Neue Grundsteuer kostet Bürger 479 Millionen Euro Verbraucherschützer fordern Städte in NRW zum Handeln auf

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Jan Koch

Politikreferent

19 Prozent mehr Grundsteuer fürs Wohnen. So viel Aufschlag müssen Bürgerinnen und Bürger in NRW zahlen, wenn die Städte keine getrennten Hebesätze für Wohnen und Gewerbe beschließen. Der Verband Wohneigentum NRW hat nun erstmals errechnet, was das in konkreten Zahlen bedeutet: „Für die Bürger geht es landesweit um fast 500 Millionen Euro“, erklärt der designierte Geschäftsführer Jan Koch.

In NRW droht ein erheblicher Anstieg der Grundsteuer.  © Andrey Popov – stock.adobe.com
Wenn die Städte keine getrennten Hebesätze beschließen, müssen die Bürgerinnen und Bürger in NRW 19 Prozent mehr Grundsteuer fürs Wohnen zahlen. Der Verband Wohneigentum NRW fordert die Städte in NRW deshalb zum Handeln auf. 

Weil sich die meisten Städte bislang weigern, die Kostensteigerungen durch einen vergünstigten Grundsteuer-Hebesatz für Wohngrundstücke abzufedern, richtet die Verbraucherschutzorganisation jetzt einen Appell an die Kommunen. Ein besonderes Augenmerk legt der Eigentümerverband auf 143 Städte in NRW, in denen die Kostensteigerungen noch über dem Landesschnitt liegen.

Durch die Grundsteuerreform kommt es zu starken Verschiebungen. „Wenn Kommunen in den gerade laufenden Haushaltsplanungen weiter einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke beschließen, müssen Eigentümer und Mieter 2025 faktisch eine Grundsteuer-Entlastung fürs Gewerbe finanzieren“, erklärt Koch. Am stärksten betroffen wären Bewohner von Einfamilienhäusern. Sie müssten im Landesschnitt sogar 40 Prozent mehr Grundsteuer zahlen.

In vielen NRW-Städten fällt der Anstieg noch einmal höher aus. Der Verband Wohneigentum NRW hat auf Basis der Zahlen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums berechnet, dass die Grundsteuer für Wohngrundstücke in Bönen, Plettenberg und Siegen am stärksten steigen würde. „Wenn diese Städte bei einem Einheits-Hebesatz blieben, wäre die Grundsteuer fürs Wohnen über 40 Prozent teurer“, sagt Koch. Auch in Rödinghausen und Löhne (mit jeweils 39 Prozent) würde das Wohnen deutlich teurer. In großen Städten wie Köln, Dortmund, Essen, Neuss, Krefeld und Hagen liegt der Anstieg der Grundsteuer für Wohngrundstücke um 30 Prozent. 

Bislang weigern sich die meisten Kommunen in NRW, das erst in diesem Jahr neu geschaffene Hebesatzrecht mit getrennten Steuersätzen für Wohnen und Gewerbe anzuwenden. Sie sorgen sich vor rechtlichen Risiken und Einnahmeverlusten. „Dabei haben die Städte selbst einen NRW-weiten Ausgleich von der Landesregierung gefordert“, erinnert der Grundsteuer-Experte des Eigentümerverbands. Die rechtlichen Risiken seien für die Kommunen die gleichen wie fürs Land. „Nur wollen die Städte nun selbst nicht die Verantwortung übernehmen“, kritisiert Koch.

Um erneut auf die gewaltigen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Bürgerinnen und Bürger aufmerksam zu machen, richtet sich der Verband Wohneigentum NRW jetzt an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 143 Kommunen mit einem Grundsteueranstieg über dem Landesschnitt einen Appell: „Es sind nur noch ein paar Wochen, in denen das Schlimmste verhindert werden kann. Wir fordern die Städte eindringlich auf, den Grundsteueranstieg fürs Wohnen zu verhindern und differenzierte Hebesätze zu beschließen“, so Koch.

 

Downloads:

Hier können Sie die landesweiten Auswirkungen der Lastverschiebung im Rahmen der Grundsteuerreform herunterladen

Hier können Sie die Liste mit dem berechneten Grundsteueranstieg für das Wohnen in jeder Stadt/Gemeinde in Nordrhein-Westfalen herunterladen

Hier können Sie die Liste mit dem berechneten Grundsteueranstieg für das Wohnen in den 30 einwohnerreichsten Städten NRWs herunterladen

Hintergrund zur Berechnung des Grundsteueranstiegs: 

Die Zahlen zum landesweiten Grundsteueraufkommen der NRW-Kommunen basieren auf einer Schätzung der kommunalen Spitzenverbände (Drs. 18/1369).  Die Verschiebung der Messbetragsvolumina ergeben sich aus einer Antwort der Landesregierung an den Landtag (Drs. 18/10619). Die Berechnung der kommunalscharfen Lastverschiebungen erfolgte auf Basis aktualisierter Berechnungen zu aufkommensneutralen Hebsesätzen des NRW-Finanzministeriums von September 2024.

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform: 

Erstes Grundsteuer-Urteil: Gutachten bei zu hoher Bewertung möglich

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