Tiny House im Garten: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Halbtotale von Bau- und Wohnberaterin Friederike Hollmann-van Kempen
Friederike Hollmann-van Kempen

Dipl.-Ing. Architektin

Tiny Houses stehen für minimalistisches, nachhaltiges und ökonomisches Wohnen. Ob als Gartenbüro, Gästezimmer oder eigenständige Wohneinheit – die mobilen Kleinsthäuser bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Doch dabei gilt es einiges zu beachten, denn: Ein Tiny House im Garten braucht fast immer eine Baugenehmigung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für ein Tiny House im Garten brauchen Sie in NRW in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Das gilt unabhängig davon, ob das Tiny House auf Rädern steht oder fest installiert wird.
  • In vielen Fällen verhindert ein gültiger Bebauungsplan den Bau eines Tiny Houses im eigenen Garten.
  • Keine Baugenehmigung brauchen Sie für ein Tiny House, das eine Wohnwagenzulassung hat und auf einem geeigneten Stellplatz lediglich abgestellt wird.
Tiny House im Garten  © panu101 – stock.adobe.com
Ein Tiny House im Garten zu haben, ist für viele eine schöne Vorstellung. Wer die Idee vom Tiny House auf dem eigenen Grundstück umsetzen will, sollte einige Dinge beachten. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für ein Tiny House im Garten brauchen Sie in NRW in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Das gilt unabhängig davon, ob das Tiny House auf Rädern steht oder fest installiert wird.
  • In vielen Fällen verhindert ein gültiger Bebauungsplan den Bau eines Tiny Houses im eigenen Garten.
  • Keine Baugenehmigung brauchen Sie für ein Tiny House, das eine Wohnwagenzulassung hat und auf einem geeigneten Stellplatz lediglich abgestellt wird.

Brauche ich für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Generell gilt: Das bewohnbare Tiny House, egal wie klein oder mobil, braucht hierzulande immer irgendeine Form der behördlichen Genehmigung. Bei einem Tiny House im Garten ergibt sich die Genehmigungspflicht in der Regel bereits durch die Ausstattung: Tiny Houses sind Häuser, die auf kleinstem Raum über eine vollständige Wohnausstattung verfügen. Sie beinhalten Küche, Bad, Schlafgelegenheiten und einen Wohnbereich. Damit zählen sie als Gebäude und brauchen daher in den meisten Fällen eine Baugenehmigung.

Fahrzeug, Ladung oder Wohngebäude?

    • Das Tiny House gilt als Fahrzeug, wenn es dauerhaft mit einem Anhänger verbunden ist. Es braucht eine Zulassung als Wohnwagen und unterliegt dem Straßenverkehrsrecht. Als Wohnwagen gilt es jedoch nur, wenn es lediglich bei Urlaubsreisen zum Einsatz kommt. Sobald es längere Zeit an einem Ort steht und dort bewohnt wird, zählt es als Gebäude.
    • Ein Tiny House, das als Ladung zählt, muss auf einem entsprechenden Transportfahrzeug bewegt werden. Als Ladung muss es zwar gesichert werden, aber auch jederzeit ohne Werkzeug abnehmbar sein. Sobald das Tiny House dauerhaft abgestellt wird, gilt es nicht mehr als Ladung, sondern wiederum als Gebäude.
    • Auch in allen anderen Fällen gilt das Tiny House als Gebäude und unterliegt dem Baurecht. Hier kommt es auch nicht darauf an, ob es als Erstwohnsitz bewohnt wird (Gebäudeklasse 1) oder nur als Wochenend- und Ferienhaus dient.

Bewohnbare Kleinsthäuser unterliegen den allgemeinen Bauvorschriften, die im Baugesetzbuch und in den Bauordnungen der Bundesländer verankert sind. Zudem können je nach Standort auch ein Bebauungsplan oder eine Ortsgestaltungssatzung weitere Vorgaben machen. Beides kann den Bau von mobilen Häusern im Garten erschweren oder sogar verbieten. Daher sollten sich Bauherren zuvor beim Bauordnungsamt informieren und ggf. eine Bauvoranfrage stellen.

Was gilt für ein Tiny House auf Rädern?

Ob ein Haus auf Rädern steht oder auf einem festen Fundament, macht im Baurecht keinen Unterschied. Auch ein Tiny House auf Rädern zählt als genehmigungspflichtiges Gebäude, sobald es auf einem Privatgrundstück bewohnt wird. Somit bedarf das Tiny House auf Rädern ebenfalls einer Baugenehmigung.

Tiny House ohne Wohnabsicht im Garten abstellen

  • Ein als Wohnwagen genutztes Tiny House braucht keine Baugenehmigung – aber einen Stellplatz für die Zeit, in der es nicht genutzt wird. Oftmals können Sie Ihr fahrbares Tiny House auf dem eigenen Grundstück parken. Hierfür benötigen Sie jedoch eine Fläche, die zum Abstellen von Fahrzeugen ausgewiesen ist. Es ist nicht erlaubt, ein Fahrzeug einfach so im Garten zu parken.

Tiny House ohne Baugenehmigung aufstellen

In speziellen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Tiny House genehmigungsfrei im Garten aufzustellen: Wenn es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans stehen soll und den darin genannten Anforderungen entspricht, bedarf es laut § 30 BauGB keiner Baugenehmigung. Allerdings muss der Bau dem Bauordnungsamt angezeigt werden. Das passiert im Rahmen eines sogenannten Freistellungsverfahrens. Dafür muss ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser Unterlagen wie Lageplan/Flurkarte, Bauzeichnung und andere Nachweise bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Die Baubehörde hat anschließend einen Monat Zeit, um zu reagieren. Tut sie das nicht, darf der Bau ohne weitere Genehmigungsverfahren beginnen.

Tiny House im Sondergebiet

  • Besonders Tiny-House-freundliche Bedingungen bieten „Sondergebiete, die der Erholung dienen“. Diese werden in der Baunutzungsverordnung definiert und sind für Wochenend- und Ferienhäuser gedacht, die nur zu Erholungszwecken genutzt werden. Sie zeichnen sich oft durch großzügige Bebauungspläne aus. Tiny Houses haben hier größere Chancen, den Auflagen des Bebauungsplans zu entsprechen. Allerdings dürfte dauerhaftes Wohnen (mit Erstwohnsitz) in den meisten Sondergebieten nicht erlaubt sein.

Tiny House auf dem Campingplatz

  • Offizielle Campingplätze bieten für Tiny-House-Besitzer einen entscheidenden Vorteil: Für Ihr Tiny House bis 50 Quadratmeter Grundfläche brauchen Sie hier keine Baugenehmigung. Als sogenanntes Wochenendhaus dürfen Sie es auf ausgewiesenen Aufstellplätzen genehmigungsfrei bauen und als Urlaubsunterkunft nutzen. Dauerhaftes Bewohnen ist jedoch nur möglich, wenn der Campingplatz auch die Wohnnutzung erlaubt (und die wiederum muss im Bebauungsplan vorgesehen sein). In diesem Fall müssen Sie jedoch für Ihr Minihaus eine Baugenehmigung beantragen bzw. eine Bauanzeige vornehmen. Die pauschale Baugenehmigung für Wohnwagen gilt dann nämlich nicht mehr.

Tiny House-Siedlung

  • Einfacher ist es in speziellen Tiny House-Siedlungen: Dort sind Grundstücke eigens für Tiny Houses ausgewiesen, sodass die Baugenehmigung in der Regel kein Problem darstellt. In NRW sind aktuell einige Siedlungen geplant, unter anderem in Warendorf, Coesfeld und Dortmund. Eine bereits bewohnte Tiny-House-Siedlung gibt es z. B. im Nordkirchener Ortsteil Südkirchen.

Tiny House als fliegender Bau

  • Fliegende Bauten sind laut Landesbauordnung NRW dazu gedacht, „an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden“ (§ 78). Gemeint sind damit z. B. Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten, mobile Bühnen und Zirkuszelte. In NRW brauchen sie keine Baugenehmigung, wenn sie höchstens drei Monate an einem Ort stehen. Ein Tiny House, das zum Wohnen gedacht ist, zählt allerdings nicht als fliegender Bau.

Was besagt der Bebauungsplan?

Größte Hürde auf dem Weg zum Tiny House ist oftmals der örtliche Bebauungsplan. Bebauungspläne sollen ein homogenes Gesamtbild des Gebiets schaffen und zu diesem Zweck Art und Gestaltung von Gebäuden vorgeben. Sie schreiben vor, wo Gebäude stehen dürfen, welche Maße sie haben müssen und wie sie aussehen sollen. Problematisch für Tiny Houses:

  • Baufenster und maximale Überbauung: Grundstücke dürfen in der Regel nicht vollständig überbaut werden. Ist bereits ein Hauptgebäude vorhanden, bleibt oft kein Platz mehr für ein weiteres Wohngebäude.
  • Nicht überbaubare Fläche: Bebauungspläne weisen auf Grundstücken Flächen aus, die nicht überbaut werden dürfen. Hier sind allenfalls Nebenanlagen wie Gartenhäuser und Garagen zulässig, nicht jedoch bewohnbare Gebäude.
  • Mindestgröße: Für Hauptgebäude gelten stellenweise Mindestmaße, z. B. zur effizienten Flächennutzung. Diese können Tiny Houses meist nicht einhalten.
  • Gestaltung: Häufig enthalten Bebauungspläne Vorgaben zu Dachform, Dachüberstand und Fassaden. Dies kann die Auswahl an Tiny Houses erheblich einschränken.

Zudem kann auch eine Ortsgestaltungssatzung die Gestaltung noch genauer vorgeben. Diese kann z. B. verlangen, dass Fassaden hell verputzt und nur rechteckige Fenster eingebaut werden.

Gültiger Bebauungsplan verbietet Tiny House – Was nun?

Um einen Bebauungsplan zu umgehen, gibt es nur zwei Möglichkeiten: ein Antrag auf Ausnahme und ein Antrag auf Befreiung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Bebauungsplan selbst die Option einer Ausnahme enthält (nachzulesen in der textlichen Festsetzung, die zum Plan gehört). Befreiungen sind im Baugesetzbuch (§ 31) geregelt und nur in seltenen Sonderfällen möglich. Somit ist es leider die Regel, dass der Bebauungsplan das Tiny-House-Projekt verhindert.

Baugenehmigung ja oder nein – Checkliste

Um herauszufinden, ob Sie für Ihr Tiny House in NRW eine Genehmigung brauchen, helfen folgende Überlegungen:

Dauerhaft oder zeitweise bewohntes Tiny House:

  • außerhalb eines Bebauungsplans: Baugenehmigung notwendig – zu beantragen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplans entsprechend den Vorgaben: Wenn es den Vorgaben des Bauplans entspricht, bedarf es einer Bauanzeige beim zuständigen Bauordnungsamt. Oftmals wird hier keine Baugenehmigung verlangt, dies liegt jedoch im Ermessen der Gemeinde.
  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn es nicht den Vorgaben entspricht: Bau nur möglich, wenn die Baubehörde auf schriftlichen Antrag hin eine Ausnahme oder Befreiung vom Bebauungsplan bewilligt.
  • im Außenbereich: nicht erlaubt, außer sie dienen einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb

Tiny House als Urlaubsunterkunft:

  • im eigenen Garten: Soll es hier zeitweise bewohnt werden, gelten die oben genannten Vorgaben. Wird es im Garten lediglich abgestellt, ist ein ausgewiesener Stellplatz erforderlich.
  • in Sondergebieten, die zur Erholung dienen: genehmigungsfrei mit Freistellungsverfahren, wenn es dem örtlichen Bebauungsplan entspricht
  • auf Campingplätzen: Abstellen und Urlaubsaufenthalte ohne Baugenehmigung möglich
  • in freier Natur: Abstellen zum Wohnen grundsätzlich nicht erlaubt

Wie bekomme ich die Genehmigung?

Für Tiny Houses gilt das vereinfachte Genehmigungsverfahren. So einfach, wie es klingt, ist es aber leider nicht, da Sie auch hier eine Vielzahl von offiziellen Unterlagen vorlegen müssen. Zudem darf nur ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser (z. B. Architekt oder Bauingenieur) den Bauantrag einreichen.

Wichtig: Die Baugenehmigung ist grundstücksbezogen. Sollten Sie Ihr mobiles Tiny House versetzen oder auf ein anderes Grundstück stellen, müssen Sie erneut eine Baugenehmigung beantragen oder den Bau mit einem Freistellungsverfahren der Baubehörde anzeigen.

Vor dem Bau des Tiny Houses kann es ratsam sein, bei der Baubehörde eine Bauvoranfrage zu stellen. Damit erhalten Sie eine verbindliche Auskunft, ob Sie eine Baugenehmigung beantragen müssen und ob diese überhaupt möglich ist. Die Bauvoranfrage ist allerdings mit Kosten verbunden und erfordert ebenfalls einige Unterlagen (z. B. Plan des Bauvorhabens, Lageplan und Auszug aus der Flurkarte). Wie genau die Anfrage abläuft, erfahren Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.

Das Tiny House im eigenen Garten: Weitere Voraussetzungen

Auch das Tiny House selbst muss einige Anforderungen erfüllen, um genehmigungsfähig zu sein. So muss es unter anderem über ein Bad mit Fenster oder Lüftungsmöglichkeit, eine Küche und eine Mindesthöhe in Aufenthaltsräumen verfügen. Zudem muss das Haus den gesetzlichen Vorschriften zu Brandschutz und Standsicherheit entsprechen. Genaueres hierzu finden Sie in der Landesbauordnung NRW. Außerdem gilt für dauerhaft bewohnte Tiny Houses das Gebäudeenergiegesetz. Daraus können sich zusätzliche Vorgaben ergeben, z. B. zur Wärmedämmung und Heizung.

Daneben gibt es weitere Anforderungen an das Grundstück selbst: Generell müssen Grundstücke für bewohnbare Tiny Houses erschlossen sein und zur baulichen Nutzung zugelassen sein. Handelt es sich um den Garten eines Wohnhauses, ist beides in der Regel der Fall. Zudem müssen Wohngebäude von Abstandsflächen umgeben sein und dürfen daher nicht direkt an der Nachbargrenze stehen. Bewohnbare Tiny Houses müssen mindestens drei Meter zur Grundstücksgrenze wahren – das Grundstück muss also entsprechend groß sein.

Häufige Fragen rund ums Tiny House mit Baugenehmigung

Darf ich ein Tiny House auf mein Grundstück stellen?

Wie groß darf ein Tiny House ohne Baugenehmigung sein?

Kann man ein Tiny House im Garten der Eltern aufstellen?

Ihr Ansprechpartner:

Unsere Expertin
Dipl.-Ing. Architektin

Friederike Hollmann-van Kempen