Neue Grundsteuer-Bescheide prüfen: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer und für viele wird's teurer. Alle Infos zu den Grundsteuer-Bescheiden, Fehlerkorrekturen sowie Einsprüchen und Widersprüchen.
Politikreferent
Eigentumsförderung in NRW: Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer gibt es nicht mehr. Bei den verbliebenen Förderprogrammen für den Hauskauf und Modernisierungen wurden aber die Konditionen verbessert – das ist auch für Anschlussfinanzierungen interessant. Wir erklären, wer in NRW noch Zuschüsse beim Hauskauf bekommt und warum Sie auch bei der Anschlussfinanzierung auf ein bisschen Hilfe vom Land hoffen können.
Fast drei Viertel der Deutschen haben ihn: Den Traum vom eigenen Haus. Kein Wunder – denn Wohneigentum ist der beste Schutz vor steigenden Mieten oder Armut im Alter. Aber in kaum einem anderen Land liegen Traum und Wirklichkeit weiter auseinander als in NRW. Denn gerade einmal 42 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in NRW leben in ihren eigenen vier Wänden. Diese niedrige Eigentumsquote ist auch der Grund für die hohe Vermögensungleichheit in Deutschland.
Besserung ist kaum zu erwarten: Die Preise für neue und gebrauchte Häuser sind seit Jahren hoch. Aber anders als in der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre kommen auf Hauskäufer durch die hohen Zinsen jetzt auch noch extreme Finanzierungskosten zu. Ganz zu schweigen von den gestiegenen Bau- und Sanierungskosten.
Der Effekt: Die Verkaufszahlen für selbstgenutztes Wohneigentum sind eingebrochen. Selbst Familien mit durchschnittlichen Einkommen können sich in der Hälfte der NRW-Städte kein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung leisten.
Für dieses Ziel setzen wir uns ein. Zusammen mit unseren mehr als 130.000 Mitgliedsfamilien allein in NRW haben wir eine starke Stimme. Mit ihnen im Rücken sprechen wir bei den Entscheidern in Land und Bund vor und pochen auf verbraucher- und eigentumsfreundliche Regeln und Gesetze. „Der Staat muss auf dem Weg ins Wohneigentum Hürden abbauen. Gerade in der Krise ist selbstgenutztes Wohneigentum einen fester Wert und Ankerpunkt“, meint z.B. unser Vorsitzender Peter Preuß. Lesen Sie hier mehr über unsere Forderungen an die Politik.
Ein Ersatz für den weggefallenen Zuschuss ist leider nicht in Sicht. Aber immerhin: Ein paar Förderprogramme gibt es, von denen Sie beim Hauskauf vielleicht doch profitieren können. In NRW sind das – vor allem für Haushalte mit niedrigen Einkommen – die wenig bekannte Eigentumsförderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung sowie – für mittlere Einkommen – die Förderkredite der NRW.Bank. Besonders interessant: 2023 wurden die Konditionen dieser Förderprodukte verbessert – auch für Personen mit höheren Einkommen wurden die Förderprogramme erweitert.
Die bislang sehr niedrigen Einkommensgrenzen wurden angepasst, so dass jetzt mehr Käufer von den Zuschüssen und Zinsvergünstigungen profitieren können. Außerdem: Die zinsvergünstigten Kredite der NRW.Bank können auch für eine Anschlussfinanzierung genutzt werden.
Neben diesen Förderungen speziell in NRW können aber auch die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Sie in Frage kommen. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die verbliebenen Fördermöglichkeiten für den Hauskauf.
Tipp: Informieren Sie sich immer vor Hauskauf oder vor Beginn eines Bauvorhabens über mögliche Förderungen. Laufende Projekte werden in der Regel nicht mehr unterstützt. Gefährden Sie eine mögliche Förderung Ihres Projektes also nicht!
Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen können für den Hausbau, den Hauskauf oder die Modernisierung der eigenen Immobilie in NRW eine Förderung erhalten – nämlich im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ob Sie die Förderung erhalten können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Seit diesem Jahr kann z.B. eine Familie mit drei Kindern mit einem gemeinsamen Brutto-Einkommen von bis zu 97.000 Euro die Förderung erhalten.
Die Einstufung von kleinen und mittleren Einkommen legt die Landesregierung über sogenannte Einkommensklassen fest. Die gute Nachricht: Seit 2023 können auch Personen bzw. Haushalte mit einem mittleren Einkommen – die sogenannte Einkommensklasse B – die öffentliche Eigentumsförderung des Landes NRW in Anspruch nehmen.
Bis Ende 2022 gab es die Eigentumsförderung des Landes nur für die Einkommensklasse A. Sie definiert die Grenzwerte für kleine Einkommen. Mit Gültigkeit zum Beginn des Jahres 2023 wurde von der Landesregierung zusätzlich die Einführung der Einkommensklasse B beschlossen. Die Klasse B definiert mittlere Einkommen. Außerdem wurden die Grenzwerte der Einkommensklasse A mit Gültigkeit zum Beginn dieses Jahres angehoben.
In den Bereich der Einkommensklasse A fallen aktuell Personen, die – in Abhängigkeit ihrer Haushaltsgröße – in etwa ein Brutto-Jahreseinkommen zwischen 33.000 und 70.000 Euro erzielen. Für die Einkommensklasse B liegen die Grenzen derzeit zwischen 46.000 und ca. 97.000 Euro.
Achtung: Die hier genannten Daten sind zunächst Schätzwerte, sie können bei Ihrer individuellen Situation auch abweichen. Die genauen Grenzwerte finden Sie hier.
Seit 2023 können aber nicht nur mehr Menschen die Eigentumsförderung des Landes NRW in Anspruch nehmen – auch der Umfang der Förderung für den Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum wurde erweitert.
Die Beantragung der Programme, die von der Landesregierung angeboten werden, erfolgt über eine Bewilligungsbehörde. Das ist in der Regel das Amt für Wohnungswesen in Ihrer Stadt oder in Ihrem Kreis. Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde können Sie online ermitteln.
Die Behörde informiert Sie über die derzeit laufenden Programme. Vor allem können Sie dort aber auch prüfen lassen, ob Sie die Förderrichtlinien des Programmes erfüllen. Falls Sie hierzu vorab eine Ersteinschätzung vornehmen wollen, hilft Ihnen auch ein Online-Service der NRW Bank weiter: Der Chancenprüfer erfasst die wesentlichen Daten und vermittelt Sie zudem direkt an die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen bei der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde weiter.
Das Programm Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf gewährt Darlehen mit einem Finanzierunganteil bis zu 100 Prozent. Es wurde bereits im Februar 2023 deutlich erweitert: War das Programm früher nur für Haushalte mit Kind oder Menschen mit Schwerbehinderung der Einkommensklasse A zugänglich, steht es nun allen offen. Zumindest solange das Haushaltseinkommen die Grenzen von geringen und mittleren Einkommen – also der Einkommensklasse A und B – nicht übersteigt.
Der maximale Darlehensbetrag beträgt bis zu 184.000 Euro und der benötigte Eigenkapitalanteil 7,5 Prozent.
Was Sie darüber hinaus über das Programm wissen sollten:
Weitere Informationen zu dem Programm Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf finden Sie hier.
Das Programm Eigentumsförderung – Modernisierung fördert eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität. Hierzu zählen unter anderem die energetische Sanierung, der Umbau wegen Pflegebedürftigkeit, die Verbesserung des Einbruchschutzes sowie die Sicherung vor Extremwetterereignissen. Sogar Schönheitsreparaturen werden in gewissen Rahmen übernommen, solange die Maßnahmen einer Modernisierung überwiegen.
Das Programm ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent, wobei der Mindestkredit bei 5.000 Euro und der Höchstbetrag des Kredites bei 220.000 Euro liegt. In Abhängigkeit der Einkommensklasse werden Tilgungsnachlässe von bis zu 50 Prozent der Darlehenssumme gewährt. Der Zinssatz für die ersten fünf Jahre liegt sogar bei 0,0 Prozent, danach fallen 0,5 Prozent Zinsen pro Jahr an.
Was Sie darüber hinaus über das Programm wissen sollten:
Weitere Informationen zum Programm Eigentumsförderung - Modernisierung finden Sie hier.
Auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann eine Förderung für Wohneigentum beantragt werden: Das Programm „Wohneigentum für Familien (300)“ richtet sich speziell an Familien bzw. Alleinerziehende mit geringem Einkommen und bezieht sich ausschließlich auf Neubauten. Wichtigste Voraussetzung: Am Tag der Antragsstellung muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben.
Die Höchstgrenze des Haushaltseinkommens ist derzeit auf 90.000 festgelegt (bezogen auf das durchschnittliche Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung, laut Steuerbescheid). Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, können jeweils 10.000 Euro zusätzlich veranschlagt werden.
Über das Programm werden ausschließlich klimafreundliche Wohngebäude gefördert. Die Gebäude müssen einen sehr hohen Nachhaltigkeitsstandard erfüllen und dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt von der tatsächlichen Energieeffizienz des Hauses, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Haushaltseinkommens ab: Bei ein bis zwei Kindern beträgt die Maximalhöhe 220.000 Euro, bei fünf oder mehr Kindern sind Kredite bis 270.000 Euro möglich.
Der Antrag auf Förderung erfolgt über das Kreditinstitut, bei dem die Finanzierung abgeschlossen wird. Die Klimafreundlichkeit ist im Vorfeld durch einen Experten für Energieeffizienz zu bestätigen.
Ergänzend zur Förderung beim Neubaukauf bietet die KfW seit September 2024 auch ein Programm für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Immobilien: Das bundesweite Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt (308)“ richtet sich an Familien, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und anschließend sanieren. Das Programm bietet zinsvergünstigte Kredite für Kaufpreis und Grundstückskosten.
Unter anderem müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Maximalbetrag für den Kredit richtet sich nach der Anzahl der Kinder: Bei nur einem Kind sind es 100.000 Euro, bei zwei Kindern 125.000 Euro und ab drei Kindern maximal 150.000 Euro. Die Laufzeit können Sie zwischen sieben und 35 Jahren wählen, eine Zinsbindung ist für bis zu 20 Jahre möglich.
Weil sich die beiden KfW-Programme nur an Haushalte richtet, die ein niedriges Einkommen haben und dennoch einen teuren klimafreundlichen Neubau oder eine aufwändige energetische Sanierung finanzieren können, ist der Kreis der möglichen Förderberechtigten stark eingegrenzt. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen im Oktober 2023 und die Ausweitung auf Bestandsbauten im September 2024 haben sich die Konditionen der KfW-Förderung ein Stückchen der Realität angenähert – der Verband Wohneigentum fordert aber weiterhin eine Verbesserung und Ausweitung der Eigentumsförderung durch die Bundesregierung.
Mit Wirkung zum 1. September 2023 wurden auch die Förderprogramme der NRW.Bank für den Erwerb und die Modernisierung von Wohneigentum in NRW erweitert.
Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um die oben bereits beschriebene Eigentumsförderung des Landes NRW, auch wenn diese ebenfalls über die NRW.Bank abgewickelt wird. Die Förderkredite der NRW.Bank richten sich auch an Haushalte mit einem höheren Einkommen, haben hingegen aber deutlich unattraktivere Konditionen als die Eigentumsförderung für Familien mit niedrigeren Einkommen.
Tipp: Neben den speziell auf NRW fokussierten Programmen gibt es zuletzt noch das bundesweit verfügbare KfW-Wohneigentumsprogramm. Dieser Förderkredit hilft beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie von Privatpersonen durch vermeintlich günstige Zinssätze. Die maximale Kredithöhe beträgt 100.000 Euro. Das Programm ist an keine Einkommensgrenzen gebunden. Weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie hier.
Das Programm NRW.Bank.Wohneigentum fördert den Erwerb und den Bau von Eigenheimen von privaten Personen.
Seit dem 1. September 2023 liegt die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 75.000 Euro für Einzelpersonen. Bei Mehrpersonenhaushalten ist die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 Euro geblieben. Neu ist jedoch, dass jedes minderjährige Kind, das noch zuhause wohnt, die zulässige Einkommensgrenze um jeweils 20.000 Euro pro Jahr erhöht.
Ebenfalls kann das Programm ab September 2023 für eine Anschlussfinanzierung genutzt werden. Das heißt: Kredite, deren Festzinsbindungsphase jetzt endet, können in das Förderprogramm überführt werden.
Was Sie darüber hinaus über das Programm wissen sollten:
Das Programm NRW.Bank.Nachhaltig fördert den Bau, den Ersterwerb und die Sanierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung und kann von Privatpersonen beantragt werden. Einkommensgrenzen spielen für die Beantragung keine Rolle.
Seit dem 1. September 2023 entfällt die maximale Förderhöhe von 250.000 Euro. Zudem wurde die mögliche Laufzeit von 30 auf 35 Jahre verlängert. Auch die Option, ein endfälliges Darlehen über das Programm abzuschließen, ist seit September 2023 möglich. Ein endfälliges Darlehen erlaubt es, erst am Ende der vereinbarten Laufzeit in einer Summe den gesamten Darlehensbetrag zurückzuzahlen.
Was Sie darüber hinaus über das Programm wissen sollten:
Tipp: Sie können diese Förderung mit weiteren Förderungen kombinieren – zum Beispiel mit Zuschüssen des Bundes (BAFA) oder dem Landes-Programm progres.nrw.
Das Programm NRW.Bank.Gebäudesanierung fördert die Sanierung oder Modernisierung von selbstgenutzten Häusern oder Wohnungen von Privatpersonen. Zu den förderfähigen Sanierungsmaßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz oder die Behebung baulicher Mängel – wie etwa die Beseitigung von Schadstoffen. Im Bereich der Modernisierung fördert das Programm zum Beispiel Sanitärinstallationen, die den Wasserverbrauch reduzieren.
Seit dem 1. September 2023 beträgt der Höchstbetrag der Förderung 150.000 Euro. Davor waren es 75.000 Euro. Die Laufzeiten wurden von 30 auf 35 Jahre verlängert. Zudem ist es nun möglich, auch endfällige Darlehen zu vereinbaren. Das Programm ist an keine Einkommensgrenzen gebunden.
Was Sie darüber hinaus über das Programm wissen sollten:
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