Grundbesitzabgaben – welche Gebühren gehören dazu?
Praktische Informationen zu den Grundbesitzabgaben sowie Tipps zum Kostensparen.
Eine Lärmschutzwand sorgt für eine ruhigere Umgebung. Schon ein paar Dezibel weniger können so viel mehr fürs Wohlfühlen bringen. Gerade im Garten und bei lauter Nachbarschaft ist das eine gute Lösung. Doch mal eben eine Lärmschutzwand aufzustellen, das ist keine gute Idee.
Eine Lärmschutzwand reduziert die Geräuschbelastung, der Sie in Ihrem Garten oder Haus ausgesetzt sind. Es finden sich viele Modelle, die störende Geräusche in einem gewissen Maße reduzieren. Von der einfachen Hecke, über eine Schallschutzwand bis hin zu einer massiven Mauer. Die Aussage „Viel hilft viel“ ist im Zusammenhang mit Schallschutzwänden tatsächlich zutreffend: Je massiver und höher eine Lärmschutzwand gebaut ist, umso wirkungsvoller trägt sie zur Lärmreduktion bei. Einfache Hecken sind mehr Sicht- als Schallschutz.
Das Material, das Sie für die Errichtung einer Schallschutzwand wählen, sollte mindestens eine Masse von einem Kilogramm pro Quadratmeter aufweisen, wie es zum Beispiel bei bestimmten Kunststoffen der Fall ist. Deutlich mehr erreichen Sie jedoch, wenn Sie zum Bau der Wand Materialien wie Beton oder Stahl einsetzen. Zudem spielt die Oberfläche eine Rolle: Raue Flächen nehmen Lärm auf, glatte werfen ihn zurück. Auch Unterbrechungen, wie zum Beispiel Tore oder Lücken zwischen Lärmschutzwand und Boden, können die Wirkung einer Lärmschutzwand beeinträchtigen.
In Zeiten des Klimawandels mit deutlich mehr Hitze- und Starkregentagen, sollten Sie die Lärmschutzwand möglichst mit natürlichen Elementen kombinieren. Das sorgt für ein gutes Mikroklima rund um das Haus. Pflanzen kühlen im Sommer und nehmen Regenwasser besser auf. Außerdem bieten natürliche Elemente wie Ranken Platz für Insekten und Kleintiere - auch das ist ein Plus für die Biodiversität. Mittlerweile finden sich clevere Lösungen rund um das Thema Gabionenwände. So kann man diese statt mit Steinen auch mit Kokos und Weidenpflanzen füllen – das reduziert den Lärm effektiv und filtert zusätzlich Staub aus der Luft.
Private Lärmschutzwände sollten eine Mindesthöhe von 1.50 Meter aufweisen, damit sie wirksam werden können. Aber: Wann immer Sie ein neues Bauprojekt starten, sollten Sie sich mit dem Thema Genehmigungspflicht befassen. Auch wenn Sie als Grundstücksbesitzer das Hausrecht haben, einfach mal was neu errichten, das ist häufig ohne Baugenehmigung nicht erlaubt. In der letzten Zeit wurde das Baurecht in NRW allerdings für kleine Maßnahmen deutlich gelockert.
Folgende Regel gilt für die Errichtung einer Lärmschutzwand: Bei einer Höhe bis 1,90 Meter ist ein Lärmschutzzaun in der Regel kein Problem und nicht genehmigungspflichtig. In einigen Kommunen müssen Sicht- und Schallschutz allerdings ins allgemeine Siedlungsbild passen. Das kann Auswirkungen auf die erlaubte Höhe und das Material haben.“ Allgemein gilt in NRW die Landesabauordnung § 62 BauO NRW , die setzt Lärmschutzwände - ähnlich wie bei Zäunen - bis 2 Meter Höhe baugenehmigungsfrei.
Das hängt davon ab, wo Sie die private Lärmschutzwand zum Nachbarn errichten und ob diese mit den kommunalen Bauvorschriften einhergeht.
Beispiel 1: Sollte Ihre Lärmschutzwand nicht den ortsüblichen Bauvorschriften entsprechen, kann ihr Nachbar das zur Anzeige bringen und das Bauwerk verhindern.
Beispiel 2: Wenn Sie die Lärmschutzwand am bereits bestehenden Grenzzaun zum Nachbarn errichten möchten – im Juristendeutsch auch Einfriedung genannt -, dann müssen Sie immer die schriftliche Zustimmung ihres Nachbarn einholen. Der hat das Recht, Einspruch gegen die Veränderung der Einfriedung zu erheben und letztendlich die Lärmschutzwand zu verhindern.
Tipp: Eine Broschüre des NRW-Justizminsteriums zum Thema Nachbarrecht an der Gartengrenze bietet weitere Informationen.
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Eine massiv gebaute, zwei bis drei Meter hohe Lärmschutzwand kann Lärm um etwa zehn bis 15 Dezibel absenken. Das klingt nicht nach viel, macht aber für Ihre Ohren einen deutlichen Unterschied aus. Hierzu ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie würden an einer befahrenen Hauptstraße wohnen, dann entspricht das in etwa einer Belastung von 70 Dezibel. Ein Radio, das in Zimmerlaustärke läuft, führt zu einer Belastung von 60 Dezibel und eine normale Unterhaltung entspricht etwa 50 Dezibel. Das Wesentliche aber ist: Schon eine Reduzierung um 10 Dezibel bedeutet für das menschliche Ohr eine Halbierung der Lautstärkebelastung.
Wenn Sie unsicher sind, was überhaupt zulässige Lärmbelästigungen im Garten sind, dann lesen Sie unseren Artikel dazu.
Da die anfallenden Kosten einer Lärmschutzwand von der Länge, von der Höhe, vom Material und eventuell anfallenden Zusatzarbeiten – wie zum Beispiel Baumschnitt, Montage etc. – abhängen, sind die Kosten nur für den konkreten Fall zu bestimmen. Für professionelle und damit zumeist auch besonders wirkungsvolle Systeme müssen Sie jedoch sehr schnell mehrere Tausend Euro berappen.
Laut Gesetz muss der Geräuschverursacher die Kosten für den passiven Lärmschutz tragen. Allerdings ist der Weg in der Praxis zu einem entsprechenden Nachweis schwierig. Ein gerichtlicher Beschluss dazu ist oft langwierig, emotional anstrengend und zudem mit enormen finanziellen Risiken verbunden. Wenn beide Seiten von einer Lärmschutzwand profitieren, sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammensetzen: Vielleicht gelingt es Ihnen, sich auf eine Teilung der Kosten zu einigen.
So Ihre Nachbarn kein Interesse daran haben, eine Lärmschutzwand zu errichten, können Sie noch versuchen, eine Schiedsstelle einzuschalten. Die Adresse erhalten Sie über die Stadtverwaltung oder das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Helfen all diese Bemühungen nicht, ist es oftmals am sinnvollsten, die Kosten, die für die Errichtung einer Lärmschutzwand anfallen, aus eigener Tasche zu begleichen. Vorausgesetzt, Sie verstoßen bei der Errichtung nicht gegen Nachbar- oder Baurecht.
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