NRW vorab zur richtigen Herangehensweise beraten lassen.

Welche Strafe droht fürs Schneiden der Nachbarhecke?

Wer unerlaubter Weise die Hecke des Nachbarn schneidet, riskiert rechtliche Konsequenzen für die Beschädigung fremden Eigentums:

  • Anzeige wegen Sachbeschädigung
  • Unterlassungsklage
  • Klage auf Schadensersatz
  • evtl. Bußgeld, falls während der Schonzeit ein radikaler Rückschnitt erfolgte oder die Pflanzen unter Naturschutz stehen

Der Schadensersatz kann unter anderem die Kosten für Anschaffung und Pflege sowie die Wertminderung des Grundstücks enthalten. Je nach Heckenart und -alter sowie dem Ausmaß des Schadens sind hier sogar fünfstellige Summen möglich

Darf der Nachbar meine Hecke schneiden?

Auch Ihre Hecke ist durch die entsprechenden Gesetze geschützt. Ohne Ihre Erlaubnis darf Ihr Nachbar Ihre Hecke nicht schneiden, ansonsten droht Strafe. Eine Ausnahme besteht wiederum, falls er durch Ihre Hecke erheblich beeinträchtigt wird und Sie bereits vergeblich zum Rückschnitt aufgefordert hat.

Was tun, wenn der Nachbar meine Hecke schneidet?

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Nachbar ohne zu fragen Ihre Hecke geschnitten hat, können Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Sichern Sie die Beweise: Machen Sie Fotos und notieren Sie den Ablauf des Vorfalls mit Datum, Uhrzeit und möglichen Zeugen.
  • Sprechen Sie Ihren Nachbarn auf sein Verhalten an. Vielleicht war ihm nicht bewusst, dass er Ihr Eigentum beschädigt hat. Wenn er sich uneinsichtig zeigt, können Sie weitere Schritte einleiten:
  • Innerhalb von drei Monaten können Sie Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. Die Frist beginnt ab dem Moment, in dem Sie von dem Vorfall Kenntnis erlangen.
  • Zusätzlich können Sie beim Amtsgericht auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.

Vor gerichtlichen Schritten sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Mitglieder im Verband Wohneigentum NRW können das im Rahmen der kostenlosen Rechtsberatung machen.

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Wer muss die Kosten für den Heckenschnitt übernehmen?

Der Eigentümer muss die Kosten für den Heckenschnitt tragen. Wenn Ihr Nachbar seine Hecke nicht schneidet und Sie die Pflanzen auf Ihrer Seite deshalb selbst kürzen, können Sie ihm die Kosten in Rechnung stellen – allerdings nur, wenn eine Beeinträchtigung Ihres Grundstücks vorlag und Sie ihm vorher die Möglichkeit gegeben haben, sich selbst darum zu kümmern.

Gemeinsame Grenzhecke schneiden

Eine Hecke kann auch das gemeinsame Eigentum zweier Nachbarn sein – und zwar, wenn sie genau auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken steht. Voraussetzung ist, dass die Hecke bzw. mindestens einzelne Stämme zum aktuellen Zeitpunkt direkt auf der Grenze wachsen. Außerdem dürfen keine äußeren Merkmale (z. B. ein zusätzlicher Zaun) die Hecke klar einem der beiden Grundstücke zuordnen. Geregelt sind diese Vorgaben in § 921 BGB.

Eine solche Grenzhecke gilt dann als gemeinschaftliche Grenzeinrichtung und gehört beiden Grundstücksbesitzern zu gleichen Teilen. Das bedeutet:

  • beide Eigentümer sind gleichermaßen für Pflege und Rückschnitt verantwortlich
  • fallen für den Heckenschnitt Kosten an, müssen sich beide Nachbarn diese teilen
  • die Hecke darf nicht ohne Zustimmung des anderen Eigentümers beseitigt werden

Heckenschnitt in der Wohnungseigentümergemeinschaft

In Mehrfamilienhäusern zählt die Hecke am Grundstücksrand in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Für die Pflege – und damit auch für die Kosten beim Rückschnitt – sind alle Bewohner gleichermaßen zuständig. Anders sieht es bei einer Hecke aus, die ein Sondereigentum begrenzt (z. B. den vorgelagerten Gartenbereich einer Erdgeschosswohnung). Hier kommt es darauf an, was in der Teilungserklärung steht. Meist müssen Bewohner, die ein Sondernutzungsrecht am Garten haben, auch für Instandhaltung und Pflege sorgen. Doch auch hier haben die anderen Eigentümer ein Mitspracherecht, etwa bei einer Neuanpflanzung.

Häufige Fragen rund ums Heckenschneiden beim Nachbarn

Muss mein Nachbar seine Hecke auf meiner Seite schneiden?

Mein Nachbar schneidet seine Hecke nicht – Kann ich das Ordnungsamt einschalten?

Wie kann ich meinen Nachbar auffordern, seine Hecke zu schneiden?

Muss ich meine Hecke beim Nachbarn schneiden?

Darf ich zum Heckeschneiden das Nachbargrundstück betreten?

Mein Nachbar schneidet unerlaubt meine Hecke – Was kann ich tun?

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Stephan Dingler