Lärmquelle Wärmepumpe: Wenn die Heizung zur Lärmbelästigung wird

Wärmepumpe – ein beliebtes Heizsystem, das leider nicht ganz ohne Geräuschentwicklung auskommt. Damit Ihre Wärmepumpe nicht zur Lärmbelästigung wird, haben wir hier alle Infos rund um Grenzwerte und Lärmschutzmaßnahmen zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Thema Lärmbelästigung betrifft hauptsächlich Luft-Wasser-Wärmepumpen, die im Freien aufgestellt werden. Grund sind Ventilatoren und Kompressoren, die im Betrieb Lärm verursachen.
  • Wichtigster Faktor hierbei ist der Aufstellort der Wärmepumpe: Die Ausrichtung, die Entfernung und schallverstärkende Flächen haben erheblichen Einfluss auf die Geräuschentwicklung.
  • Für Wärmepumpen gelten bundesweite Vorschriften zur maximalen Lautstärke. So darf z. B. in allgemeinen Wohngebieten die Wärmepumpe tagsüber nicht lauter als 55 dB(A) und nachts maximal 40 dB(A) sein.
  • Der Wärmepumpe-Lärm kann mit einer Schallschutzhaube oder anderen Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden.
 Heizsystem Wärmepumpe an einem Neubau-Wohnhaus  © Bernd – stock.adobe.com
Das Thema Lärmbelästigung betrifft hauptsächlich Luft-Wasser-Wärmepumpen, die im Freien aufgestellt werden.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Thema Lärmbelästigung betrifft hauptsächlich Luft-Wasser-Wärmepumpen, die im Freien aufgestellt werden. Grund sind Ventilatoren und Kompressoren, die im Betrieb Lärm verursachen.
  • Wichtigster Faktor hierbei ist der Aufstellort der Wärmepumpe: Die Ausrichtung, die Entfernung und schallverstärkende Flächen haben erheblichen Einfluss auf die Geräuschentwicklung.
  • Für Wärmepumpen gelten bundesweite Vorschriften zur maximalen Lautstärke. So darf z. B. in allgemeinen Wohngebieten die Wärmepumpe tagsüber nicht lauter als 55 dB(A) und nachts maximal 40 dB(A) sein.
  • Der Wärmepumpe-Lärm kann mit einer Schallschutzhaube oder anderen Lärmschutzmaßnahmen reduziert werden.

Wie viel Lärm macht eine Wärmepumpe?

Heutige Wärmepumpen erreichen meist eine Lautstärke im Bereich von 35 bis 65 dB(A) (Dezibel, nach menschlichem Hörempfinden bewertet) – das entspricht etwa einer geflüsterten Unterhaltung (ca. 30 dB (A)) bzw. einem Gespräch oder dem Fernseher in normaler Lautstärke (ca. 65 dB(A)). Die Lautstärke einer Wärmepumpe geben Hersteller unter dem Begriff „Schallleistungspegel“ im Produktdatenblatt an. Der Wert bezieht sich auf die Geräuschentwicklung direkt am Gerät. Zusätzlich kann noch der Schalldruckpegel mit Meterangabe stehen: Er beziffert die Lautstärke in einer bestimmten Entfernung zum Gerät.

Info: dB und dB(A)

  • Der Schalldruckpegel beziffert die Stärke eines Schalls und wird in Dezibel (dB) angegeben. In diesem Wert wird jedoch noch nicht berücksichtigt, dass ein Geräusch Töne mit unterschiedlichen Frequenzen enthält – und dass ein Mensch diese Frequenzen unterschiedlich stark wahrnimmt. Hier kommt nun die international genormte Frequenzbewertungskurve A ins Spiel: Die Maßeinheit dB(A) steht für den bewerteten Schalldruckpegel und bezieht die menschliche Wahrnehmung mit ein. Wird ein Geräusch in dB(A) angegeben, dann wurde der Wert auf das menschliche Hörempfinden angepasst.

Wie stark die Geräuschentwicklung tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art der Wärmepumpe: Luftwärmepumpen sind lauter als solche, die Erdwärme oder das Grundwasser als Wärmequelle nutzen. Das gilt sowohl für die klassische Luft-Wasser-Wärmepumpe als auch für Luft-Luft-Wärmepumpen. Grund sind die hier eingebauten Ventilatoren, die den meisten Lärm verursachen.
  • Größe: Bei gleichbleibender Leistung gilt: Je größer die Wärmepumpe, umso leiser der Betrieb, da größere Öffnungen und Rohre weniger Geräusche verursachen.
  • Modell: Da Hersteller viel am Schallschutz arbeiten, sind neuere Modelle in der Regel leiser als ältere.
  • Jahreszeit: Im Winter sind Wärmepumpen oft lauter, da sie mehr leisten müssen.
  • Aufstellort: Glatte Flächen wie Mauern und Terrassen können den Schall verstärken.

Zur Berechnung der Lautstärke bietet der Bundesverband Wärmepumpe einen Schallrechner an. Hier werden auch Faktoren wie Aufstellort, Abschirmung und weitere Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt. Ausgehend vom Modell Ihrer Wärmepumpe können Sie die voraussichtliche Lärmbelastung errechnen lassen.

Wichtig zu wissen: Die Dezibel-Skala ist nicht linear aufgebaut. Pro 10 dB verdoppelt sich die Lautstärke für menschliche Ohren. Wird der Geräuschpegel einer Wärmepumpe mit 50 dB angegeben, ist sie doppelt so laut wie eine 40-dB-Wärmepumpe; 60 dB hören sich demnach viermal so laut wie 40 dB an. Das Umwelt-Bundesamt geht davon aus, dass der Betrieb bis zu einer Lautstärke von 50 dB(A) unproblematisch sein müsste. Doch viele Wärmepumpen – und dabei besonders ihre Betriebsgeräusche in den tiefen Frequenzen – werden als deutlich lauter empfunden.

 

Wie entsteht bei der Wärmepumpe das Geräusch?

Die Problematik betrifft in erster Linie die Außeneinheiten von Luftwärmepumpen. Geräusche entstehen hier zum einen durch den Betrieb des Ventilators. Dieser saugt bei der Luftwärmepumpe die Außenluft an und führt sie dem Wärmepumpenkreislauf zu. Zum anderen kann auch der Kompressor Geräusche verursachen. Er ist dafür zuständig, dass im Innern der Wärmepumpe zirkulierende Kältemittel zu verdichten und damit für höhere Temperaturen zu sorgen. Generell steigt die Geräuschentwicklung, je mehr die Wärmepumpe leisten muss. Je höher der Unterschied zwischen der Außentemperatur und der benötigten Vorlauftemperatur, umso mehr müssen Ventilator und Kompressor arbeiten.

Neben diesen „normalen“ Betriebsgeräuschen kann eine Wärmepumpe zudem Geräusche im tieffrequenten Bereich abgeben. Solche Brummtöne breiten sich weiter aus und sind schwerer zu dämpfen als Töne in höheren Frequenzen. Meist sind sie in der menschlichen Wahrnehmung auch wesentlich unangenehmer. Darüber hinaus können Installationsfehler und Fremdkörper für eine stärkere Geräuschentwicklung sorgen.

Übrigens: Auch innen aufgestellte Wärmepumpen können Geräusche verursachen und die Hausbewohner stören. Das betrifft hauptsächlich Luftwärmepumpen, die als Monoblock- oder Split-Variante ganz oder zur Hälfte im Innenbereich stehen. Bei Erd- und Grundwasserwärmepumpen hingegen ist die Geräuschentwicklung zu vernachlässigen.

Wie viel Lärm ist zulässig?

Wärmepumpen unterliegen den Vorschriften der TA Lärm („Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“). Diese Verwaltungsvorschrift ist Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und gilt somit bundesweit. Sie enthält unter anderem Immissionsrichtwerte für Wärmepumpen und andere Anlagen. Je nachdem, wo die Wärmepumpe sich befindet, gelten andere Höchstwerte. Erlaubt sind zum Beispiel:

  • in urbanen Gebieten: 63 dB(A) tagsüber – 45 dB(A) nachts
  • in Kern-, Dorf- und Mischgebieten: 60 dB(A) tagsüber – 45 dB(A) nachts
  • in allgemeinen Wohngebieten: 55 dB(A) tagsüber – 40 dB(A) nachts
  • in reinen Wohngebieten: 50 dB(A) tagsüber – 35 dB(A) nachts

Die Grenzwerte beziehen sich nicht auf die Ausgangslautstärke, sondern auf das, was in schutzbedürftigen Bereichen (Wohn- und Schlafzimmer) ankommt. Gemessen wird 50 Zentimeter außerhalb des geöffneten Fensters. Die Vorgaben richten sich an den Betreiber, also in der Regel an den Bewohner des Hauses, das mithilfe der Wärmepumpe beheizt wird. Allerdings ist schon das Fachunternehmen, das die Installation ausführt, für die Einhaltung der Lärmgrenzwerte verantwortlich. Dieses muss bereits bei der Installation sicherstellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Info: Lärm durch Wärmepumpen ist längst kein Einzelphänomen mehr, zumal in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg an Wärmepumpen in privaten Wohngebäuden zu rechnen ist. Daher hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz 2023 einen Leitfaden für den Umgang mit Lärm durch Wärmepumpen verfasst. Auch einzelne Städte haben bereits Informationsbroschüren zu diesem Thema herausgegeben.
Die Richtwerte der TA Lärm gelten übrigens nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für andere Lärmquellen wie Gartengeräte, Musik und Baumaßnahmen. Die wichtigsten Regelungen können Sie im Artikel „Lärmbelästigung im Garten: Was Nachbarn dürfen und was nicht“ nachlesen.

Was gilt beim Wärmepumpe-Lärm in NRW?

In NRW gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das die oben genannten Grenzwerte einschließt. Wärmepumpen müssen daher so installiert werden, dass möglichst keine schädlichen Umwelteinwirkungen entstehen. Darüber hinaus schreibt die Landesbauordnung vor, dass der Hauseigentümer vor der Installation eine Unternehmerbescheinigung einholen muss. Mit diesem Dokument versichert der zuständige Fachbetrieb, dass die eingebaute Wärmepumpe den Vorschriften zum Immissionsschutz entspricht. Bei selbst installierten Geräten ist die Bescheinigung eines Sachverständigen erforderlich. Das entsprechende Dokument muss der Hauseigentümer im Falle einer Überprüfung vorzeigen können. Für Anliegen rund um Lärmbelästigung sind in NRW die Unteren Immissionsschutzbehörden in Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.

Wo darf eine Wärmepumpe in NRW stehen?

Ursprünglich galt ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück – in NRW ist diese Vorschrift zum 1. Januar 2024 allerdings weggefallen. Die Landesbauordnung sieht nun für Wärmepumpen in Außenaufstellung keine Mindestentfernung mehr vor. Damit dürfen sie auch direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Lediglich die Gesamtlänge der Bebauung am Grundstücksrand kann bei der Wärmepumpe den Aufstellort noch einschränken. Weitere Details können Sie in unserem Artikel „Wärmepumpen und Solaranlagen: In NRW ohne Abstand zum Nachbarn möglich“ nachlesen.

Trotz der Lockerungen gilt es dennoch genau abzuwägen, wo die Wärmepumpe stehen soll. Auch wenn die meisten baurechtlichen Vorschriften weggefallen sind, gilt das Immissionsschutzgesetz mit den Lärmgrenzwerten weiterhin. Damit die Wärmepumpen-Lautstärke die Nachbarn nicht stört, sollte eine Wärmepumpe in Außenaufstellung eine gewisse Entfernung zum Nachbarhaus dennoch einhalten. Ist die Wärmepumpe zu laut, drohen ansonsten Nachbarschaftsstreitigkeiten und Klagen. Auch hier lauern beide Seiten Unwägbarkeiten, denn die Gerichte entscheiden oftmals im Einzelfall. Daher sollten Sie sich bei der Aufstellung Ihrer Wärmepumpe um den bestmöglichen Schallschutz kümmern und die Grenzwerte einhalten. Ein großer Abstand zum Nachbargrundstück ist in jedem Fall ratsam. Denn natürlich nimmt die Geräuschbelästigung ab, je weiter man sich von der Wärmepumpe entfernt: und zwar jeweils um 6 dB, wenn sich die Entfernung verdoppelt. Von einer Wärmepumpe, deren Geräuschentwicklung in drei Metern Entfernung 50 dB(A) beträgt, sind nach sechs Metern somit nur noch 44 dB(A) zu hören. Zwölf Meter vom Gerät entfernt kommen dann nur noch 38 dB(A) an.

Schallschutz: Wie lässt sich die Lautstärke einer Wärmepumpe reduzieren?

Für einen möglichst leisen Betrieb gilt es schon bei der Installation der Wärmepumpe den Schallschutz mit einzuplanen. Hier kommt es insbesondere auf den passenden Aufstellort an. Ein größtmöglicher Abstand zur Terrasse bzw. zum Schlafzimmerfenster (auch dem der Nachbarn) ist natürlich das wichtigste Kriterium.

Hinzu kommen weitere Punkte:

  • Ausrichtung: Der Ventilator sollte von Fenstern und Terrassen wegzeigen, wenn die Hauptwindrichtung das zulässt.
  • Umgebung: Unmittelbar vor dem Ventilator sollten sich keine harten Flächen (z. B. Hauswand, Garagenwand oder gemauerte Gartenumzäunung) befinden, da sie den Schall reflektieren und damit verstärken. Die Wärmepumpe sollte ebenfalls nicht in Nischen bzw. Ecken oder unter einem Vordach stehen.
  • Untergrund: Gut geeignet sind harte Untergründe, die Vibrationen dämpfen, in Verbindung mit einer Antivibrationsmatte.
  • Flächen: Vor der Wärmepumpe sollte sich keine feste Fläche (z. B. Stellplatz oder Terrasse) anschließen. Idealerweise befindet sich hier eine Rasenfläche, die zusätzlich Schall schluckt.

Zusätzlich gibt es weitere Möglichkeiten, die Lautstärke einer Wärmepumpe zu reduzieren:

  • Schallschutzhauben: Die eigens entwickelten Abdeckungen können den Lärm der Wärmepumpe um bis zu 15 dB(A) verringern. Die Schallschutzhaube ist zudem so konzipiert, dass sie die Luftzufuhr nicht behindert.
  • Zusätzliche Schallisolierungen im Innern des Geräts, z. B. am Kompressor
  • Umpflanzung mit einer immergrünen Hecke: Diese sollte allerdings nicht den Luftstrom des Ventilators behindern, da sonst im Gegenzug neue Geräusche entstehen können.
  • Schallschutz in der näheren Umgebung, z. B. Schaumstoff oder Glaswolle
  • Lärmschutzwand, die das Wärmepumpe-Geräusch zum Nachbarn oder der eigenen Terrasse hin abschirmt
  • Nachrüstung mit Pufferspeicher oder Flächenheizung, sodass sich die Leistung in der Nacht ohne Wärmeverlust absenken lässt.
  • Regelmäßige Wartung: Auch eingedrungene Blätter und Ähnliches können zusätzliche Geräusche hervorrufen.

Zudem bieten manche Geräte bereits die Möglichkeit, einen Nachtmodus (Silent Mode) zu aktivieren. Dabei arbeitet der Ventilator bzw. Kompressor über Nacht mit einer niedrigeren Drehzahl, sodass weniger Geräusche entstehen. Das kann z. B. einen Unterschied von 5 dB ausmachen. Die Wärmepumpe zum Lärmschutz über Nacht oder zu den Terrassenzeiten ganz auszuschalten, empfiehlt sich allerdings nicht.

Wärmepumpe zu laut: Was können Nachbarn tun?

An erster Stelle sollte immer die Kommunikation mit dem jeweiligen Nachbarn stehen. In der Regel haben beide Seiten kein Interesse an einem Nachbarschaftsstreit oder gar einem Gerichtsverfahren. Eine einmal installierte Wärmepumpe kann zwar nur unter größerem Aufwand versetzt werden, aber oft sind Lärmschutzmaßnahmen leicht umzusetzen. So kann z. B. eine Schallschutzhaube oder eine Lärmschutzwand schon hilfreich sein.

Aus baurechtlicher Sicht kann der Nachbar meist nicht gegen den Aufstellort der Wärmepumpe vorgehen, da in NRW aktuell nahezu keine Mindestabstände gelten. Das bedeutet, Nachbarn haben kaum mehr die Möglichkeit, wegen Missachtung der Bauvorschriften die Entfernung der Wärmepumpe durchzusetzen (Ausnahme: Die Bebauung an der Grundstücksgrenze übertrifft inklusive Wärmepumpe neun Meter bzw. 18 Meter an allen Grundstücksgrenzen.) Unabhängig vom Aufstellort kann der Nachbar allerdings mit der Lärmbelästigung argumentieren. Davon können auch Wärmepumpen betroffen sein, die die alten Mindestabstände von drei Metern einhalten.

Führt ein klärendes Gespräch nicht zum Erfolg, können Betroffene bei weiteren konkreten Lärmbelästigungen durch die Wärmepumpe rechtliche Schritte einleiten. Hierzu ist zunächst das obligatorische Schiedsverfahren durchzuführen. Ist dies erfolglos, kann eine Unterlassungsklage eingelegt werden. Dabei wird empfohlen, zur Beweissicherung und zur Vorbereitung eines späteren Gerichtsverfahrens ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit der Störung, Art des Lärms und möglichen Zeugen zu erstellen. Kommt es dann zu einem gerichtlichen Verfahren, muss der Richter nicht nur ein Lärmmessungsgutachten einholen. Er muss sogar selbst eine Ortsbegehung vornehmen und sich davon überzeugen, ob die Geräusche beeinträchtigend sind.