Hecke schneiden: Wann ist der Rückschnitt verboten?

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Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Von März bis September ist es verboten, Hecken radikal zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Aber Gartenbesitzer können trotzdem dem Heckenwachstum Grenzen setzen: Zahlreiche Ausnahmen sichern den gärtnerischen Handlungsspielraum.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September gilt für den radikalen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen.
  • Trotzdem ist das Hecke-Schneiden nicht generell verboten: Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
  • Weitere Ausnahmen gelten unter anderem bei behördlicher Anweisung oder im Rahmen von genehmigten Baumaßnahmen.
  • Wer seine Hecke trotz Verbot schneidet, riskiert nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Wann ist es verboten die Hecke zu schneiden?  © Mediteraneo – stock.adobe.com
Wer seine Hecke trotz Verbot schneidet, muss mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September gilt für den radikalen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen.
  • Trotzdem ist das Hecke-Schneiden nicht generell verboten: Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.
  • Weitere Ausnahmen gelten unter anderem bei behördlicher Anweisung oder im Rahmen von genehmigten Baumaßnahmen.
  • Wer seine Hecke trotz Verbot schneidet, riskiert nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Wann ist das Schneiden einer Hecke verboten?

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt, dass das Heckenschneiden vom 1. März bis zum 30. September verboten ist. Diese Regelung ist in § 39 verankert. Sie bezieht sich auf den starken Rückschnitt bzw. die vollständige Beseitigung und gilt auf öffentlichen Flächen ebenso wie auf einem Privatgrundstück. Genauer gesagt dürfen Sie Ihre Hecke nicht

Das Gesetz dient vorrangig dem Schutz von Wildtieren: In Hecken und anderen Sträuchern könnten ab dem Frühjahr Vögel nisten und brüten. Auch Igel, Insekten und andere Tiere sollen damit geschützt werden. Doch Vorsicht: Das Schneideverbot gilt unabhängig davon, ob die Hecke tatsächlich bewohnt ist oder nicht.
Und nicht nur das radikale Schneiden einer Hecke ist verboten – das Gesetz bezieht sich auch auf andere Gewächse:

  • einzeln stehende Sträucher und Büsche
  • lebende Zäune
  • Röhrichte bzw. Schilfgewächse
  • sonstige Gehölze
  • Bäume (ausgenommen Bäume in Hausgärten und Kleingärten)

Darüber hinaus gilt auch Paragraph 44, der es generell verbietet, geschützte Tiere und alle hier heimischen Vogelarten zu verletzen oder während der Brutzeit zu stören. Das bedeutet, dass das Hecke-Schneiden z. B. auch im Oktober verboten wäre, wenn dort ein Vogelpaar seine späte Brut aufzieht.

Gut zu wissen: Neben dem Bundesnaturschutzgesetz können kommunale Satzungen weitere Vorgaben zum Heckenschnitt machen. Insbesondere lokale Baumschutzsatzungen verbieten mitunter das Fällen von Bäumen. Solche Satzungen gibt es in NRW z. B. in Köln, Dortmund und Düsseldorf.

Pflege- und Formschnitt weiterhin erlaubt

Das Verbot bezieht sich laut Bundesnaturschutzgesetz nur auf einen radikalen Rückschnitt bzw. die vollständige Entfernung. Kleinere Eingriffe in das Heckenwachstum im Rahmen eines Pflege- oder Formschnitts sind ganzjährig erlaubt. Das umfasst insbesondere das Kürzen der Hecke um den neuen Zuwachs.

Allerdings gilt auch hier, dass die Brutstätten von Vögeln und andere streng geschützte Arten generell nicht gestört werden dürfen. Da auch ein schonender Pflegeschnitt brütende Vögel aufscheuchen und vertreiben kann, sollten Gärtner hier besonders vorsichtig sein.

Tipp: Wie Sie aus Ihrer Hecke einen echten Hingucker schneiden, verrät Ihnen unser Artikel „Schöne und dichte Hecken – aber wie?

Weitere Vorschriften beim Heckenschnitt

  • Bevor Sie zur Heckenschere greifen, sollten Sie ein paar weitere Gesetze rund um die Heckenpflege kennen. Insbesondere Nachbarrecht und Lärmschutzverordnung enthalten relevante Vorschriften: So dürfen Gartenbesitzer z. B. nicht einfach die Hecke des Nachbarn schneiden, auch wenn diese über die Grundstücksgrenze hinausragt. Und wann die Arbeit mit lauten Gartengeräten erlaubt ist, regelt in NRW das Landesimmissionsschutzgesetz sowie die Maschinenlärmschutzverordnung. Damit Sie keinen Ärger mit den Nachbarn bekommen, haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst: „Ruhezeiten in NRW“ .

Droht Strafe, wenn man verbotenerweise eine Hecke schneidet?

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht fürs Heckeschneiden trotz Verbot ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro vor. Diese Strafe droht bei einer Anzeige, da der unerlaubte Heckenschnitt als Ordnungswidrigkeit gilt.

Hinweis: In der Vergangenheit galt in NRW das Landschaftsgesetz, das die Höhe der Bußgelder nach der Heckenlänge staffelte. Inzwischen wurde das Gesetz durch das Landesnaturschutzgesetz ersetzt, das keine eigenen Regelungen zum Heckenschnitt enthält. Daher greifen hier die bundesweiten Vorgaben.

Welche Ausnahmen gibt es?

Neben dem ganzjährig erlaubten Form- und Pflegeschnitt gibt es weitere Fälle, in denen das Heckeschneiden nicht verboten ist:

  • auf behördliche Anweisung hin
  • generell zur Sicherung der Verkehrssicherheit (z. B., wenn einzelne Zweige oder Äste zu weit auf den Gehweg ragen und Passanten deshalb auf die Straße ausweichen müssen) – Vorsicht: Für einen umfassenden Rückschnitt ist auch hierfür meist eine Erlaubnis der Naturschutzbehörde erforderlich.
  • Bäume auf gärtnerisch genutzten Flächen, also z. B. im Hausgarten oder Kleingarten (ausgenommen Bäume unter dem Schutz einer Baumschutzsatzung)
  • bei geringfügigem Bewuchs im Rahmen von genehmigten oder genehmigungsfreien Baumaßnahmen

Mitunter sehen die einzelnen Landesverordnungen der Bundesländer weitere Ausnahmen vor (z. B. Beseitigung von kranken Pflanzen, Entfernen von Totholz). Nordrhein-Westfalen hält sich hier jedoch an das Bundesnaturschutzgesetz; weitere Ausnahmen vom Heckenschnitt-Verbot gibt es in NRW daher nicht.

Hecke schneiden mit Ausnahmegenehmigung

Wenn Sie trotz Verbot Ihre Hecke schneiden möchten oder müssen, sollten Sie in jedem Fall die untere Naturschutzbehörde informieren. Falls keine der Ausnahmeregelungen zutrifft, brauchen Sie eine Genehmigung für den Heckenschnitt in der Sperrzeit. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde formlos beantragen. Meist verlangen die Ämter eine Begründung sowie eine Beschreibung mit Lageplan und Fotos. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in NRW im Regelfall 30 Euro.

Thujahecke, Buchenhecke oder Ligusterhecke schneiden – was gilt?

Die Sperrzeit von März bis September gilt unabhängig von der Pflanzenart für alle Hecken.

Gut zu wissen: Alte Thuja-Hecken sollten Sie nach Möglichkeit nicht zu stark zurückschneiden. Der Lebensbaum verträgt den Radikalschnitt nicht so gut und treibt danach unter Umständen nicht mehr aus. Eine Thuja-Hecke schonend zu schneiden ist ganzjährig möglich, sofern die Arbeiten keine brütenden Vögel stören.

Andere Hecken, z. B. Buchenhecken und Ligusterhecken, vertragen den kräftigen Rückschnitt besser. Hier sollten Gartenbesitzer vorausschauend planen und den Heckenschnitt in den Monaten vor bzw. nach der Brutzeit durchführen. Mehr zum Radikalschnitt finden Sie im Artikel „Auf Stock setzen: Alte Sträucher zurücksetzen“.

Häufige Fragen zum Verbot beim Heckenschnitt

Ab wann ist Heckenschneiden in NRW verboten?

Ist es verboten, die Hecke des Nachbarn zu schneiden?

Ist Hecke Schneiden im Sommer verboten?

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Stephan Dingler