Eigenbedarfskündigung: Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter

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Stephan Dingler

Rechtsanwalt

Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn ein Vermieter einem Mieter kündigt, weil er die Wohnung selbst oder für nahe Angehörige benötigt. Sie gehört zu den wenigen gesetzlichen Möglichkeiten, wie ein Vermieter ein unbefristetes Mietverhältnis kündigen kann. Was es bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Bildausschnitt einer Kündigung wegen Eigenbedarfs mit einem einzelnen Schlüssel  © nmann77 – stock.adobe.com
Wer seinem Mieter kündigen möchte, muss wichtige Punkte beachten. 

Welche Fristen gelten bei einer Eigenbedarfskündigung?

Wenn ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss er sich an die gesetzlich festgelegten Fristen halten, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Eine fristgerechte Kündigung ist notwendig, um die Wohnung nach Ablauf der Frist zurückzubekommen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Je nach Mietdauer gelten folgende Kündigungsfristen:

  • Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5–8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • Über 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Die Kündigung muss dem Mieter bis zum dritten Werktag eines Monats zugegangen sein, damit der Monat als rechtswirksam zählt. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Vermieter auch darauf achten muss, ob besondere Regelungen im Mietvertrag getroffen wurden, die von der allgemeinen Gesetzgebung abweichen könnten. Zum Beispiel ein Kündigungsverzicht für beide Seiten – für die Dauer von 1 bis 4 Jahren. Während dieser Zeit ist eine Eigenbedarfskündigung in der Regel ausgeschlossen.

Gründe für eine Eigenbedarfskündigung

Für eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter den Eigenbedarf konkret und nachvollziehbar belegen. Die wichtigsten Gründe für eine solche Kündigung sind:

  • Selbstnutzung durch den Vermieter: Wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst benötigt, etwa nach einem beruflichen Umzug oder einer Trennung.
  • Verwendung durch Familienangehörige: Wenn nahe Familienangehörige wie Kinder, Eltern oder Geschwister die Wohnung benötigen, zum Beispiel bei Pflegebedarf oder Berufseintritt.
  • Pflegebedürftigkeit von Angehörigen: Der Vermieter kann die Wohnung kündigen, wenn er sie für die Pflege eines Familienmitglieds benötigt, z. B. bei schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.
  • Veränderungen in der Lebenssituation: Ein Familienzuwachs, Heirat oder berufliche Veränderungen können dazu führen, dass der Vermieter die Wohnung für seine eigenen Bedürfnisse benötigt.

Gut zu wissen: Eine unzureichende Begründung für die Eigenbedarfskündigung, kann die Kündigung ungültig machen.

Schriftliche Ankündigung der Eigenbedarfskündigung

Ein Formular für die Eigenbedarfskündigung sollte alle erforderlichen Informationen beinhalten, um rechtlich wirksam zu sein. Ein fehlerhafter oder unvollständiger Kündigungsbrief kann dazu führen, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Es ist deshalb entscheidend, dass Vermieter ein rechtssicheres Muster für die Eigenbedarfskündigung verwenden.

Ein korrektes Formular für Eigenbedarfskündigung sollte folgende Punkte umfassen:

  • Form: Die Kündigung erfolgt per Brief.
  • Begründung des Eigenbedarfs: Der Eigenbedarf muss klar und nachvollziehbar im Schreiben dargelegt werden. Es muss ersichtlich sein, warum der Vermieter oder ein naher Angehöriger die Wohnung benötigt.
  • Angabe der Fristen: In der Kündigung muss der Vermieter klar angeben, welche Kündigungsfrist für das Mietverhältnis gilt. (Siehe oben)
  • Hinweis auf Widerspruch: Der Vermieter muss im Schreiben auch darauf hinweisen, dass der Mieter Widerspruch einlegen kann, falls der Eigenbedarf für ihn eine Härte darstellen würde.    
  • Hinweis auf Ausgleichswohnung: Wenn möglich, muss der Vermieter eine Ausgleichswohnung anbieten. Kann er keine anbieten, muss er schreiben, dass keine Ausgleichswohnung zur Verfügung steht.

Tipp: Vermieter sollten dokumentieren, wann und wie sie die Kündigung übergeben haben – z. B. per Einwurf-Einschreiben. Im Streitfall muss immer der Vermieter nachweisen, dass der Mieter die Kündigung frühzeitig und ordnungsgemäß erhalten hat. Ohne Beleg – kein Kündigungsnachweis.

Die schriftliche Eigenbedarfskündigung ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und spätere Konflikte zu vermeiden.

Gut zu wissen: Unser Rechtsberater Stephan Dingler kann Sie bei der Formulierung der Eigenbedarfskündigung unterstützen. Für Mitglieder ist dieser Service kostenlos.
 

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Was können Mieter tun? (Widerspruch, Härtefall)

Ein Mieter hat das Recht, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen, wenn der Auszug für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Härtefall (§ 574 BGB) greift in Situationen, in denen der Mieter zum Beispiel gesundheitlich stark beeinträchtigt ist oder durch die Kündigung erhebliche soziale oder wirtschaftliche Nachteile erleiden würde. Auch eine lange Mietdauer kann als Härtefall gewertet werden, insbesondere wenn der Mieter in der Wohnung stark verwurzelt ist.

In solchen Fällen muss der Mieter jedoch rechtzeitig und gut begründet widersprechen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Kündigungsdatum bei dem Vermieter eingegangen sein. Sollte der Vermieter die Härtefallregelung ignorieren und weiterhin auf die Kündigung bestehen, besteht die Möglichkeit, den Fall vor Gericht zu bringen.

Gut zu wissen: Der Mieter kann außerdem per Feststellungsklage beim Amtsgericht klären lassen, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Mieter einen vorgetäuschten Eigenbedarf vermutet und die Rechtslage klären will, bevor er auszieht.

Eigenbedarfsklage: Wenn der Mieter nicht auszieht

Zieht der Mieter trotz wirksamer Eigenbedarfskündigung nicht aus, bleibt dem Vermieter oft nur der Weg über eine Eigenbedarfsklage. Dabei handelt es sich um eine Räumungsklage, die beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Voraussetzung ist, dass die Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist und ein nachvollziehbarer Eigenbedarf vorliegt.

Das Gericht prüft genau, ob der Eigenbedarf berechtigt ist und ob etwaige Härtegründe des Mieters überwiegen. Bis zur gerichtlichen Entscheidung kann es mehrere Monate dauern. Erst mit einem rechtskräftigen Räumungsurteil kann die Wohnung – notfalls mit Gerichtsvollzieher – geräumt werden.

Sonderkündigungsrecht

Nicht unerwähnt bleiben soll das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB welches dem Vermieter die Möglichkeit einräumt, auch ohne Angaben von Gründen die Einliegerwohnung zurückzubekommen. Zu beachten ist hier nur, dass die Kündigungsfrist um 3 Monate zuzüglich der gesetzlichen Kündigungsfrist verlängert werden muss. Im Übrigen muss auch hier der Mieter auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.

Häufige Fragen zur Eigenbedarfskündigung

Was passiert, wenn der Mieter aufgrund der Eigenbedarfskündigung keine neue Wohnung findet?

Was passiert, wenn der Mieter die Kündigung anfechtet?

Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf unwirksam?

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Stephan Dingler
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