Um die Steuerlast der Immobile einzuschätzen, sollte man wissen, wie viel sie überhaupt wert ist. Dazu muss der sogenannte Verkehrswert ermittelt werden. Grundsätzlich übernehmen das bei einer Erbschaft oder Schenkung die Finanzämter. Diese nutzen unterschiedliche Verfahren und Basisdaten, um den Wert zu schätzen. Je nachdem, ob man selbstnutzender Eigentümer ist oder es sich etwa um ein Ferienhaus, ein Vermietungsobjekt oder ein unbebautes Grundstück handelt.
Achtung: Seit Beginn 2023 gebrauchen Finanzämter neue Bewertungsgrundlagen in diesen Verfahren – was unter Umständen zu höheren Bewertungen der Immobilien führen kann. Mehr zu den Änderungen lesen Sie in diesem Artikel: Erbschaftssteuer 2023
Doch das Finanzamt ist nicht „Alleinbestimmer“. So können Gutachten einen Einfluss auf die Finanzamt-Bewertung des Verkehrswertes einer Immobilie haben. Solche Gutachten erstellen zertifizierte Profis. Das sind Makler oder Sachverständige aus der Bau- oder Finanzbranche. Laut Stiftung Warentest sollten die Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen gemacht werden. Diese Gutachten sind die kostspieligste Variante.
Es finden sich auch kostenlose Online-Tools, mit denen grob ein Verkehrswert ermittelt werden kann. Diese sind in der Regel eher ungenau.
Tipp: Eine verlässliche Immobilienbewertung erhalten Sie beim Verband Wohneigentum. Die Bewertung nimmt unsere Architektin und Bausachverständige Friederike Hollmann-van-Kempen vor. Mitglieder erhalten diese Leistung deutlich preisreduziert.