Die Bauherrenhaftpflicht sollten Eigentümer in jedem Fall vor Beginn der Baumaßnahmen abschließen. Spätestens wenn der beauftragte Architekt oder die Baufirma mit der Planung anfängt, beginnt auch die Haftung des Bauherrn. Schadensfälle können jedoch auch vor der Bauphase auftreten.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie schon beim Kauf über die passende Versicherung nachdenken. Als Eigentümer haften Sie nämlich auch für unbebaute Grundstücke. Sollte hier z. B. ein Baum umfallen und Schäden an einem parkenden Auto verursachen, müssen Sie als Eigentümer dafür aufkommen. Gleiches gilt für Personenschäden, wenn Sie z. B. bei Glatteis vergessen, die Wege rund um Ihr Grundstück zu streuen. Bei der Wahl der besten Versicherung kommt es darauf an, ob der Baubeginn bereits absehbar ist oder ob Sie mit einer Bebauung noch warten möchten.
Steht der Baubeginn in Kürze an, empfiehlt es sich, die Bauherrenhaftpflicht schon beim Kauf abzuschließen. Sie enthält in der Regel einen Haus- und Grundbesitzer-Baustein, der Schäden durch nicht selbst bewohnte Immobilien und Grundstücke abdeckt. Denn solange Sie nicht selbst dort wohnen, leistet Ihre private Haftpflicht nicht.
Wenn Sie hingegen noch nicht wissen, ob und wann Sie bauen möchten, eignet sich eher die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Was genau diese Versicherung leistet, erfahren Sie im Artikel „Warum die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig ist“. Übrigens ist sie für Mitglieder des Verbands Wohneigentum NRW bereits in der Mitgliedschaft enthalten. Weiteres dazu finden Sie in der Übersicht über Haftpflichtversicherungen für unsere Mitglieder.