Grundbesitzabgaben – welche Gebühren gehören dazu?
Praktische Informationen zu den Grundbesitzabgaben sowie Tipps zum Kostensparen.
Wer Lärm messen möchte, sollte sich über den richtigen Messpunkt und das korrekte Messgerät informieren. Außerdem sind die Dezibel-Grenzwerte in der Umgebung relevant. Es gibt einiges, was beim Lärmmessen noch zu beachten ist. Nur so haben Sie eine Chance, die Lärmbelästigung korrekt zu beweisen.
Was ist Lärm eigentlich? Diese Frage beantworten Menschen in der Regel völlig unterschiedlich, weil die Wahrnehmung und Bewertung von lauten Geräuschen sehr verschieden ist. Für viele sind Laubbläser eine Lärmbelästigung. Das Geschrei von Kindern können Eltern vielleicht besser vertragen als Fremde mit hörgeschwächten Ohren. Und ob ein Automotor als laut empfunden wird, sieht ein Motorsportfan aus der Tuner-Szene wohl anders als jemand, der die Ruhe seines Gartens genießen will. Allgemein wird jedes Geräusch, das als zu laut empfunden wird, als Lärm bezeichnet.
Fest steht, Lärm ist eigentlich Schalldruck. Dabei gilt: Dauerhafter und hoher Schalldruck schadet der Gesundheit. Vor allem den Ohren. Schalldruck wird in Dezibel db(A) gemessen und als Maßeinheit dafür benutzt, um Lärm zu objektivieren. Zum Begriff „Dezibel“ und dem Aufbau der Dezibel-Skala lesen Sie mehr im Artikel „Lärmquelle Wärmepumpe“.
Grob gesagt, ist eine Dauerbeschallung mit 70 Dezibel – das entspricht einer vielbefahrenen Straße – bereits kritisch für die Gesundheit. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Reihe von Lärmschutzgesetzen verabschiedet. Die sollen das laute Miteinander regeln. Über allgemeine Lärmschutzregeln, die zulässigen Grenzwerte in der Nachbarschaft – vor allem in der Gartenzeit lesen Sie in unserem Artikel „Lärmbelästigung im Garten“. Oder Sie schützen sich aktiv mit einer privaten Lärmschutzwand.
Wer häufig Lärm ausgesetzt ist, kann langfristig Schaden nehmen. Im schlimmsten Fall – etwa bei einem Knalltrauma oder Dauerlärm – ist das Gehör gefährdet. Es drohen womöglich Schwerhörigkeit, Tinnitus und sogar Taubheit. Lärm verursacht aber auch körperlichen Stress – und geht auf das Herz-Kreislaufsystem. Menschen, die an lauten Straßen wohnen oder mit lauten Maschinen arbeiten, sind besonders gefährdet. Straßen- und Baulärm können den Schlaf stören, die Regeneration des Körpers ist nicht mehr gut möglich. Insofern ist es keine Lappalie, wenn es in der Umgebung dauernd zu laut ist. Ob das der laute Nachbar ist oder die Straße. Sie müssen es „nur“ mit einer objektiven Lärmmessung beweisen.
Ja, das können Sie. Selbst den Lärm zu messen, hilft bei der ersten Einschätzung, ob Ihr subjektives Empfinden durch Messdaten bzw. Dezibelwerte belegt werden kann. Sie müssen dafür keinen Experten mit großer Messausrüstung engagieren.
Für eine erste Einschätzung nutzen viele ihr Handy. Denn: Mittlerweile gibt es sogar Apps, die Lärm beziehungsweise Schalldruck messen. Welche Apps auf dem Handy die besten Ergebnisse liefern, das können Sie im Internet auf diversen Vergleichsportalen sehen. Doch die Schallmessung per Handy-App ist nicht so sicher wie klassische Schallpegelmessgeräte. Denn: Apps können ganz leise oder ganz laute Geräusche nicht sehr gut erfassen.
Wenn Sie stichhaltigere Daten wollen, dann sind klassische Schallpegelmessgeräte deutlich differenzierter. Diese Geräte haben ein Mikrofon und ein Display, einige zeichnen auch längere Phasen auf. Die meisten Geräte sind in der Regel leicht zu bedienen und man kann sie im Internet kaufen. Gängige Modelle gibt es zwischen 30 und 180 Euro, einige mit Stativ, die preiswerteren meist ohne. Wenn Sie selbst zu unsicher mit den Geräten sind, dann können Sie selbstverständlich auch einen Experten zum Lärmmessen anfragen. Das kann ein Fachmann für Akustikmessung sein. Hier finden sich ebenfalls zahlreiche Anbieter im Internet. Achten Sie dabei darauf, ob er ein zertifizierter Sachverständiger auf dem Gebiet ist.
Tipp: Wer eine gerichtsfeste Lärm-Messung haben möchte, der sollte zumindest ein Schallpegelgerät der Kategorie 1 nutzen, das Gerät vernünftig kalibrieren und auf den korrekten Standort der Lärmmessung achten. Um ganz sicher zu gehen, können Sie besser einen Experten für solche Messungen hinzuziehen. Doch das ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Das bezieht sich auf Aufenthaltsräume, soweit dort nicht aus der Nutzung ständig starke Geräusche erzeugt werden. Der Schutz gilt gegenüber Schalleinwirkungen aus fremden Räumen (andere Wohnungen, Treppenhäuser, Außenbereiche etc.).
tagsüber: 35 dB(A)
nachts: 25 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Leider gibt es keine Definition dahingehend, über welchen Zeitraum eine kurzfristige Geräuschspitze andauern darf. Dieses ist je nach Einzelfall und Zumutbarkeit zu beurteilen.
Wann was draußen zu laut ist – das regelt vor allem die Vorschrift „TA-Lärm“. Die TA Lärm ist eine bundeseinheitliche Verordnung und steht für „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“. Dort sind – je nach Gebiet – Grenzwerte für die maximal erlaubte Lautstärke in Dezibel zu Tag- und Nachtzeiten festgelegt. Diese Richtline gehört zu den wichtigsten Regelwerken, um Lärm in der Nachbarschaft zu reglementieren.
Achtung: Unter bestimmten Bedingungen soll befristet (bis zum Jahr 2032) eine Anhebung der Dezibel-Werte in urbanen Gebieten in der Nacht ermöglicht werden. Der Grund für diese geplante Vorschriften-Änderung der „TA-Lärm“ ist, dass der Neubau von Wohnungen erleichtert werden soll. Etwa, indem Wohnraum entsteht, der in der Nähe von Gebieten mit gewerblicher oder industrieller Nutzung liegt. Auf diese Weise sollen etwa Innenstädte auch als Wohnraum erschlossen werden. Das kann jedoch in der Folge zu mehr Lärmbelästigung und Nachbarschaftskonflikten führen. Die überabeitete Richtlinie „TA Lärm“ will diesem Aspekt entgegenwirken und schlägt nachts eine Aufweichung der so genannten Immissionswerte vor, gleichzeitig müssen aber die Bebauungspläne zum Beispiel strenge Anforderungen an aktiven Schallschutz, bessere Fenster und lärmmindernde Flächengestaltung Rechnung tragen. Die vorgeschlagenen neuen Grenzwerte sind in der folgenden Tabelle in Klammern gesetzt. Im Schnitt werden etwa 2 bis 3 Dezibel mehr erlaubt sein. Reine Wohngebiete oder Kurorte sind davon nicht betroffen. Derzeit (Stand Herbst 2024) ist der Entwurf in der Abstimmung – und noch nicht beschlossen.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Tipp: Verschaffen Sie sich mit einer kostenlosen NRW-Lärm-Übersichtskarte den Überblick. Nutzen Sie die Suchfunktion bis in einzelne Straßen, um den Umgebungslärm tags und nachts in der Nachbarschaft erkennen zu können.
Wenn Sie ein Problem mit Lärm in der Nachbarschaft haben, dann sollten Sie eine Lärmmessung vornehmen. Nur so haben Sie eine Chance, die Lärmstörung zu beweisen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie den richtigen Platz ansteuern, von wo aus Sie messen. Ansonsten können die Werte im schlimmsten Fall vor Gericht in Zweifel gezogen werden. Und: Nutzen Sie am besten ein Schallpegelmessgerät.
Den geeigneten Punkt der Lärmmessung nennt man in der Fachsprache auch maßgeblicher Immissionsort. Es ist der Ort, für den die Geräuschbeurteilung nach der Verordnung TA-Lärm vorgenommen wird. Danach sind drei unterschiedliche Orte zum Messen definiert worden:
Achten Sie darauf, dass der Schallpegelmesser kalibriert ist und das Mikrofon in Richtung Schallquelle gerichtet ist. Wenn Sie draußen im Garten messen, dann sollte es möglichst trocken und windstill sein. Nutzen Sie am besten ein Stativ. Dokumentieren Sie den Ort der Messung, die Umweltbedingungen (Wind etc). und die Art des Bodens und der Umgebung.
Wenn Sie messen, dann sollten Sie am besten ein Lärmprotokoll aufsetzen. Es ist zwar nicht zwingend notwendig ein solches Schriftstück vorzulegen, dennoch kann ein Lärmprotokoll im Zweifel bei Rechtsstreitigkeiten eine gute Unterstützung sein. Dokumentieren Sie mindestens:
Tipp: Nutzen Sie die Vorlage unseres Verbandes als Lärmprotokoll.
Manchmal ist die Situation zwischen Lärmverursacher und Lärmgeschädigtem so verfahren, dass es nur noch gerichtlich geklärt werden kann. Um ein gerichtsfestes Dokument vorzuweisen, verweisen viele Juristen auf ein Lärmgutachten. Also eine von Experten durchgeführte Erhebung und Messung der Lärmquellen. Allerdings hat ein privat bestelltes Gutachten seine Tücken.
Tückisch ist es, einen guten Sachverständigen zu finden: Wer darf Lärmgutachten erstellen? Da die Berufsbezeichnungen Gutachter und Sachverständiger nicht rechtlich geschützt sind, darf sich im Prinzip jeder so nennen. Deshalb muss er oder sie noch lange keine Expertise haben. Der öffentlich bestellte oder vereidigte Sachverständige garantiert dagegen eine entsprechende Ausbildung und Wissen auf dem Gebiet. Außerdem gibt es zusätzlich noch zertifizierte oder staatlich anerkannte Sachverständigte. Entsprechend sollte also ein Lärmgutachten von einem Sachverständigen erfolgen, der zumindest anerkannt zertifiziert ist.
Besonders tückisch aber ist: Bei Beauftragung aus eigener Hand entsteht nur ein Privatgutachten, welches immer von der Gegenseite bestritten werden kann – und damit vor Gericht letztendlich keinen Bestand hätte. Ausnahme: Man einigt sich mit der Gegenseite über einen „gemeinsamen Gutachter“.
Tipp: Praktisch hätte nur ein Gutachten Bestand, das durch ein vom Gericht in einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren bestellten Gutachter veranlasst wurde.