Kündigung von Versicherungen – Rechte und Pflichten

Die Kündigung einer Versicherung ist denkbar einfach. Doch gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Versicherung zu kündigen. Wichtig zu wissen: Nicht jeden Vertrag kann man ohne Weiteres beenden und Formfehler können die Kündigung unwirksam machen.

Klebezettel mit der Aufschrift "Versicherungen kündigen" auf einer Tastatur  © Boris Zerwann – stock.adobe.com
Wer eine Versicherung kündigen möchte, sollte die richtigen Voraussetzungen dafür beachten. 

In kaum einem anderen Land der Welt besitzen die Menschen so viele Versicherungen wie in Deutschland. Jeder hat hier durchschnittlich sechs Versicherungen. Ob Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Hausrat-, ja sogar Brillen-, Drohnen-, oder Kameraversicherungen sind nicht mehr ungewöhnlich. Oft überschneiden sich Versicherungspakete und es kommt zu einer Doppelversicherung. Wer zum Beispiel eine Kreditkarte besitzt, sollte sich die Konditionen genauer anschauen. Oft sind hier Reise- oder Gepäckversicherungen enthalten, wenn mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Da braucht es nicht zwingend eine weitere Reiseversicherung für den Urlaub.

Reguläre Kündigung

Wer aus einer Versicherung aussteigen möchte, hat in der Regel zwei Möglichkeiten: Die reguläre Kündigung oder die Sonderkündigung.
Eine reguläre Kündigung ist nur zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich. Die Fristen hängen hier stark von der Versicherungsart ab. In der Regel kann man zum Ende der vereinbarten Laufzeit nur einmal jährlich kündigen. Das ist meist bei Sachversicherungen der Fall (also etwa einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtschutzversicherung). Die Kündigungsfrist ist im Vertrag vermerkt und sollte dringend beachtet werden.

Sonderkündigung

Sonderkündigungen außerhalb der vertraglichen Laufzeiten sind in Ausnahmefällen möglich:

  • Der Versicherer ändert die Vertragsbedingungen während der Laufzeit.
  • Die Grundlage der Versicherung fällt weg (z.B. die Hausversicherung bei einem Hausverkauf).
  • Bei einer Beitragsänderung, sofern diese im Vertrag nicht vereinbart ist.

Der Versicherte hat dann die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Sonderfall Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Rürup-Versicherungen können nicht gekündigt, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Die eingezahlten Beiträge werden dann weiter bis zum Auszahlungsdatum verzinst. Riester-Verträge sind zwar kündbar, allerdings sollte man sich das im Einzelfall gut überlegen, da Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Versicherer können Lebensversicherungen nicht kündigen. Das gilt auch bei privaten Rentenversicherungen.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind so lange von beiden Seiten unkündbar, wenn Leistungen daraus gewährt und ausgezahlt werden.

Wenn die Versicherung kündigt

Auch Versicherungen können dem Versicherungsnehmer kündigen. Am häufigsten geschieht das nach einer Schadensregulierung. Der Schaden muss aber im Versicherungsfall erst vollständig beglichen werden. Danach kann die Versicherung entscheiden, ob sie dem Versicherten neue Konditionen anbietet oder die Versicherung kündigt. Auch bei häufigen Schäden kann der Versicherer kündigen, dann aber zum Ablauf der Versicherung. Eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherer ist zum Beispiel bei Betrug durch den Versicherungsnehmer möglich.

Richtig kündigen und Formfehler vermeiden

  • Damit eine Kündigung auch rechtlich bindend ist, sollten Formfehler vermieden werden. So ist es am sichersten, eine Kündigung entweder per Einwurfeinschreiben oder aber tatsächlich per Fax mit Sendebericht vorzunehmen. Per E-Mail ist es selbstverständlich auch möglich, nur sollte man hier auf eine Empfangsbestätigung bestehen.
  • Wer das genaue Kündigungsdatum nicht mehr weiß, kann auch die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden.
  • Ausschlaggebend für eine fristgerechte Kündigung ist das Datum des Eingangs beim Versicherer. Der Poststempel ist also nicht entscheidend, sondern der Zeitpunkt, an dem die Kündigung eingetroffen ist.