In kaum einem anderen Land der Welt besitzen die Menschen so viele Versicherungen wie in Deutschland. Jeder hat hier durchschnittlich sechs Versicherungen. Ob Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Hausrat-, ja sogar Brillen-, Drohnen-, oder Kameraversicherungen sind nicht mehr ungewöhnlich. Oft überschneiden sich Versicherungspakete und es kommt zu einer Doppelversicherung. Wer zum Beispiel eine Kreditkarte besitzt, sollte sich die Konditionen genauer anschauen. Oft sind hier Reise- oder Gepäckversicherungen enthalten, wenn mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Da braucht es nicht zwingend eine weitere Reiseversicherung für den Urlaub.
Reguläre Kündigung
Wer aus einer Versicherung aussteigen möchte, hat in der Regel zwei Möglichkeiten: Die reguläre Kündigung oder die Sonderkündigung.
Eine reguläre Kündigung ist nur zu den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen möglich. Die Fristen hängen hier stark von der Versicherungsart ab. In der Regel kann man zum Ende der vereinbarten Laufzeit nur einmal jährlich kündigen. Das ist meist bei Sachversicherungen der Fall (also etwa einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtschutzversicherung). Die Kündigungsfrist ist im Vertrag vermerkt und sollte dringend beachtet werden.
Sonderkündigung
Sonderkündigungen außerhalb der vertraglichen Laufzeiten sind in Ausnahmefällen möglich:
- Der Versicherer ändert die Vertragsbedingungen während der Laufzeit.
- Die Grundlage der Versicherung fällt weg (z.B. die Hausversicherung bei einem Hausverkauf).
- Bei einer Beitragsänderung, sofern diese im Vertrag nicht vereinbart ist.
Der Versicherte hat dann die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.