Genau genommen gibt es nur zwei Arten von Baugenehmigungen: Die vollständige, normale Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung. Zusätzlich gibt es noch den Bauvorbescheid, der aber keine Genehmigung im eigentlichen Sinne darstellt.
Die Teilbaugenehmigung gilt für bestimmte Bauabschnitte, Bauteile (z. B. Fundament) oder die Baugrube. Sie wird nur bei einem vorliegenden Bauantrag erteilt und muss separat beantragt werden. Mit einer solchen vorläufigen Baugenehmigung lassen sich Baubeginn oder Baufortschritt beschleunigen, wenn sich die Bearbeitung des Bauantrags verzögert. Allerdings erteilt die Baubehörde sie nur, wenn auch der Rest des Vorhabens mit großer Sicherheit genehmigungsfähig ist. Ob eine Teilbaugenehmigung möglich ist, entscheidet die Behörde nach eigenem Ermessen.
Einen Bauvorbescheid erhalten Sie im Rahmen einer Bauvoranfrage. Mit dieser können Bauherren vorab einzelne Fragen klären und so herausfinden, ob ein Projekt genehmigungsfähig ist. Hierbei prüft die Baubehörde die Voraussetzungen ebenfalls sehr sorgsam, denn: Ein positiver Vorbescheid ist verbindlich und gilt drei Jahre lang. Liegt ein solcher vor, haben Sie Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Doch Vorsicht: Der Vorbescheid selbst zählt nicht als Genehmigung.