Die Ankündigung der Mieterhöhung muss laut § 558a BGB dem Mieter in Textform zugehen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass sie lesbar und dauerhaft speicherbar sein muss. Statt als klassischer Brief kann die Vorankündigung folglich auch per WhatsApp, E-Mail oder SMS verschickt werden. Zudem muss das Ankündigungsschreiben weitere formale Anforderungen erfüllen, insbesondere:
• Direkte Anrede der betroffenen Mieter
• Datum
• Begründung
• Höhe der neuen Miete oder die Differenz zur bisherigen Miete
• Zeitpunkt der Mieterhöhung (frühestens nach Ablauf des übernächsten Kalendermonats)
• Bitte um Zustimmung
Wichtig: Die Mieterhöhung ist nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt. Allerdings können Mieter nicht aus Lust und Laune eine Mieterhöhung ablehnen. Wenn die Ankündigung alle formalen und inhaltlichen Vorgaben erfüllt, muss der Mieter zustimmen. Notfalls können Vermieter auf Zustimmung klagen.
Mit unserem Muster für die Zustimmungserklärung können Sie das entsprechende Schreiben der Ankündigung gleich beilegen – so kann Ihr Mieter unkompliziert und fristgerecht der Erhöhung zustimmen.