Das geht nur, wenn sich das Land dauerhaft zur vollständigen Übernahme der Anliegeranteile verpflichtet oder die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verbietet.
Anlass für das Gutachten war ein Beschluss, den der Landtag vor seiner Neuwahl in diesem Jahr getroffen hat. Dort hieß es, die Landesregierung solle ein Konzept zur Abschaffung dieser umstrittenen Anliegerkosten erstellen. Die Analyse des Rechtswissenschaftlers Prof. Christoph Brüning unterbreitet der Landesregierung nun drei Vorschläge, wie eine Abschaffung rechtssicher ausgestaltet werden könne. Das Problem: „Keiner der drei Vorschläge gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, dass sie am Ende nicht doch die Zeche für den Straßenausbau zahlen müssen“, erklärt Dröge.
Vorschläge aus dem Gutachten sind unzureichend
Konkret sieht der Kieler Jurist drei denkbare Optionen. Die erste Option: Den Kommunen soll freigestellt werden, Straßenausbaueiträge zu erheben. „Dies ist die mitunter schlechteste Lösung. Sie öffnet der Willkür Tür und Tor und führt zu einem weiteren Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse innerhalb von NRW. Zudem: Für finanzschwache Städte bleibt diese Kann-Regelung defacto eine Erhebungspflicht“, sagt Dröge.
Die zweite Option sieht eine Aufhebung der Beitragspflicht vor, wenn das Land für die Einnahmeausfälle einspringen würde. Auch dieser Vorschlag ist aus Sicht des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden unzureichend: „Diese Regelung schreibt zwar die Möglichkeit der Kostenübernahme ins Gesetz. Es ergibt sich daraus aber absolut keine Verpflichtung. Für Land und Kommunen heißt das salopp gesagt: Alles kann, nichts muss. Für Bürgerinnen und Bürger gilt: Du musst nehmen, was aufgetischt wird.“
Nur verpflichtende Kostenübernahme oder Beitragsverbot sind akzeptabel
Allein der dritte Vorschlag des Rechtswissenschaftlers Brüning gehe aus Sicht des Verbands in die richtige Richtung. Dieser sieht vor, dass sich das Land zu einer vollständigen oder teilweisen Übernahme der Straßenausbaubeiträge verpflichtet. Dies würde laut Verband Wohneigentum die heutige Situation, in der das Land die Straßenausbaubeiträge durch ein Förderprogramm übernimmt, gesetzlich festschreiben. Die Städte würden dann wie gehabt mit viel Aufwand die Straßenausbaubeiträge berechnen und müssten anschließend eine Kostenübernahme beim Land beantragen.
„Das ist aus Sicht der Bürger nur akzeptabel, wenn sich das Land zu einer vollständigen Übernahme der Anliegeranteile verpflichtet. Aber genau den Punkt lässt der Regelungsvorschlag offen“, kritisiert Dröge. Ihm zufolge kommt ein weiterer Nachteil hinzu: „Die Bürokratiekosten für die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge bei den Kommunen bleiben bestehen.“
Deshalb favorisiere der Verband Wohneigentum NRW auch ein Beitragsverbot. „Auch dann müsste das Land die Einnahmeausfälle der Kommunen über einen geeigneten Mechanismus kompensieren. Wenn die Landesregierung den Streit mit den Kommunen über diesen Kostenausgleich scheut, ist die verpflichtende Übernahme der Straßenausbaubeiträge eine Alternative – aber nur ohne Rückfalloption!“, meint Dröge.