Erstmals gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Insgesamt wurden dafür ursprünglich 400 Millionen Euro bereitgestellt. Inzwischen ist diese Summe auf 340 Millionen Euro gekürzt worden.
Das waren gute Nachrichten für alle, die von Anfang 2022 bis zum 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum gekauft haben: Wer nach dem 1. Januar 2022 und vor dem 14. Juli 2023 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, kann sich vom Land NRW zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln oder auf dem Grundstück soll selbstgenutztes Wohneigentum gebaut werden. Auch wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gekauft hat, kann die Förderung beantragen. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.
Förderanträge werden bei der NRW.Bank gestellt
Die Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Käuferinnen und Käufer bei der NRW.Bank stellen. Auf ihrer Internetseite lassen sich die genauen Förderbedingungen nachlesen. Außerdem gelangen selbstnutzende Wohneigentümer, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 14. Juli 2023 eine Immobilie oder ein Grundstück in NRW gekauft haben, auf dieser Seite direkt zum Antragsformular.
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Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein?
Die genauen Förderbedingungen können auf der Seite der NRW.Bank eingesehen werden. In aller Kürze: Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass auch Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können. Auch wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde, kann ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen.
Das Programm gilt zudem nur für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 und bis zum 14. Juli 2023 notariell bekundet wurden. Auch wer nicht sofort die gekaufte Immobilie bewohnt, kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise das zu beziehende Haus erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er beabsichtigt, die Immobilie als Hauptwohnsitz zu nutzen. Innerhalb von drei Jahren muss dann eine Meldebescheinigung nachgereicht werden.
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?
Anträge auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer können seit dem 30. August 2022 über ein Online-Formular auf der Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen Sie die folgenden Informationen und Dokumente bereitstellen:
- Ort der Immobilie
- Ihre Bankverbindung
- Ihre Steuer-ID
- Kopie der Ausweisdokumente
- notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
- Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)
Wohneigentümer über das Förderprogramm informieren
Wir fordern, die Käufer von Wohngrundstücken bereits jetzt sowie rückwirkend über die Möglichkeit der Förderung zu informieren. Bei bereits vollzogenen Grundstückskäufen sollte die Landesregierung die Käuferinnen und Käufer individuell anschreiben und auf das Förderprogramm hinweisen.