Für Tiny Houses gilt das vereinfachte Genehmigungsverfahren. So einfach, wie es klingt, ist es aber leider nicht, da Sie auch hier eine Vielzahl von offiziellen Unterlagen vorlegen müssen. Zudem darf nur ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser (z. B. Architekt oder Bauingenieur) den Bauantrag einreichen.
Wichtig: Die Baugenehmigung ist grundstücksbezogen. Sollten Sie Ihr mobiles Tiny House versetzen oder auf ein anderes Grundstück stellen, müssen Sie erneut eine Baugenehmigung beantragen oder den Bau mit einem Freistellungsverfahren der Baubehörde anzeigen.
Vor dem Bau des Tiny Houses kann es ratsam sein, bei der Baubehörde eine Bauvoranfrage zu stellen. Damit erhalten Sie eine verbindliche Auskunft, ob Sie eine Baugenehmigung beantragen müssen und ob diese überhaupt möglich ist. Die Bauvoranfrage ist allerdings mit Kosten verbunden und erfordert ebenfalls einige Unterlagen (z. B. Plan des Bauvorhabens, Lageplan und Auszug aus der Flurkarte). Wie genau die Anfrage abläuft, erfahren Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.