Auch die Themen Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und sonstige Anlagen werden im nordrheinwestfälischen Nachbarrechtsgesetz (Paragraphen 30, 31) geregelt. Bodenerhöhungen sind laut Gesetz grundsätzlich erlaubt, müssen aber einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze haben und gesichert sein.
Bei sämtlichen Aufschichtungen (z.B. Aufstellen eines Komposters) gilt, dass eine Höhe von zwei Metern nicht überschritten werden darf und ein Mindestabstand von 0,5 Meter eingehalten werden muss. „Unser Nachbarrechtsgesetz findet im Zweifelsfall auf jede Frage eine rechtsverbindliche Antwort. Doch natürlich ist es im Sinne einer guten Nachbarschaft immer besser, miteinander zu reden und Kompromisse bzw. Lösungen zu finden. Immer direkt auf seinem eigenen Recht zu bestehen, ist für eine gute Nachbarschaft sicher nicht förderlich“, findet Stephan Dingler, Rechtsberater beim Verband Wohneigentum NRW e.V.