Zaun zum Nachbarn: Wie ist die Rechtslage in NRW?

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Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Zwei Nachbarn, ein Zaun an der Gartengrenze – und schon gibt es Streitpotenzial. Tatsächlich hat NRW ein paar Regeln zu Höhe, Kostenbeteiligung und Abständen bei der Zaungestaltung vorgeschrieben. Fest steht: Es gibt Fälle, da kann der Wunsch nach einem Zaun vom direkten Nachbarn nicht ignoriert werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Zaun darf ohne Baugenehmigung maximal zwei Meter hoch sein
  • Ein Zaun auf der gemeinsamen Gartengrenze zum Nachbarn darf errichtet werden, selbst wenn nur eine Seite das fordert
  • Die Kosten für gemeinsamen Grenzzaun müssen Nachbarn in der Regel teilen
  • Bei Streit: Kosten sind für ortsübliche Variante bis zur 1,20 Meter Höhe zu teilen 
  • Einem nachträglichen Sichtschutz am gemeinsamen Zaun muss Nachbar zustimmen
Von hinten abgebildete Frau schaut über einen Zaun  © eb-picture – stock.adobe.com
NRW hat klare Regeln zur Gartengrenze: Das betrifft auch den Zaun zum Nachbarn. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Zaun darf ohne Baugenehmigung maximal zwei Meter hoch sein
  • Ein Zaun auf der gemeinsamen Gartengrenze zum Nachbarn darf errichtet werden, selbst wenn nur eine Seite das fordert
  • Die Kosten für gemeinsamen Grenzzaun müssen Nachbarn in der Regel teilen
  • Bei Streit: Kosten sind für ortsübliche Variante bis zur 1,20 Meter Höhe zu teilen 
  • Einem nachträglichen Sichtschutz am gemeinsamen Zaun muss Nachbar zustimmen

Wie hoch darf der Zaun zum Nachbarn in NRW sein?

Einfach mal einen Zaun hochziehen, um sich von den Blicken des Nachbarn zu schützen – das geht in NRW nicht ohne gewisse Regeln. Ein Zaun, im Juristendeutsch oft auch als (Grenz)Einfriedung bezeichnet, darf in der Regel in Nordrhein-Westfalen maximal zwei Meter hoch sein. Ist er höher muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Das regelt der Pararaph 62 der Landesbauordnung NRW. Diese Vorschrift zur Höhe gilt für die Nachbargrenze, nicht für einen Bereich außerhalb im Wald oder in der Landwirtschaft. Zum Teil gibt es auch kommunale Bauvorschriften, wie hoch der Zaun zum Nachbar sein darf. Hier empfiehlt es sich, kurz beim zuständigen Bauamt die notwendigen Informationen einzuholen.

Übrigens: Zum Zaunbau rund um das Grundstück und zwischen Nachbarn liegen unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern vor. Heißt: Bei Umzug aus NRW immer neu orientieren.

Nachbar baut Zaun auf der Grenze ohne Zustimmung: Geht das?

Wenn auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze einen Zaun errichtet wird, der Zaun also genau in der Mitte der beiden Grundstücke steht, dann nennt man das im Nachbarrecht auch gemeinsame Grenzeinfriedung. Zu dieser gemeinsamen Form der Zaun-Errichtung gibt es unter Nachbarn leider oft Streit oder zumindest Klärungsbedarf.

Häufig steht die Frage im Raum: Was ist, wenn der Wunsch nach einem solchen Zaun nur von einem Nachbarn ausgeht? Das nordrhein-westfälische Nachbarrechtsgesetz befasst sich im Paragraphen 32 ff genau damit. Laut Gesetz hat jeder Eigentümer in NRW das Recht, eine solche Grenzeinfriedung – also einen Zaun auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze – zu errichten. Das heißt also: Der Wunsch kann auch einseitig bestehen und ist rechtens. Viel mehr noch: Wenn ein einseitiger Wunsch vorliegt, ist der andere Nachbar verpflichtet, das „Zaun-Projekt“ mit anzugehen und sogar die Kosten zur Hälfte mitzutragen. Die Kosten müssen sich aber in einem gewissen Rahmen bewegen, das gilt vor allem bei Uneinigkeit.

Tipp: Im eigenen Interesse sollte ein Zaun auf der gemeinsamen Gartengrenze mit dem Nachbarn besprochen werden. Ein Austausch über Wünsche, Vorstellungen und Kostenrahmen zu Beginn sind der beste Weg, um später Unfrieden zu vermeiden, rät Stephan Dingler, Rechtsberater beim Verband Wohneigentum NRW. „Unser Nachbarrechtsgesetz findet im Zweifelsfall auf jede Frage eine rechtsverbindliche Antwort. Doch immer direkt auf seinem eigenen Recht zu bestehen, ist für eine gute Nachbarschaft sicher nicht förderlich.

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Zaun auf Grundstücksgrenze in NRW: Kosten werden geteilt

Kann der Zaun in Eigenregie gebaut werden, dann muss der Nachbar die Hälfte der Materialkosten und theoretisch auch einen Stundenlohn (Mindestlohn) an den ausführenden Nachbarn zahlen. Die Kosten für seine Arbeitszeit und Material muss der ausführende Nachbar transparent und nachvollziehbar darstellen können.

Wenn der Zaun nicht in Eigenregie errichtet werden kann und ein Unternehmen beauftragt werden muss, dann sollten dem Nachbarn nach herrschender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwei Kostenvoranschläge vorgelegt werden. Sofern der Nachbar nach schriftlicher Aufforderung nicht binnen zwei Monaten auf das Anliegen reagiert, kann der Eigentümer den geplanten Zaun auch allein errichten lassen. Der Nachbar muss trotzdem die Hälfte der Kosten übernehmen. Er kann also nicht einfach so tun, als ginge ihn das alles nichts an.

Bei Nachbar-Streit über Zaungestaltung: Ortsüblich soll es sein

Können sich beide Parteien nicht über die die Art des Zauns einigen – der eine wünscht beispielsweise einen Holzzaun, der andere einen Drahtzaun – so ist die ortsübliche Variante zu wählen. Ortsüblich bedeutet, dass eine bestimmte Form der Einfriedung – also eine bestimmte Zaun-Art - in dem jeweiligen Bezirk häufiger als andere Zaun- oder Mauerlösungen vorkommt. Es können aber auch mehrere Varianten eine Ortsüblichkeit darstellen. Ist der Zaun insgesamt ein gestalterischer Streitfall, spielt auch die Höhe des streitigen Zauns eine Rolle

Achtung: Kommt es zu keiner Einigkeit über die Beschaffenheit des Zaunes, so kann der Nachbar nur an Kosten eines ortüblichen Zaunes von 1,2 Meter Höhe beteiligt werden.

Nachträglicher Sichtschutz bei gemeinsamen Zaun: Nachbar muss zustimmen

Wenn es bereits einen gemeinsamen Zaun auf der Grundstücksgrenze gibt, aber ein Nachbar neue Sichtschutzelemente auf seinem eigenen Grundstück direkt am Zaun anbringen möchte, muss er den Nachbarn dennoch um Erlaubnis fragen. Vor allem dann, wenn der Sichtschutz höher als der bestehende gemeinsame Zaun sein soll. Dann liegt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Grenzentwertung vor, die zustimmungsbedürftig ist, (Aktenzeichen V ZR 42/17). Damit hat die höchstrichterliche Instanz in Deutschland ein Referenzurteil für dieses Dauerstreit-Thema geschaffen, worauf sich alle berufen können. In der Praxis bedeutet das: Stimmt der Nachbar dem neuen Sichtschutz nicht zu, dann kann der sogar von der anderen Partei verlangen, diesen Sichtschutz zu beseitigen. Wie man sich gegen Lärm vor Nachbarn schützen kann, das erfahren Sie in unserem Artikel zur Lärmschutzwand.

Achtung: Selbst, wenn der Nachbar den zusätzlichen Sichtschutz weiter weg von der gemeinsamen Gartengrenze - also dem gemeinsamen Grenzzaun – baut, darf er das nicht ohne die Zustimmung der Nachbar-Partei. Hier ergibt sich in der Folge die praktische Herausforderung, dass Nachbarn bei einem gemeinsamen Grenzzaun so gut wie nichts mehr nachträglich verändern oder anbringen können, ohne dass der Nachbar zustimmt.

Unter diesen Bedingungen darf der Nachbar einen Zaun in Eigenregie bauen

Darf mein Nachbar überhaupt einen Zaun in Eigenregie errichten, ohne dass ich zustimme? Im Prinzip ja, der Zaun darf nur nicht die gemeinsame Grundstücksgrenze berühren. Denn jeder Eigentümer in NRW hat das Recht darauf, sein Grundstück zu umzäunen – auch einfrieden genannt. Das Nachbarrecht gibt hier keine Mindestabstände zur gemeinsamen Grenze vor, wo der jeweilige Zaun errichtet werden darf. Nach ständiger Rechtsprechung kann dieser unmittelbar hinter der Grenze auf dem eigenen Grundstück aufgestellt werden. Heißt also: Solange Ihr Nachbar einen Zaun bis zu zwei Meter hoch auf seinem Grundstück baut und die Halterung, Stützen und Ähnliches des Zauns nicht Ihr Grundstück berühren – braucht er in NRW weder eine Zustimmung von Ihnen noch eine Baugenehmigung.

Nachbar beschädigt Zaun: Wer zahlt?

Grundsätzlich gilt: Der Verursacher muss für den Schaden aufkommen. Beispiel: Wenn der Nachbar versehentlich Ihren Gartenzaum mit dem Auto rammt, dann ist das ein Fall für seine Haftpflichtversicherung.

Sollte Ihr Nachbar den gemeinsamen Zaun auf der Grundstücksgrenze beschädigen, indem er zum Beispiel rankende Pflanzen anbringt – und diese das Material angreifen, dann hat er womöglich gleich gegen mehrere Vorschriften im Nachbarrecht verstoßen. Zum einen hätte er das nachträgliche Anbringen der Pflanzen mit Ihnen abstimmen müssen. Zum anderen hat er das gemeinsame Eigentum beschädigt. Daraus folgt, dass er nicht nur für den Schaden aufkommen muss, sondern auch dazu gezwungen werden kann, die Pflanzen komplett wieder zu entfernen.

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Zaun an der Nachbargrenze

Wer hat die Kosten für den gemeinsamen Zaun zu tragen?

Kann man einem gemeinsamen Zaun widersprechen?

Wann ist ein Zaun in NRW genehmigungspflichtig?

Wie weit muss der Abstand des Zauns zum Nachbarn sein?

Hat das Baumaterial Auswirkungen auf Abstandsregeln?

Wie darf ein Zaun aussehen?

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Stephan Dingler