Grundsteuer-Entlastung: Land und Städte müssen handeln

Neuer Gesetzentwurf: NRW will den Grundsteuer-Anstieg für Wohngebäude verhindern. Das sei allerhöchste Zeit, meint der Verband Wohneigentum NRW und fordert ein schnelles Handeln von Land und Städten: „Die Grundsteuerreform macht das Wohnen ab 2025 teurer. Es ist gut, dass die NRW-Landesregierung diese Kostenverschiebung zulasten von Wohngrundstücken verhindern will“, kommentiert Jan Koch, Grundsteuer-Experte beim Verband Wohneigentum NRW.

Verband Wohneigentum fordert schnelle Grundsteuer-Entlastung  © Zerbor – stock.adobe.com
Die Grundsteuer-Reform trifft gerade Eigentümer und Mieter von älteren Gebäuden doppelt und dreifach. Deshalb fordert der Verband Wohneigentum eine Grundsteuer-Entlastung. 

Die Landesregierung habe nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Kommunen ermäßigte Grundsteuer-Hebesätze beschließen können. „Wird das Gesetz verabschiedet, kommt es auf die Städte an. Unser Appell: Land und Städte müssen die Kostenverschiebung flächendeckend verhindern!“, fordert Koch.

Das Problem: Während die Grundsteuer für Gewerbegrundstücke in der Summe günstiger wird, steigt sie besonders für Bewohner von älteren Gebäuden sowie Ein- und Zweifamilienhäusern. „Die Lastverschiebung tritt flächendeckend auf. Damit trifft die Reform gerade Eigentümer und Mieter von älteren Gebäuden doppelt und dreifach – und die haben oft genug leider nicht das dickste Portemonnaie“, befürchtet Koch. Deshalb sei es wichtig, dass noch in diesem Jahr eine Grundsteuer-Ermäßigung für Wohngrundstücke auf den Weg gebracht werde.

Der NRW-Finanzminister setzt nun sein Versprechen um und will den Städten im Alleingang die Möglichkeit einräumen, bei der Grundsteuer unterschiedliche Steuersätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke zu beschließen. „Das ist nicht die von uns favorisierte Lösung. Denn auch das Land hätte eine Ermäßigung für Wohngrundstücke landesweit und einheitlich beschließen können“, meint Koch. Jetzt seien die Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, dass die Städte von ihrem neuen Recht Gebrauch machen und für Wohngebäude niedrigere Hebesätze beschließen.

Der Grundsteuer-Experte beim Verband Wohneigentum ist deshalb skeptisch: „Ob die Gerechtigkeitslücke bei der Grundsteuerreform flächendeckend geschlossen wird, wenn man dafür die Verantwortung den einzelnen Städten gibt, ist fraglich. Eines ist aber ganz klar: Egal welchen Weg man wählt, um die Grundsteuerreform gerechter zu gestalten – es ist wichtig, dass jetzt endlich gehandelt wird! Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung nun vorgelegt hat. Es wäre fatal, wenn Mieter und Wohneigentümer die Zeche für die Grundsteuerreform zahlen müssten.“

Lesen Sie mehr zum Thema Grundsteuer in unserer Pressemitteilung vom 17.04.24

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