Neue Details zur Solarpflicht in NRW bekannt Günstige Finanzierungen gefordert

NRW-Bauministerium regelt Details zur neuen Solarpflicht: „Es ist gut, dass man sich für moderate Pauschalregeln entschieden hat. Jetzt sollte das Land noch dafür sorgen, dass sich jeder die neue Solarpflicht auch leisten kann. Zum Beispiel mit zinsverbilligten Krediten für den Bau von PV-Anlagen“, sagt Jan Koch, Politikreferent beim Verband Wohneigentum NRW.

Haus mit Solarpanel auf dem Dach  © Verband Wohneigentum NRW e.V.
Neue Details zur Solarpflicht in NRW sind Ende Juni 2024 bekannt geworden. Der Verband Wohneigentum NRW fordert, die neue Pflicht mit günstigen Förderkrediten zu flankieren. 

Schrittweise soll jedes geeignete Hausdach in NRW eine Solaranlagen bekommen. So lautet das Ziel der Landesregierung. Um das zu erreichen, hat die schwarz-grüne Landesregierung letztes Jahr eine Solarpflicht verabschiedet: Bei neuen Wohngebäuden in NRW soll die PV-Anlage bereits ab 2025 zum Pflicht-Programm gehören. Bei bestehenden Gebäuden müssen Dächer erst bei einer vollständigen Erneuerung nach dem 1. Januar 2026 mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die Details zur neuen Pflicht waren bis letzte Woche noch unbekannt. Jetzt ist klar: Beim Neubau müssen 30 Prozent der gesamten Dachfläche mit Solarpaneelen bedeckt werden, bei Dacherneuerungen von Bestandsgebäuden sind es 30 Prozent der geeigneten Dachfläche.

Alternativ gilt eine Pauschalregelung für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinere Mehrfamilienhäuser, die eine moderat bemessene Mindestleistung vorgibt. Bei der Neueindeckung eines bestehenden Ein- oder Zweifamilienhauses wäre laut Entwurf beispielsweise eine PV-Anlage mit 3 kWp ausreichend, um die NRW-Solarpflicht zu erfüllen. „Gerade die Pauschalregelung, die eine niedrige Anlagenleistung für Bestandsgebäude vorgibt, halten wir für sinnvoll. Sie verhindert, dass Eigentümerinnen und Eigentümer überfordert werden oder Anlagen installieren müssen, die für sie nicht wirtschaftlich sind. In der Praxis werden sich die meisten trotzdem für eine größere Anlage entscheiden – denn die sind bei der aktuellen Marktlage oft attraktiver als kleinere Anlagen. Aber: Mit der Regelung im Entwurf bleiben Eigenheimbesitzer bei der Entscheidung über die Größe der Anlage größtenteils frei – am Ende ist das gut für die Akzeptanz der Energiewende", meint Koch.

„Eine PV-Anlage ist in den meisten Fällen eine lohnende Investition. Nicht ohne Grund wurden in NRW im letzten Jahr so viele Solaranlagen wie noch nie gebaut. Unser Eindruck ist daher: Wer jetzt keine PV-Anlage installiert, hat nicht das nötige Kleingeld parat. Deshalb wäre der Energiewende mehr geholfen, wenn man in NRW günstige Finanzierungen für PV-Anlagen fördert. Denn dieses Problem löst die Solarpflicht nicht“, sagt Koch. So oder so sei für ihn klar: „Spätestens, wenn die Solarpflicht für Bestandsgebäude in Kraft tritt, sollte auch für die Finanzierung gesorgt werden.“

Die neue Verordnung regelt auch die Ausnahmen von der Solarpflicht. Weitere Details lesen Sie in unserem aktualisierten Überblick.