Grundbesitzabgaben – welche Gebühren gehören dazu?
Praktische Informationen zu den Grundbesitzabgaben sowie Tipps zum Kostensparen.
Sich an Ruhezeiten zu halten, ist für ein friedvolles Miteinander unter Nachbarn wichtig. Aber was, wenn das dem Nachbarn egal ist? Fest steht: Jedes Bundesland regelt diverse Ruhezeiten wie Nachtruhe, Feiertags- und Mittagsruhe anders. Umso wichtiger ist es, die Gesetze und Regeln in NRW zu kennen. Nur so können Sie sich zur Wehr setzen und Ihr Recht auf Ruhe durchsetzen.
Unter Ruhezeiten versteht man Phasen, in denen man wenigen Geräuschen ausgesetzt ist, beziehungsweise selbst nicht zu viel Lärm produzieren soll. Das ist wichtig, um sich und anderen Menschen in der Umgebung Zeit zur Erholung zu geben. Denn zu viel Lärm kann krank machen. In der Arbeitswelt spricht man auch von Ruhezeiten, wenn Pausen einzuhalten sind. Viele Ruhezeiten zur Lärmvermeidung sind gesetzlich vorgeschrieben, allerdings regeln das die Bundesländer nicht einheitlich.
In NRW gibt es ein Gesetz zur Einhaltung der Nachtruhe sowie der Sonn- und Feiertagsruhe. Das Gesetz – auch Landesimmissionsschutz-Gesetz (LImschG) genannt – kann von den Kommunen unter Umständen auch situativ angepasst werden. Etwa, wenn landwirtschaftliche Tätigkeiten wie Ernten anstehen. Die Mittagsruhe ist in NRW nicht gesetzlich festgelegt, sondern obliegt oft der individuellen Hausordnung oder kommunalen Regelungen.
Die Nachtruhe gilt in NRW in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Das regelt das so genannte LImschG. Währen dieser Zeit sollte man laut Gesetz zuhause seine Tätigkeiten so einschränken, dass die Nachtruhe nicht gestört wird. Was die Nachtruhe konkret stört, ist je nach Bebauungsgebiet anders geregelt, wie Sie im Artikel zum Thema „Lärm messen“ lesen können.
Als Richtwert gilt für Wohnungen und Häusern in Wohngebieten nachts ein Dezibelwert von 25 dB(A). Das entspricht einem leisen Gespräch. Oft wird der Tipp gegeben, auf Zimmerlautstärke zu achten – allerdings ist dieser Lautstärke-Begriff nicht gesetzlich geregelt oder näher definiert.
Ernte- und Bestellarbeiten dürfen in NRW bereits ab 5 Uhr bis 23 Uhr durchgeführt werden. Außengastronomie und Volksfeste dürfen mit Genehmigung bzw. passend zur Wohn- und Bebauungsstruktur auch bis 24 Uhr stattfinden. Großveranstaltungen zur EM- oder WM dürfen in NRW (laut LImSchG) an mehreren Tagen hintereinander auch bis 1 Uhr nachts an zahlreichen Orten stattfinden. Die Planer müssen aber mit einem Lärmschutzkonzept sicherstellen, bei einer angrenzenden Wohnnutzung keine höheren Maximalpegel durch technische Beschallung als 80 Dezibel A (dB (A)) verursacht werden.
Achtung: Außerdem ist geplant, die Nachtruhe in urbanen Räumen für einige Jahre aufzuweichen. So sollen einige Grenz-Werte nachts angehoben werden, um Bauland besser zu erschließen. Mehr zu diesen neuen Grenzwerten erfahren Sie im Artikel „Lärm messen“.
An Sonn- und Feiertagen währendes des gesamten Tages und der ganzen Nacht ist Ruhe einzuhalten. Dementsprechend ist es verboten, Rasen zu mähen, laute Maschinen zu bedienen, laute Gartenpartys zu veranstalten und Baulärm durch Renovieren zu verursachen. Ausnahme ist, wenn eine Gefahr wie z. B. ein Wasserschaden abgewendet werden muss.
Über zumutbaren Kinderlärm in der Nachbarschaft wurde schon viel vor Gericht gestritten. Die allgemeine Rechtsauffassung ist, dass Kinderlärm hinzunehmen ist. Denn Kinder haben ein Recht auf freie Entfaltung und einen erhöhten Bewegungsdrang. Deshalb werden das Rufen, Schreien, Trampeln, Lachen und Weinen von Kindern in der Regel als hinnehmbarer Kinderlärm eingestuft. Vor allem bei Babys und kleinen Kindern gilt dies auch zu Nachtzeiten.
Einzig, wenn es über ein sozialadäquates Maß hinausgeht, gibt es eine Chance auf Gegenwehr. Zu der Frage, was sozialadäquater Kinderlärm in einem Mehrfamilienhaus ist, darüber hat sogar die höchste richterliche Instanz – der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 - entschieden. Mit dem Ergebnis im Urteil (BGH /VIII ZR 226/16.), dass die gelegentlich vom Kind ausgehenden Geräusche, im Großen und Ganzen als sozialadäquat eingestuft werden und damit zu tolerieren sind. Aber: Sollte der Kinderlärm gewisse Toleranzgrenzen – etwa Lärmschutzgrenzwerte – ständig überschreiten, muss laut BGH im Einzelfall darüber entschieden werden, ob das noch sozialverträglich ist. Dabei spielen vor allem Alter und Gesundheit des Kindes, sowie Qualität, Art, Dauer und Zeit der Geräusche eine entscheidende Rolle. Fazit: Sich gegen Kinderlärm zu wehren ist schwierig. Wie es mit Tieren und Lärm im Garten aussieht, erfahren Sie hier: Nutztiere im Garten: Das ist erlaubt!
Ein Landesgesetz zur Einhaltung der Mittagsruhe gibt es in NRW nicht. Es ist aber für Kommunen möglich, über Vorgaben zur Mittagsruhe zu machen. Deshalb lohnt ein Blick in die Satzung der Stadt, in der man wohnt. Üblich ist zwischen 12/13 und 15 Uhr eine Mittagsruhe anzuordnen. Aber: Nicht alle NRW-Kommunen nutzen dieses Mittel.
Häufiger gibt es bei der Mittagsruhe private Vorgaben der Vermieter oder Grundstücksbesitzer. Etwa über den Mietvertrag oder über eine Satzung eines Kleingartenvereins. Auch in Umgebungen eines Krankenhauses oder eines Kurgebietes gibt es häufig entsprechende Regeln zur Mittagsruhe.
Extrem lärmende Maschinen im Freien in der Mittagszeit sind per Gesetz verboten. Hier greift die so genannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV. Während der Mittagszeit dürfen besonders laute Geräte zwischen 13 und 15 Uhr nicht betrieben werden. Dazu gehören etwa laute Laubbläser, Fräsen, Trimmer, Verdichter, Kantenschneider. Das gilt für die Arbeit im Freien in Wohngebieten. Anders sieht es aus, wenn Handwerker in einer Mietwohnung einen Auftrag abarbeiten und dafür laute Bohrmaschinen nutzen. Das ist erlaubt.
Ausnahmen: Leisere elektrische Rasenmäher und andere Maschinen, die mit dem Umweltsiegel „Blauer Engel“ zertifiziert sind, dürfen auch in Wohngebieten zur Mittagszeit und am Samstag benutzt werden. Diese Geräte sind nach den neuesten Zertifizierungsrichtlinien elektrisch betrieben und verursachen entsprechend wenig Lärm.
Tipp: Wählen Sie beim Kauf eines neuen Gartengerätes am besten die leiseste Variante aus und achten Sie auf das Gütesiegel CE oder besser noch blauer Engel. Nur diese Geräte haben die Garantie dafür, die gängigen Umwelt- und Sicherheits- Vorschriften zur Benutzung eingehalten werden können.