Der Umbau ist in NRW meist verfahrensfrei, wenn sich die Arbeiten auf den Innenbereich eines Gebäudes beschränken. Somit können Sie den Innenausbau Ihrer Immobilie in der Regel ohne Baugenehmigung angehen. Doch auch hier gibt es spezielle Vorgaben, wenn tragende und aussteifende Bauteile betroffen sind.
Was sind tragende Bauteile?
Tragende Bauteile haben die Aufgabe, neben ihrem Eigengewicht weitere Lasten (z. B. von Decke und Dach oder durch Windeinwirkung) zu tragen. Dazu zählen im Wesentlichen Wände, Pfeiler und Stützstreben. Sie sind mit Fundament, Decke und Dach verbunden und stellen somit die Grundkonstruktion eines Gebäudes dar. Wird eines dieser Bauteile entfernt oder beschädigt (z. B. durchbrochen), kann das Auswirkungen auf die Standsicherheit haben.
Daneben gibt es noch die sogenannten aussteifenden Bauteile. Sie dienen dazu, der Konstruktion zusätzliche Stabilität zu verleihen. Zusätzlich spielen tragende und aussteifende Elemente eine wichtige Rolle beim Brandschutz.
Keine Baugenehmigung brauchen Sie in NRW für Baumaßnahmen an nichttragenden bzw. nichtaussteifenden Bauteilen. Voraussetzung: Ein Architekt oder qualifizierter Tragwerksplaner bescheinigt Ihnen die Unbedenklichkeit hinsichtlich Statik und Brandschutz. Hierzu berechtigt sind z. B. Architekten und Bauingenieure.
Änderungen an tragenden oder aussteifenden Bauteilen im Innern eines Gebäudes sind in NRW verfahrensfrei, wenn dadurch die Standsicherheit nicht gefährdet wird (gilt für Gebäude mit max. 7 Meter Höhe, 400 Quadratmeter und 2 Nutzungseinheiten). Auch hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung durch einen Architekten oder qualifizierten Tragwerksplaner erforderlich. Das gilt z. B. für den Wanddurchbruch bei Innenwänden. Vorsicht: Werden tragende Wände komplett entfernt, ist in jedem Fall ein vorheriger Bauantrag nötig.
Auch der Einbau von Dachgauben ist in NRW genehmigungsfrei, sofern deren Position und Maße durch eine örtliche Satzung geregelt sind und ein Entwurfsverfasser für Statik und Konstruktion verantwortlich ist. Gleiches gilt, wenn Sie einen Balkon durch einen Altan ersetzen.