Viele Immobilienbesitzer investieren im Zuge der aktuellen Vorgaben zur Energiewende in eine neue Wärmepumpe. Da sind locker – ohne Förderungen – 20.000 Euro fällig. Umso ärgerlicher, wenn an dem neuen Gerät ein Schaden entsteht oder wenn es gar komplett gestohlen wird. Tatsächlich scheint der Klau von Wärmepumpen, die ja in der Regel außerhalb des Gebäudes angebracht werden, ein lukratives Geschäft für Diebe zu sein. Das berichten Verbraucherzentralen, die seit Frühjahr 2023 häufig von geprellten Wärmepumpenbesitzern um Rat gebeten werden. Die Frage, die sich dann die meisten stellen: Welche Versicherung zahlt für den Schaden? Wer kommt bei Diebstahl auf? Und wie versichere ich generell eine Wärmepumpe richtig?
Eigentlich sind die meisten Schäden an Heizungsanlagen über eine Wohngebäudeversicherung mitversichert. Weil aber eine Wärmepumpe eben nicht drinnen im Keller, sondern draußen auf dem Grundstück installiert wird, ist eine solche Anlage oft eben nicht automatisch mitversichert. Es gibt schon einige Fälle, in denen Wohngebäude-Versicherer den entstandenen Schaden durch den Diebstahl nicht ersetzen wollten, weil die Anlage nicht in dem Gebäude stand. Was also tun?
Wohngebäudeversicherung prüfen und entsprechend anpassen
Es empfiehlt sich, die Wohngebäudeversicherung entsprechend zu prüfen. Fragen Sie nach, ob eine Wärmepumpe durch Ihren Vertrag mitversichert ist. Vor allem aber, für welche Schäden der Schutz gilt. Schließlich gehörte der Diebstahl von Heizungsanlagen aus dem Keller bisher nicht zu den klassischen Fällen. Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, bei einem Anbau bzw. Neubau auf dem Grundstück – und das ist bei einer Installation einer Wärmepumpe der Fall – das auch der Versicherung zu melden. Lassen Sie sich die Anpassung im Vertrag schriftlich geben.
Die Versicherung wiederum kann bei einer Anpassung des Versicherungsschutzes neue Bedingungen diktieren. Zum einen erhöht sich aus Sicht der Versicherer das Risiko eines Schadenfalles. Das heißt, womöglich steigt dann auch der Beitrag. Zum anderen knüpfen Versicherer ihren angepassten Schutz mitunter an bestimmte Eigenleistungen, die Sie als Versicherungsnehmer dann zunächst erbringen müssen. Zum Beispiel verlangen Versicherer, dass Sie die Wärmepumpe durch einen Zaun, eine Alarmanlage oder eine Mauer um das Grundstück extra schützen. Oder dass die Anlage in einer gewissen Höhe installiert wird, um ein Diebstahl zu erschweren. Prüfen Sie also genau, unter welchen Bedingungen was genau beim Anbau einer Wärmepumpe versichert ist – dann gibt es auch kein Problem mit Ihrer Schadensmeldung. Und: Grundsätzlich sollten Sie alle paar Jahre Ihre Wohngebäudeversicherung überprüfen und bei Bedarf an neue Risiken anpassen.