Selbst bewohnte Immobilie: So regeln Sie die Erbschaftssteuer

Wer ein großes Erbe antritt, muss unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. Besonders Immobilienbesitzer sind davon betroffen. Doch gerade für selbstnutzende Eigentümer gibt es großzügige Freibeträge. Es lohnt sich, ein paar Tipps und Kniffe zu kennen. Dann können Sie ordentlich sparen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Innerhalb der Familie gelten hohe Freibeträge beim Erben
  • Für selbstnutzende Immobilienbesitzer gibt es günstigere Steuerrahmen
  • Der Erbschaftssteuersatz hängt von mehreren Faktoren ab
  • Im günstigsten Fall beträgt der Steuersatz 7 Prozent, im schlechtesten 50 Prozent
Person möchte bei der Erbschaftssteuer sparen.  © KL 1981 – stock.adobe.com
Ehepartner haben einen höheren Freibetrag bei der Erbschaftssteuer als zum Beispiel Geschwister. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Innerhalb der Familie gelten hohe Freibeträge beim Erben
  • Für selbstnutzende Immobilienbesitzer gibt es günstigere Steuerrahmen
  • Der Erbschaftssteuersatz hängt von mehreren Faktoren ab
  • Im günstigsten Fall beträgt der Steuersatz 7 Prozent, im schlechtesten 50 Prozent

Erbschaftssteuer und Immobilien

Wer eine Immobilie – Haus oder Eigentumswohnung – sein Eigen nennt, der hat etwas erreicht, wovon viele träumen. Weniger traumhaft mag da die Aussicht darauf sein, dass dieser wertvolle Besitz irgendwann Teil einer Erbmasse sein wird und die Erben dafür Geld zahlen müssen. Denn: Wer eine Immobilie erbt, muss darauf in der Regel Erbschaftssteuer zahlen. Mitunter ist der Betrag dann so hoch, dass Erben diese Steuer nicht einfach aus der Portokasse begleichen können. Manche sehen dann nur noch den Ausweg, diese Immobilie schnell zu verkaufen.

Aber die gute Nachricht: Das Erbschaftssteuer-Gesetz sieht innerhalb der Familie hohe Freibeträge vor. Diese Freibeträge sind nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse gestaffelt. Grob gesagt: Je enger der Erblasser mit dem Erbe verwandt beziehungsweise liiert ist, umso höher ist der Freibetrag. Hier sind Kinder und - auch wenn nicht direkt verwandt, so doch steuerlich bevorzugt - Ehepartner und eingetragene Lebenspartner besonders gut gestellt.

Übrigens: Im Steuerrecht heißt es korrekt Erbschaftsteuer, doch der Duden lässt auch „Erbschaftssteuer“ mit einem doppelten s in der Mitte zu – und die meisten Medien und Internetnutzer bevorzugen diese Form. Wir haben uns deshalb auch für die gängige Schreibweise entschieden.

Unterschied Erbschaft und Schenkung

Eine Erbschaft ist im Unterschied zu einer Schenkung an einen bestimmten Zeitpunkt – den Tod des Erblassers - gebunden. Das kann zu Handlungs- und Entscheidungsdruck führen, wenn nicht vorher alles genau über Testamente/Erbvertrag geregelt ist. Die Erbschaftssteuer ist recht schnell fällig und der Freibetrag kann nur einmal beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wer hingegen ein Haus geschenkt bekommt, der muss Schenkungsteuer zahlen. Aber der Vorteil bei einer Schenkung ist: Die ähnlich hohen Freibeträge können alle zehn Jahre neu beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Die Erbschaftssteuer ist an den Zeitpunkt des Todes des Erblassers gebunden. Es ist auch eine Art Stichtag, der viele organisatorische Nachlassregelungen in Gang setzt. Der Zeitpunkt ist auch deshalb besonders wichtig, wenn etwa eine Immobilie oder ein Aktiendepot zum Nachlass gehört. Es kann vorkommen, das Erben erst sehr spät vom Nachlassgericht ermittelt werden und der Wert des Erbes (hier zum Beispiel Aktiendepot) schwanken. Insofern ist es wichtig zu wissen, wie hoch der Wert am Stichtag des Todes war.

Steuern werden dann fällig, wenn Sie eine Erbschaft gemacht haben und der Wert der Erbschaft über dem für Sie geltenden Freibetrag liegt. Der Freibetrag ist unterschiedlich hoch. Je nachdem wie eng Sie und der Erblasser miteinander verwandt oder als eingetragene Partner verbunden sind. Betroffen sind von der Erbschaftssteuer also grundsätzlich alle, die etwas aus dem Nachlass eines verstorbenen erben.

Erbschaftssteuer wann beim Finanzamt melden?

In der Regel müssen Sie das Erbe dem Finanzamt melden, sobald Sie vom Nachlassgericht als Erbe angeschrieben werden, einen Erbschein haben und dann das Erbe antreten. Die Meldung an das Finanzamt muss ab Kenntnis über die Erbschaft innerhalb von drei Monaten erfolgen. Erbschaftssteuer müssen Sie nur zahlen, wenn der Nachlasswert über dem für Sie geltenden Freibetrag liegt. Den Freibetrag können Sie bei der Meldung entsprechend geltend machen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in NRW?

Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine einheitliche Bundessteuer. Sie wird also überall in Deutschland nach den gleichen Steuersätzen erhoben.

Freibeträge und Steuerhöhe

Bei Erbschaften genießen vor allem direkte Verwandte und Ehepartner steuerlich große Vorteile. Sie müssen weniger zahlen als nicht Verwandte bzw. Freunde. Das hat mit den hohen Freibeträgen innerhalb der Familie zu tun. Außerdem spielt für die Berechnung der Steuerwerte die Steuerklasse eine entscheidende Rolle. Insgesamt haben Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner mit einem Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder mit 400.000 Euro besonders „gute“ Karten. Erst, wenn die Erbmasse diese Summen übersteigt, ist eine Erbschaftssteuer fällig.

Hier eine Übersicht zu den Freibeträgen in der Familie bei Erbschaften:

Eine Tabelle zeigt die Freibeträge bei Erbschaften.© Verband Wohneigentum NRW e.V

Erbschaftssteuer: Welche Steuersätze gelten über den Freibeträgen?

Was passiert nun, wenn Erben über den für sie geltenden Freibetrag kommen? Auch hier hat der Gesetzgeber besonders enge Verwandte mit günstigeren Steuersätzen bevorzugt, wohingegen Freunde oder weiter entfernte Verwandte des Erblassers höhere Sätze zahlen müssen. Der Steuersatz reicht von 7 Prozent bis 50 Prozent – je nach Wert der Erbschaft und der Steuerklasse.

Folgende Werte gelten im Überblick zu den Steuersätzen:

Tabelle zeigt die Steuersätze der Erbschaftssteuer.© Verband Wohneigentum NRW e.V

Der Versorgungsfreibetrag: Eine zusätzliche finanzielle Absicherung der Kernfamilie

Um im Todesfall den verbliebenen Partner/-in sowie die Kinder zusätzlich abzusichern, gibt es eine weitere Möglichkeit, eine Erbschaft steuerlich zu minimieren. Dazu wurde der so genannte Versorgungsfreibetrag im Steuerrecht geschaffen. Diesen Betrag können Sie zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag geltend machen. Der Versorgungsfreibetrag gilt insbesondere für geerbte Versorgungsbezüge. Zum Beispiel kann eine geerbte private Lebensversicherung mit diesem Freibetrag in der Steuerlast verringert werden. Der Freibetrag kann jedoch nicht für eine geerbte Immobilie herangezogen werden.

Folgende Versorgungsfreibeträge gelten für Ehepaare und Kinder:

Tabelle zeigt Versorgungsfreibeträge welche die zu zahlende Erbschaftssteuer verringern. © Verband Wohneigentum NRW e.V.

Gut zu wissen: Der Versorgungsfreibetrag wird unter Umständen mit anderen Bezügen (Renten/Witwenrenten) verrechnet – das heißt er kann durch die Kürzung geringer ausfallen.

Erbschaftssteuer und selbstgenutzte Immobilien

Wenn eine Immobilie zur Erbschaft dazugehört, kann die Steuerlast hoch ausfallen. Schließlich ist ein Haus oder eine Eigentumswohnung häufig mehrere 100.000 Euro wert. Hier greifen wieder besondere Regelungen, die selbstnutzende Eigenheimbesitzer vor zu großer Steuerlast „schützen“. Einfach gesagt: Wenn das Familienheim an die Kinder oder Ehefrau übergeht, ist die Erbschaftssteuer deutlich geringer oder entfällt sogar ganz.

Wann entfällt die Erbschaftssteuer bei Immobilien?

Sonderregelungen für Ehepartner und Kinder: Wenn der Ehemann stirbt und die Ehefrau im selbstgenutzten Eigenheim weiter wohnen bleibt – und zwar mindestens zehn Jahre – dann fällt für die Ehefrau keine Erbschaftssteuer an. Auch für Kinder, die ein Familienheim erben, gilt: Wenn sie dort selbst für die nächsten 10 Jahre einziehen – müssen sie keine Erbschaftssteuer zahlen.

Aber Vorsicht: Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Monaten gefällt werden. Das kann je nach Trauersituation und organisatorischen Herausforderungen zu einem ziemlichen Zeitdruck führen. Es ist daher ratsam, sich vorher schon im Kreis der Erben darüber Gedanken zu machen, was im Fall einer Immobilien-Erbschaft passieren soll.

Was geschieht, wenn Kinder nicht das Haus der Eltern bewohnen wollen?

Es gibt Fälle, in denen keines der Kinder im geerbten Haus wohnen möchte. Sei es, weil andere Pläne vorrangig sind, weil man weit weg wohnt oder weil man zerstritten ist. Und dann? Dann müssen Kinder nach Abzug ihrer hohen Freibeträge Erbschaftssteuer auf das Haus zahlen. Hier gilt immerhin ein Freibetrag pro Kind von 400.000 Euro.

Das kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass ein Kind nicht nur die Erbschaftssteuer, sondern auch noch Maklergebühren oder so genannte Spekulationssteuern zahlen müssen.

Tipp: Klären Sie solche Themen frühzeitig im Kreis der Erben und holen Sie sich Rat bei Experten. Zu Erbschaftsthemen bieten wir als Verband Wohneigentum regelmäßig informative Webinare an. Dort gibt unser Fachanwalt für Erbrecht wertvolle Tipps rund um das Thema Erben/Vererben.

Steuerliche Berechnung, Wertermittlung und Rechner-Tools

Um die Steuerlast der Immobile einzuschätzen, sollte man wissen, wie viel sie überhaupt wert ist. Dazu muss der sogenannte Verkehrswert ermittelt werden. Grundsätzlich übernehmen das bei einer Erbschaft oder Schenkung die Finanzämter. Diese nutzen unterschiedliche Verfahren und Basisdaten, um den Wert zu schätzen. Je nachdem, ob man selbstnutzender Eigentümer ist oder es sich etwa um ein Ferienhaus, ein Vermietungsobjekt oder ein unbebautes Grundstück handelt.

Achtung: Seit Beginn 2023 gebrauchen Finanzämter neue Bewertungsgrundlagen in diesen Verfahren – was unter Umständen zu höheren Bewertungen der Immobilien führen kann. Mehr zu den Änderungen lesen Sie in diesem Artikel: Erbschaftssteuer 2023

Doch das Finanzamt ist nicht „Alleinbestimmer“. So können Gutachten einen Einfluss auf die Finanzamt-Bewertung des Verkehrswertes einer Immobilie haben. Solche Gutachten erstellen zertifizierte Profis. Das sind Makler oder Sachverständige aus der Bau- oder Finanzbranche. Laut Stiftung Warentest sollten die Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen gemacht werden. Diese Gutachten sind die kostspieligste Variante.

Es finden sich auch kostenlose Online-Tools, mit denen grob ein Verkehrswert ermittelt werden kann. Diese sind in der Regel eher ungenau.

Tipp: Eine verlässliche Immobilienbewertung erhalten Sie beim Verband Wohneigentum. Die Bewertung nimmt unsere Architektin und Bausachverständige Friederike Hollmann-van-Kempen vor. Mitglieder erhalten diese Leistung deutlich preisreduziert.

Wir setzen uns für Sie ein!

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So berechnen Sie die Erbschaftssteuer

Am besten nutzen Sie dafür die interaktiven Online-Tools, die es mittlerweile zahlreich im Internet gibt. Zum Beispiel von finanztipp.de oder den deutlich ausführlicheren von der Seite erbschaftssteuer.de. Hier können Sie die wichtigsten Werte Online ausfüllen und anschließend ein Ergebnis erhalten.

Diese Tools geben eine erste Einschätzung. Ob wirklich alle Freibeträge und Nachlässe berücksichtigt sind, dafür gibt es keine Garantie. Aber: Für einen groben Überschlag eignen sich sehr gut.

Fazit: Worauf sollten Immobilieneigentümer achten

Diese Punkte sind für selbstnutzende Immobilienbesitzer bei der Erbschaftssteuer wichtig:

  1. Planen und besprechen Sie frühzeitig den Nachlass mit der Familie bzw. den potenziellen Erben.
  2. Eine Immobilie zu erben, heißt, dass mit dem Tod des Erblassers unter Umständen Erbschaftssteuer zu zahlen ist.
  3. Wie hoch die Steuern sind, hängt von den Freibeträgen und dem Wert der Immobilie ab.
  4. Die Freibeträge sind besonders für Kinder und Ehe- sowie eingetragene Lebenspartner sehr hoch.
  5. Selbstnutzende Immobilienbesitzer können das Haus steuerfrei an die Kinder oder die Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner vererben. Solange diese dann mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen.
  6. Den Wert der Immobilie zu kennen ist Voraussetzung, um die Erbschaftssteuer zu berechnen. Bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie helfen zertifizierte Gutachter.
  7. Das Finanzamt legt ebenfalls eine Bewertung für die Immobilie zugrunde. Hier können in Auftrag gegeben Gutachten den Wert mit beeinflussen.
  8. Anders als bei einer Schenkung zu Lebzeiten kann der Freibetrag für die Erbschaftssteuer nur einmal genutzt werden.

FAQ: Die häufigsten Fragen zur Erbschaftssteuer

Kann ich meine Immobilie steuerfrei vererben?

Welchen Steuersatz hat die Erbschaftssteuer?

Wer legt bei der Erbschaft den Wert einer Immobilie fest?

Wann ist ein Wertgutachten zur Immobilie hilfreich?

Welche Frist muss ich einhalten, wenn ich ein Erbe nicht antreten möchte?