Neue Grundsteuer-Bescheide prüfen: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer und für viele wird's teurer. Alle Infos zu den Grundsteuer-Bescheiden, Fehlerkorrekturen sowie Einsprüchen und Widersprüchen.
Wer von Anfang 2022 bis zum 14. Juli 2023 eine selbstgenutzte Immobilie in NRW gekauft hat, bekommt durch den Zuschuss Wohneigentum bis zu 10.000 Euro vom Land NRW. Inzwischen wurde das Förderprogramm zur Entlastung von der Grunderwerbsteuer aber eingestellt.
Wer vor dem 14. Juli 2023 eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gekauft hat und den Zuschuss beantragen will, sollte ebenfalls zügig sein! Denn ob die verfügbaren Fördermittel für alle Antragsberechtigten reichen, ist nicht sicher.
Wichtig: Käufer/innen müssen in ihrem erworbenen Eigentum leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise Zuschlagsbeschluss nachweisen können. Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben.
Erstmals gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Insgesamt wurden dafür ursprünglich 400 Millionen Euro bereitgestellt. Inzwischen ist diese Summe auf 340 Millionen Euro gekürzt worden.
Das waren gute Nachrichten für alle, die von Anfang 2022 bis zum 14. Juli 2023 selbstgenutztes Wohneigentum gekauft haben: Wer nach dem 1. Januar 2022 und vor dem 14. Juli 2023 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, kann sich vom Land NRW zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln oder auf dem Grundstück soll selbstgenutztes Wohneigentum gebaut werden. Auch wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gekauft hat, kann die Förderung beantragen. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.
Die genauen Förderbedingungen können auf der Seite der NRW.Bank eingesehen werden. In aller Kürze: Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass auch Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können. Auch wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde, kann ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen.
Das Programm gilt zudem nur für Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 und bis zum 14. Juli 2023 notariell bekundet wurden. Auch wer nicht sofort die gekaufte Immobilie bewohnt, kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise das zu beziehende Haus erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er beabsichtigt, die Immobilie als Hauptwohnsitz zu nutzen. Innerhalb von drei Jahren muss dann eine Meldebescheinigung nachgereicht werden.
Anträge auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer können seit dem 30. August 2022 über ein Online-Formular auf der Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen Sie die folgenden Informationen und Dokumente bereitstellen:
Wir fordern, die Käufer von Wohngrundstücken bereits jetzt sowie rückwirkend über die Möglichkeit der Förderung zu informieren. Bei bereits vollzogenen Grundstückskäufen sollte die Landesregierung die Käuferinnen und Käufer individuell anschreiben und auf das Förderprogramm hinweisen.
Eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ist aus Sicht des Verband Wohneigentum NRW ein längst überfälliger Schritt. Denn die Preise für Eigenheime und Eigentumswohnungen kennen in NRW in den letzten Jahren keine Grenzen mehr. Das durchschnittliche nordrhein-westfälische Eigenheim hat im Jahr 2020 gut 430.000 Euro gekostet. Mit den üblichen Kaufnebenkosten müssen Bürgerinnen und Bürger in NRW also gut eine halbe Million Euro für den Kauf ihres Wohneigentums aufbringen.
Als größter Posten bei den Kaufnebenkosten schlägt in NRW die Grunderwerbsteuer zu Buche. Schließlich erhebt Nordrhein-Westfalen mit 6,5 Prozent deutschlandweit den höchsten Steuersatz auf den Immobilienkauf. Die Folge: Die Grunderwerbsteuer schlägt beim Durchschnitts-Eigenheim in NRW mit beinahe 28.000 Euro zu Buche. Das entspricht über acht vollen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen. Bei einer monatlichen Sparrate von 10 Prozent müsste ein Durchschnittshaushalt in NRW 82 Monate – also beinahe 7 Jahre – sparen, um allein die Grunderwerbsteuer bezahlen zu können.
Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen hält diesen Umstand aus mehreren Gründen für problematisch. Allein die Grunderwerbsteuer frisst in NRW einen großen Teil des Eigenkapitals der meisten Käuferinnen und Käufer oder übersteigt dieses sogar. „Die Steuer auf Immobilienkäufe ist bei den aktuellen Höchst-Preisen eine immense Hürde für junge Familien und Paare, die sich ihren Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten. Sie ist ein riesiges Hindernis für einen breiten Zugang zur Eigentumsbildung. Eine Entlastung von selbstnutzenden Wohneigentümern ist längst überfällig – zumal NRW beim Hauskauf deutschlandweit am meisten zur Kasse bittet“, kommentiert der Vorsitzende des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V., Peter Preuß.
„Als Verband Wohneigentum setzen wir uns dafür ein, dass selbstgenutztes Wohneigentum nicht das Privileg weniger bleibt, sondern eine Chance für alle wird“, sagt Preuß. Deshalb sei es wichtig, dass die NRW-Landesregierung das Problem Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum nach der Einstellung des Förderprogramms wieder anpackt. „Sobald die Bundesregierung es ermöglicht, muss die Grunderwerbsteuer in NRW für Eigenheim-Käufer abgeschafft werden“, fordert der Landesvorsitzende des Verband Wohneigentum.
Die Aufhebung der Steuer für selbstnutzende Eigentümer ist eine langjährige Forderung des Verband Wohneigentum. Die aktuelle Bundesregierung plant, den Ländern Freibeträge für Eigenheim-Käufer einzuräumen. Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese Möglichkeit so schnell wie möglich nutzen zu wollen. Zeitgleich hat sie das Förderprogramm zur Entlastung von der Grunderwerbsteuer zum 14.7.2023 überraschend eingestellt und denkt aktuell auch nicht über eine Fortführung oder einen Ersatz des Programms nach.
Deshalb bleibt nur der Blick auf den Bund: Aber die Einführung einer Öffnungsklausel auf Bundesebene ist schon lange ins Stocken geraten. Inzwischen ist auch fragwürdig, ob die Landesregierung überhaupt noch finanziellen Spielraum für Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer sieht. Denn selbst wenn im Bund ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum ermöglicht würde – dass NRW diesen dann auch nutzt, bleibt der Landesregierung überlassen.