Grundbesitzabgaben – welche Gebühren gehören dazu?
Praktische Informationen zu den Grundbesitzabgaben sowie Tipps zum Kostensparen.
Dipl.-Ing. Architektin
Ob als modernes Gartenhaus oder Lagerbereich auf der Baustelle – Container lassen sich auf verschiedenste Weise einsetzen. Wer einen umgebauten Überseecontainer im Garten aufstellen will, muss einiges beachten. Unter anderem ist oftmals eine Baugenehmigung nötig.
In vielen Fällen lässt sich diese Frage mit Ja beantworten. Die meisten Container zählen aufgrund ihrer Ausstattung und Verwendung als bauliche Anlagen, die nur mit Zustimmung der Baubehörde errichtet werden dürfen. Daher müssen Bauherren fast immer einen Bauantrag für den Container stellen. Baustellencontainer (siehe unten) hingegen kommen ohne Genehmigung aus – es sei denn, sie stehen außerhalb des eigenen Grundstücks.
Rechtsgrundlage für bauliche Regelungen ist in NRW die Landesbauordnung. Für einen dauerhaft aufgestellten Container ist zudem der örtliche Bebauungsplan relevant. Dieser gibt vor, wo Wohngebäude und Nebenanlagen stehen dürfen. Allgemein gilt:
Übrigens: Es kommt nicht darauf an, ob der Container demontierbar ist oder ohne Fundament auskommt. Ausschlaggebend für die Genehmigungspflicht sind Ausstattung, Verwendungszweck und Nutzungsdauer.
Fliegende Bauten sind in der Landesbauordnung definiert als Anlagen, die „an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt“ werden (§ 78). Sie profitieren von großzügigeren Vorschriften und brauchen im Allgemeinen keine Baugenehmigung. Allerdings bezieht sich dieser Paragraph auf Tribünen, Zelte, Fahrgeschäfte und Ähnliches, die in keiner Beziehung zum Grundstück stehen. Für privat genutzte Container gilt diese Regel nicht, auch wenn der Container an sich dafür ausgelegt ist, wiederholt ab- und aufgebaut zu werden. Der Container im eigenen Garten ist somit kein fliegender Bau.
Überseecontainer bzw. Frachtcontainer lassen sich auf vielfältige Weise umnutzen, z. B. als Gartenhaus, Gästezimmer oder Hobbyraum. Klassische Seecontainer sind in den Maßen 20 Fuß (ca. 6 x 2,5 x 2,5 Meter) und 40 Fuß (ca. 12 x 2,5 x 2,5 Meter) erhältlich. Neu kostet ein Schiffscontainer ab 3.000 Euro, gebrauchte Seecontainer gibt es je nach Zustand auch schon für wenige hundert Euro.
Möchten Sie einen Seecontainer in Ihrem Garten aufstellen, gelten je nach Nutzung unterschiedliche Vorschriften. Allgemein lässt sich festhalten: Schiffscontainer unterliegen denselben Vorschriften wie ein „klassisches“ Bauwerk gleicher Größe und Nutzungsart.
Als Wohncontainer zählen ausgebaute Container, die über die nötige Ausstattung zum Wohnen wie, z. B. Dämmung, Heizung und sanitäre Anlagen verfügen. Im privaten Garten lassen sie sich gut als Gästeunterkunft oder Anbau nutzen. Die Ausstattung kann vom reinen Hobbyraum bis zur vollausgestatteten Wohneinheit variieren.
Da sie durch ihren Nutzungszweck für regelmäßige Aufenthalte ausgelegt sind, brauchen Wohncontainer in jedem Fall die Zustimmung der Baubehörde – entweder als Baugenehmigung oder im Rahmen eines Freistellungsverfahrens. Auch muss ein Wohncontainer im Garten mit dem örtlichen Bebauungsplan abgestimmt werden. Hier gelten dieselben Vorschriften wie für den Bau eines Tiny Houses – nachzulesen im Artikel „Tiny House im Garten: Brauche ich eine Baugenehmigung?“ .
Übrigens: Falls Sie einen bereits vorhandenen Container nachträglich zum Wohnen umbauen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Alle Infos hierzu finden Sie in einem separaten Artikel.
Containerhäuser sind eine preisgünstige, aber noch seltene Alternative zum Massivhaus. Sie bestehen meist aus mehreren Containern und lassen sich modular erweitern. Als Wohngebäude sind sie genehmigungspflichtig.
Jedoch ist es schwer, für ein Containerhaus eine Baugenehmigung zu bekommen. Das Hauptproblem: Bebauungspläne und örtliche Gestaltungssatzungen schreiben auch die Bauweise und Gestaltung von baulichen Anlagen vor (z. B. hell verputzte Fassade, Satteldach). Da Containerhäuser diese in der Regel nicht erfüllen, sind geeignete Grundstücke selten und schwer zu finden.
Mit einem Bürocontainer können Sie Ihr Arbeitszimmer in den Garten verlegen – entweder in einem ausgebauten Seecontainer oder in speziell als Büro entworfenen Containermodellen. Hierfür brauchen Sie jedoch in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Denn: Bürocontainer im Garten sind für dauerhafte Aufenthalte vorgesehen. Sie verfügen über Wärmedämmung, Stromanschluss und Heizung, teilweise auch über sanitäre Einrichtungen. Damit zählen solche Gartenbüros nicht mehr als verfahrensfreie Nebenanlagen, sondern als Wohngebäude. Hier ist zu beachten:
Container als Gartenhaus sind funktionale Alternativen zum Holzhäuschen: Im Metallcontainer sind Gartenmöbel und Werkzeug vor Wind und Wetter gut geschützt. Eine Baugenehmigung für einen Gartenhaus-Container zu bekommen, ist deutlich einfacher als für Wohngebäude. Aufgrund ihrer fehlenden Ausstattung (keine Toilette, keine Heizung usw.) sind kleine Gartencontainer in NRW verfahrensfrei. Zudem gelten sie als Nebenanlagen und dürfen damit oftmals auch außerhalb von Baugrenzen errichten werden. Was genau hier zu beachten ist, erfahren Sie im Artikel „Baugenehmigung fürs Gartenhaus: Tipps für Gartenbesitzer“.
Gut zu wissen: Die Grenze für verfahrensfreie Bauten liegt in NRW bei 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt. Selbst ein klassischer 20-Fuß-Überseecontainer liegt mit einem Volumen von rund 33 Kubikmetern noch deutlich darunter. So wäre der Umbau eines solchen Schiffscontainers zum Gartenhaus genehmigungsfrei möglich. Zudem sind auch wesentlich kleinere Gartencontainer erhältlich, z. B. mit einer Grundfläche von 2 x 3 Metern.
Die Baugenehmigung für einen Container erhalten Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Allerdings muss sie von einem Entwurfsverfasser (z. B. einem Architekten oder Bauingenieur) eingereicht werden. Vorlageberechtigte Architekten finden Sie z. B. in der Online-Liste der Architektenkammer NRW. Wichtig sind hierbei auch Nachweise zur Standsicherheit, zu Brand- und Wärmeschutz sowie zur Energieeffizienz.
Gut zu wissen: Einige der benötigten Unterlagen bekommen Sie bei einem Neukauf direkt vom Hersteller (z. B. Bauzeichnung, Baubeschreibung und technische Nachweise). Zudem können Sie mit einer kostenpflichtigen Bauvoranfrage vorab klären, ob eine Baugenehmigung für den Container überhaupt möglich ist.
Für die Container-Baugenehmigung entstehen in der Regel Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich. Sie setzen sich zusammen aus den Verwaltungsgebühren, der Bearbeitungsgebühr und dem Honorar für den Entwurfsverfasser.
Für Container gilt dasselbe wie für andere bauliche Anlagen: Ein Schwarzbau ist keine gute Idee. Da das Baurecht keine Verjährung vorsieht, kann die Baubehörde auch noch Jahre nach dem Bau einen Abriss verlangen. Zudem drohen Bußgelder für unerlaubt aufgestellte Container. Allerdings ist es möglich, eine Baugenehmigung nachträglich zu beantragen.
Baustellencontainer erfüllen unterschiedliche Aufgaben: So können sie z. B. als Lagerraum, Büro für Bauleiter, Pausenraum oder Sammelbehälter für Bauschutt dienen. Wichtigstes Merkmal: Sie stehen nur vorübergehend an einem Ort. Laut § 62 der Landesbauordnung sind Baucontainer daher in NRW verfahrensfrei – was übrigens auch für andere Baustelleneinrichtungen wie Lagerhallen und Unterkünfte für Bauarbeiter gilt. Hierfür brauchen Sie keine Baugenehmigung und keine Bauanzeige.
Was bedeutet „vorübergehend“?
Verfahrensfreie Baustellencontainer sind laut der Landesbauordnung „vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen“. Ein genauer Zeitraum wird hier nicht definiert. Vielmehr gilt als Voraussetzung, dass Lagercontainer, Bürocontainer usw. im Rahmen eines Bauvorhabens zum Einsatz kommen und ein zeitlicher Zusammenhang zu den Baumaßnahmen besteht.
Ein wenig komplizierter wird es nur, wenn Sie den Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück, sondern im öffentlichen Raum aufstellen: Sie brauchen dann eine Sondernutzungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde. Diese sogenannte Stellgenehmigung ist notwendig, sobald Sie einen Baucontainer außerhalb Ihres Privatgrundstücks aufstellen – unabhängig davon, wie lange er dort stehen soll. Sie gilt für einen begrenzten Zeitraum und muss bei der Gemeinde beantragt werden. Die Kosten hängen unter anderem von Größe und Stelldauer ab (z. B. 0,14 bis 0,22 Euro pro Tag und Quadratmeter in Münster, zuzüglich Verwaltungsgebühren).
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