Angenommen, Sie wollen als Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder Familie in Ihrem Eigenheim wohnen und das Haus finanzieren. Was passiert, wenn ein:e Partner:in in der Zwischenzeit stirbt? Wäre die hinterbliebene Person in der Lage, den monatlichen Beitrag zur Tilgung des Kredits und die zusätzlich anfallenden Lebenshaltungskosten allein zu tragen? Wenn Sie diese Frage mit einem Nein beantworten, kann eine Risikolebensversicherung eine Lösung für Sie sein, um Hinterbliebene abzusichern.
Je nach Höhe des monatlichen Finanzbedarfes der Hinterbliebenen ergibt sich eine sinnvolle Höhe und Laufzeit einer Risikolebensversicherung. Wenn Sie nur den Baukredit absichern wollen, sollte die Versicherungssumme mindestens der gewählten Kreditsumme entsprechen. Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit einer fallenden Versicherungssumme an. Wollen Sie zusätzlich zum Kredit auch den Lebensstandard von Hinterbliebenen absichern, bietet sich eine gleichbleibende Summe an.
Überlegen Sie auch, wer eigentlich wen durch die Risikolebensversicherung absichern soll. Gibt es in Ihrer Familie oder in Ihrer Lebensgemeinschaft eine:n Hauptverdiener:in, ist die Frage einfach zu beantworten. Es kann aber auch sinnvoll sein, zwei separate Risikolebensversicherungen abzuschließen, einen sogenannten Kreuzvertrag oder einen Partnertarif.
Manchmal verlangen Banken auch den Abschluss einer Risikolebensversicherung als Voraussetzung einer Kreditvergabe als sogenanntes Kopplungsgeschäft. Das bedeutet: Wenn die Bank Ihre Kreditwürdigkeit als risikoreich einstuft, kann sie eine Risikolebensversicherung als zusätzliche Absicherung verlangen und die Kosten der Risikolebensversicherung in die Kosten der Baufinanzierung einberechnen.