Laut Gesetz muss der Geräuschverursacher die Kosten für den passiven Lärmschutz tragen. Allerdings ist der Weg in der Praxis zu einem entsprechenden Nachweis schwierig. Ein gerichtlicher Beschluss dazu ist oft langwierig, emotional anstrengend und zudem mit enormen finanziellen Risiken verbunden. Wenn beide Seiten von einer Lärmschutzwand profitieren, sollten Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammensetzen: Vielleicht gelingt es Ihnen, sich auf eine Teilung der Kosten zu einigen.
So Ihre Nachbarn kein Interesse daran haben, eine Lärmschutzwand zu errichten, können Sie noch versuchen, eine Schiedsstelle einzuschalten. Die Adresse erhalten Sie über die Stadtverwaltung oder das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Helfen all diese Bemühungen nicht, ist es oftmals am sinnvollsten, die Kosten, die für die Errichtung einer Lärmschutzwand anfallen, aus eigener Tasche zu begleichen. Vorausgesetzt, Sie verstoßen bei der Errichtung nicht gegen Nachbar- oder Baurecht.