Im Schadensfall richtig versichert bei Wohnungseinbruch und Diebstahl Was ist der Unterschied und welche Versicherung zahlt?

Opfer eines Einbruchs stellen sich viele Fragen: Wer kommt für den finanziellen Schaden auf? Welche Versicherung ersetzt Wertgegenstände und Schäden an der Wohnung? Wir klären den Unterschied zwischen einem Wohnungseinbruch und Diebstahl und wie Sie sich besser für den Schadensfall absichern können.

Einbrecher durchsucht in einer Wohnung die Schmuckschatulle  © Christian_Delbert – stock.adobe.com
Rechnungen und Fotos von Schmuck und Wertgegenständen sollten sicher aufbewahrt werden. 

Es ist heute keinesfalls mehr selbstverständlich, dass beim Einbruch beschädigte Türen, Fenster oder Möbel ersetzt werden. Zunehmend lassen die Versicherer die beschädigten Teile von angeschlossenen Fachbetrieben professionell reparieren. Dies senkt die Kosten. Vorab wird genau hingeschaut, ob überhaupt ein „richtiger“ Einbruch vorliegt.

Was ist eigentlich ein Einbruch?

Vom Einbrechen spricht der Gesetzgeber beim gewaltsamen Öffnen einer den Zutritt verwehrenden Umschließung durch Schaffung eines Zugangs oder einer Zugriffsmöglichkeit von außen. Dies hört sich sehr technisch an und meint kurz gesagt den gewaltsamen Aufbruch von Tür oder Fenster. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Täter ein Werkzeug verwendet und sichtbare Spuren hinterlässt. Es muss sich allerdings um eine nicht ganz unerhebliche Anstrengung handeln. Das bloße Aufdrücken eines Fensters oder der nicht hinreichend verschlossenen Tür ist nicht tatbestandsmäßig. Sind Türen und Fenster nicht richtig verschlossen, wird die Versicherung Schwierigkeiten bei der Begleichung des Schadens machen.

Als Einbruch zählt auch, wenn ein Täter ein Fenster einschlägt, hindurch greift und für ihn erreichbare Gegenstände entnimmt, ohne das Gebäude zu betreten. Wenn eine Tür oder ein Fenster offen gelassen wurde und der Einbrecher so in die Wohnung eindringt, liegt kein Einbruch vor. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein Täter bereits im Raum befindet – weil er vielleicht von einem Bewohner hinein gelassen wurde.

Einbruch mit Diebstahl

Ein Einbruch mit Diebstahl wird als Wohnungseinbruchsdiebstahl bezeichnet – ein Sonderfall des klassischen Diebstahls und aufgrund der Schwere der Tat mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet. Hier unterscheidet sich die Tat maßgeblich von dem „klassischen“ Diebstahl, da dieser noch mit einer Geldstrafe geahndet werden darf.

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Diebstahl, Trickdiebstahl und Betrug

Diebstahl ist nicht immer eine Einbruchssache. Auch auf der Straße kann es zu Schädigungen kommen, die das eigene Hab und Gut betreffen. Das Auto ist ein typischer Fall, aber auch Fahrrad, Handtasche und Geldbörse können ohne das eigene Zutun entwendet werden. Diese Delikte reichen von einfachem Diebstahl bis hin zu Raub.

Das aufgebrochene Auto

Besonders unangenehm ist es, wenn das auf der Straße stehende Auto aufgebrochen und aus diesem Dinge gestohlen werden. Laut Gesetzgeber gilt das Auto nicht zwangsläufig als abgeschlossener Raum. Wer darin Wertsachen (wie Laptop oder Smartphone) liegen lässt, handelt fahrlässig und hat bei der Versicherung eigentlich keine Chancen – auch wenn es sich rechtmäßig um einen Diebstahl handelt. Ganz problematisch wird es, wenn sich im Auto der Haustürschlüssel und ein Hinweis auf die Adresse befinden. Geht der Einbrecher anschließend mit dem Schlüssel ins Haus, um es leer zu räumen, steht der Geschädigte praktisch im Regen. Nach Definition der Hausratversicherung handelte er grob fahrlässig.

Drei typische Arten von Schäden bei einem Einbruch

Gebäudeschaden – welche Versicherung zahlt?

  • Die zuständige Versicherung bei Einbruch und Diebstahl ist immer die Hausratversicherung. Zwar sind mit dem unrechtmäßigen Eindringen in das Haus häufig auch Schäden am Gebäude zu verzeichnen, die Gebäudeversicherung kümmert sich jedoch in erster Linie um Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm.

    Schäden an der Haustür, den Fenstern oder Möbeln und dem Inventar werden von der Hausratversicherung beglichen. Gleiches gilt übrigens für Vandalismus, der häufig ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt werden kann. Wie hoch der tatsächliche Schaden ist, beziffert meist ein Gutachter. Häufig sind Sofortmaßnahmen wie beispielsweise der Tausch des Schließzylinders nötig. Dies muss mit der Versicherung abgesprochen werden. Ratsam ist in dem Fall, Fotos von den Einbruchschäden zu machen.

Wertverlust – wer kommt für den geldwerten Verlust auf?

  • Der Wertverlust ist ebenfalls Sache der Versicherung und die eigentliche Kernaufgabe der Hausratversicherung. Da dies keine Pflichtversicherung ist, empfiehlt der Verband Wohneigentum NRW e.V. dringend zum Abschluss solch einer Versicherung, die den realistischen Wert des Eigentums abdeckt. Ist der Versicherungsnehmer unterversichert, hat er Schwierigkeiten, den entstandenen Schaden komplett erstattet zu bekommen.

    Grundsätzlich muss jeder Einbruch oder Einbruchversuche angezeigt werden – sonst zahlt die Versicherung nicht. Darüber hinaus müssen die entwendeten Gegenstände mit Preisangabe gemeldet werden. Hier bietet sich das Aufbewahren von Rechnungen an. Erbstücke wie Uhren oder Schmuck sollten fotografiert werden, damit man den Verlust dokumentieren kann.

Psychischer Schaden

  • Etwa 15 bis 20 Prozent aller Einbruchsopfer entwickeln langfristige Ängste und Beschwerden. Weder ein Umzug noch Therapiestunden werden von einem Hausratversicherer übernommen. In manchen Fällen springt die Krankenkasse ein, wobei auch diese gewisse Kriterien voraussetzt.

Originalbelege fehlen

In vielen Fällen sind weder Originalbelege noch Bilder des Hausrats zugänglich. Die äußeren Schäden am Haus zeigen aber deutlich, dass eingebrochen wurde. Auch wenn die Hausratversicherung dann den gesamten Einbruch anzweifelt, ist sie bei einschlägigen Spuren am Haus dazu verpflichtet, diese zu beseitigen und für den Schaden aufzukommen.

Ist eine vollständige Absicherung durch Versicherungen möglich?

Auf diese Frage gibt es leider ein klares Nein, denn bei jedem Einbruch wird die Versicherung individuell entscheiden. Klar ist die Situation immer dann, wenn deutliche Einbruchspuren vorhanden sind, eine umfassende Liste der entwendeten Gegenstände inklusive Originalbelege vorgelegt werden kann und im Idealfall Fotos (z. B. bei Erbstücken) belegen können, dass die Gegenstände auch tatsächlich vorher im Besitz des Einbruchsopfers waren.

Alles gut verschließen

Versicherungsnehmer sollten zusätzlich immer darauf achten, dass alle Schlüssel grundsätzlich sicher verwahrt und für keinen Fremden zugänglich sind. Der Haustürschlüssel im Auto ist definitiv tabu! Türen, Fenster und weitere Zugänge müssen immer fest verschlossen sein, wenn das Haus verlassen ist. Das gekippte Fenster wird für die meisten Versicherer Anlass sein, von Fahrlässigkeit zu sprechen.