Bei den nachfolgenden Haftpflichtversicherungen gelten die Versicherungssummen je Versicherungsfall von 3.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden.
Versichert sind eigene Bauvorhaben (Um-, Aus- oder Neubauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) vom Einfamilienhaus inklusive Nebengebäude bis zum Wohnhaus mit maximal vier Wohneinheiten inklusive Nebengebäude.
Die Versicherung ist auf folgende Größen begrenzt:
1. Neubau bis 200 Quadratmeter Wohnfläche
2. An-/Umbau bis 75 Quadratmeter Wohnfläche (Die Begrenzung gilt nicht bei Bauvorhaben zwecks Sanierung, Modernisierung). Mitversichert ist das Bauen in eigener Leistung einschließlich Bauplanung und Bauleitung bis zu einer Summe von 75.000 Euro. (keine Unfallversicherung)
(Photovoltaikanlagen inkl. der Abgabe von Energie an Dritte bzw. der Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz)
Versichert sind die Ansprüche eines Untermieters des versicherten Objektes, die sich aus dem Gesetz ergeben. Diese gesetzlichen Ansprüche sind unabhängig von einem Vertrag und gelten auch für Einlieger oder Mieter. Nicht versichert sind Ansprüche des Vermieters oder Mieters, die sich darauf beziehen, dass vertragliche Pflichten in Bezug auf die Wohnung nicht erfüllt wurden. Zum Beispiel, dass die Miete nicht gezahlt wurde. Oder, dass die Wohnung in einem mangelhaften Zustand ist.
Die gesetzliche Haftpflicht greift bei Sachschäden, die durch häusliche Abwässer an dem Objekt entstanden sind. Außerdem kommt die Haftpflicht bei Sachschäden auf, die durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals auftreten.
Hier zwei Beispiele, bei denen die Abwässer-Haftpflicht zum Tragen kommt:
Ausgenommen sind Schäden durch industrielle oder gewerbliche Abwässer.
Diese Haftpflicht gilt für Halter von zahmen und gezähmten Haustieren sowie Bienen. Mitversichert sind Flurschäden anlässlich des Weidebetriebs einschließlich Auf- und Abtrieb durch Kleintiere (etwa Schweine, Schafe, Ziegen).
Nicht abgedeckt durch die Kleintierhaltungshaftpflicht sind Hunde, Rinder und Pferde.
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