Auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann eine Förderung für Wohneigentum beantragt werden: Das Programm „Wohneigentum für Familien (300)“ richtet sich speziell an Familien bzw. Alleinerziehende mit geringem Einkommen und bezieht sich ausschließlich auf Neubauten. Wichtigste Voraussetzung: Am Tag der Antragsstellung muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben.
Die Höchstgrenze des Haushaltseinkommens ist derzeit auf 90.000 festgelegt (bezogen auf das durchschnittliche Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung, laut Steuerbescheid). Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, können jeweils 10.000 Euro zusätzlich veranschlagt werden.
Über das Programm werden ausschließlich klimafreundliche Wohngebäude gefördert. Die Gebäude müssen einen sehr hohen Nachhaltigkeitsstandard erfüllen und dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt von der tatsächlichen Energieeffizienz des Hauses, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Haushaltseinkommens ab: Bei ein bis zwei Kindern beträgt die Maximalhöhe 220.000 Euro, bei fünf oder mehr Kindern sind Kredite bis 270.000 Euro möglich.
Der Antrag auf Förderung erfolgt über das Kreditinstitut, bei dem die Finanzierung abgeschlossen wird. Die Klimafreundlichkeit ist im Vorfeld durch einen Experten für Energieeffizienz zu bestätigen.