Bauherrenhaftpflicht: Unverzichtbar für Bauherren

Als Bauherr sind Sie verantwortlich für Schäden, die Dritten auf Ihrer Baustelle passieren. Gehen Gefahren von der Baustelle selbst aus, haften Sie als Bauherr persönlich: mit Ihrem privaten Vermögen. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Sie gegen berechtigte Ansprüche Dritter schützt, ist daher unbedingt zu empfehlen. Hier erfahren Sie, wer eine Bauherrenhaftpflicht braucht und was versichert ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer Bauarbeiten durchführt oder in Auftrag gibt, ist als Bauherr für die Sicherung der Baustelle verantwortlich. Passiert ein Unfall, muss in der Regel der Bauherr dafür haften.
  • Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden ab, die anderen auf der Baustelle entstehen. Abgesichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung lohnt sich bei Sanierung, bei Neubauten und bei Abrissarbeiten. Kleinere Bauvorhaben sind hingegen bis zu einer bestimmten Bausumme oft über die private Haftpflichtversicherung versichert.
  • Wer als Bauherr auf der Baustelle selbst mitanpacken möchte, muss in seine Bauherrenhaftpflicht die Eigenleistung aufnehmen lassen. Dadurch kann sich die Prämie erhöhen.
  • Bei der Bauherrenhaftpflicht hängen die Kosten unter anderem von der Bausumme und der Versicherungssumme ab. Meist bewegen sie sich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich.
  • Wann Sie die Bauherrenhaftpflicht abschließen, ist Ihnen überlassen, denn die Versicherung ist nicht obligatorisch. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, eine Bauherrenhaftpflicht vor Beginn der Baumaßnahmen abzuschließen.
  • Mit dieser Versicherung können sich Eigentümer vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen. Damit ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll für alle Bauherren beim Neubau oder größeren Renovierungsarbeiten.
Zwei Bauarbeiter helfen einem Verletzten auf einer Baustelle  © Pramote – stock.adobe.com
Kommt es auf einer Baustelle zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden, haftet der Bauherr. Besonders bei Personenschäden können bei Hausbau und -sanierung hohe Schadensforderungen entstehen. Hier schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer Bauarbeiten durchführt oder in Auftrag gibt, ist als Bauherr für die Sicherung der Baustelle verantwortlich. Passiert ein Unfall, muss in der Regel der Bauherr dafür haften.
  • Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden ab, die anderen auf der Baustelle entstehen. Abgesichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung lohnt sich bei Sanierung, bei Neubauten und bei Abrissarbeiten. Kleinere Bauvorhaben sind hingegen bis zu einer bestimmten Bausumme oft über die private Haftpflichtversicherung versichert.
  • Wer als Bauherr auf der Baustelle selbst mitanpacken möchte, muss in seine Bauherrenhaftpflicht die Eigenleistung aufnehmen lassen. Dadurch kann sich die Prämie erhöhen.
  • Bei der Bauherrenhaftpflicht hängen die Kosten unter anderem von der Bausumme und der Versicherungssumme ab. Meist bewegen sie sich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich.
  • Wann Sie die Bauherrenhaftpflicht abschließen, ist Ihnen überlassen, denn die Versicherung ist nicht obligatorisch. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, eine Bauherrenhaftpflicht vor Beginn der Baumaßnahmen abzuschließen.
  • Mit dieser Versicherung können sich Eigentümer vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen. Damit ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll für alle Bauherren beim Neubau oder größeren Renovierungsarbeiten.

Was ist die Bauherrenhaftpflicht?

Wer ein Eigenheim baut oder renoviert, haftet als Bauherr für alle Schäden, die anderen im Zuge der Baumaßnahmen entstehen. Denn der Bauherr ist für die Sicherung der Baustelle verantwortlich – auch wenn er selbst nicht vor Ort ist und die Arbeiten an andere delegiert hat. Mit der Bauherrenhaftpflicht können sich Bauherren gegen diese Haftung absichern. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die auf der Baustelle oder durch die Baumaßnahmen entstehen.

Wenn ein Unfall passiert, muss der Bauherr nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Andernfalls muss er für die Schäden aufkommen – in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen. Insbesondere in Folge von Personenschäden können bei Hausbau und -sanierung schnell siebenstellige Schadenssummen zusammenkommen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Mensch in eine nicht ausreichend gesicherte Grube auf der Baustelle stürzt und bleibende Verletzungen davonträgt, die dauerhaft die Erwerbskraft mindern. In einem solchen Fall ist die Bauherrenhaftpflicht wichtig, die den Schadensersatzanspruch prüft und die Kosten übernimmt.

Die wichtigsten Pflichten des Bauherrn im Überblick

  • Verkehrssicherung: Der Bauherr muss während der gesamten Bauphase dafür sorgen, dass von der Baustelle keine Gefahren ausgehen. Dazu gehört vor allem eine entsprechende Sicherung (z. B. mit Bauzaun, Grubenabdeckung und Beleuchtung) und die Einhaltung der Bauvorschriften.
  • Auswahl: Wenn Fremdunternehmen wie Architekten und Handwerker beteiligt sind, muss der Bauherr diese sorgfältig auswählen und sicherstellen, dass sie für die Aufgaben geeignet sind.
  • Überwachung: Der Bauherr muss sicherstellen, dass die beauftragten Unternehmen ihrerseits ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle.

Entsteht der Bau in Zusammenarbeit mit Fachunternehmen, können Sie die Haftung auf den Bauleiter, Architekten oder Bauunternehmer abgeben. Doch Vorsicht: Für die Überwachung dieser bleiben Sie in einem gewissen Rahmen weiterhin verantwortlich. Erkennen Sie eine Gefahrenquelle auf der Baustelle, müssen Sie selbst für deren Beseitigung sorgen.

Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung brauchen Bauherren, die einen Neubau errichten oder größere Baumaßnahmen an ihrer Immobilie durchführen. Mitglieder des Verbands Wohneigentum NRW müssen die Versicherung übrigens nicht extra abschließen: Sie ist bereits automatisch im Mitgliedsbeitrag enthalten.

In diesen Fällen ist eine Bauherrenhaftpflicht ratsam:

  • Bau eines neuen Eigenheims (Ein- oder Zweifamilienhaus)
  • Umbau oder Sanierung eines Bestandsbaus
  • Abrissarbeiten
  • Besitz eines unbebauten Grundstücks, wenn der Bau noch nicht begonnen hat

Wer hingegen das eigene Haus oder die Wohnung nur geringfügig umbauen oder renovieren möchte, braucht in der Regel keine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn kleinere Bauvorhaben sind meist über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier kommt es vor allem auf Obergrenze für Bausummen, die bei vielen Versicherungen 50.000 bis 100.000 Euro beträgt. Liegt Ihre Bausumme darunter, brauchen Sie keine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Und selbst wenn die Privathaftpflicht für Ihr aktuelles Bauprojekt nicht ausreicht, können Sie den hier bereits abgesicherten Teil auf die Bauherrenhaftpflicht anrechnen lassen. So können Sie bei der Bauherrenhaftpflicht Kosten sparen. Wichtig: Teilen Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung unbedingt mit, dass Sie Bauarbeiten durchführen wollen.

Bauherrenhaftpflicht mit Bauträger

Wenn Sie den Bau einem Bauträger überlassen, brauchen Sie in der Regel keine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn Sie selbst sind dann nicht der Bauherr, sondern lediglich der Käufer.

Was ist versichert?

Die Bauherrenhaftpflicht deckt bis zur vereinbarten Deckungssumme die meisten Schäden ab, die durch die Baustelle verursacht werden. Sie schließt auch die unmittelbare Umgebung (z. B. angrenzende Straßen und Fußwege) sowie die Zufahrt mit ein. Versichert sind in der Regel:

  • Personenschäden (z. B. Behandlungskosten nach einem Sturz in die Baugrube)
  • Sachschäden (z. B. Schäden am Zaun zum Nachbargrundstück)
  • Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall oder Kosten für einen Mietwagen)
  • Umwelt- und Gewässerschäden, z. B. durch auslaufende Farb- oder Ölkanister
  • Schäden, die von Baufahrzeugen oder -maschinen verursacht werden
  • Schadenersatz
  • Gerichtskosten, die in Verbindung mit den Schadensfällen entstehen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

Vor allem der letzte Punkt kann sich für Bauherren auszahlen. Denn oftmals sind Forderungen ungerechtfertigt oder zumindest überhöht. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die Abwehr solcher Ansprüche nach eingehender Prüfung der Sachlage – zur Not auch vor Gericht. Sie wird daher oft auch als passive Bauherrenrechtsschutzversicherung bezeichnet. Passiv bedeutet hier, dass der Versicherungsnehmer lediglich vor Ansprüchen anderer geschützt wird. Für die Durchsetzung eigener Ansprüche des Bauherrn ist die Bauherren-Haftpflicht nicht zuständig.

Übrigens: Schäden an Ihrem Bau sind über die Bauherrenversicherung nicht abgedeckt. Hierfür brauchen Sie eine Bauleistungsversicherung. In diesem Artikel haben wir eine Übersicht über alle wichtigen Versicherungen rund um Baumaßnahmen am Eigenheim zusammengestellt.

 

Was ist nicht versichert?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert leider nicht alle denkbaren Situation ab. Meistens nicht abgedeckt sind unter anderem:

  • selbstgeplante Häuser, die ohne Beteiligung eines Architekten und anderer Fachunternehmen in Eigenregie entstehen
  • Angehörige des Bauherrn, die auf der Baustelle zu Schaden kommen
  • Schäden, die der Bauherr selbst erleidet
  • Schäden an gemieteten Gegenständen
  • Schäden am eigenen Bau bzw. Rohbau
  • Veränderung der Grundwasserverhältnisse
  • vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden, die durch vorsätzliche Missachtung der Pflichten oder bekannte Mängel entstehen
  • Schäden, die oberhalb der vereinbarten Deckungssumme liegen

Wann die Bauherrenhaftpflicht abschließen?

Die Bauherrenhaftpflicht sollten Eigentümer in jedem Fall vor Beginn der Baumaßnahmen abschließen. Spätestens wenn der beauftragte Architekt oder die Baufirma mit der Planung anfängt, beginnt auch die Haftung des Bauherrn. Schadensfälle können jedoch auch vor der Bauphase auftreten.

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie schon beim Kauf über die passende Versicherung nachdenken. Als Eigentümer haften Sie nämlich auch für unbebaute Grundstücke. Sollte hier z. B. ein Baum umfallen und Schäden an einem parkenden Auto verursachen, müssen Sie als Eigentümer dafür aufkommen. Gleiches gilt für Personenschäden, wenn Sie z. B. bei Glatteis vergessen, die Wege rund um Ihr Grundstück zu streuen. Bei der Wahl der besten Versicherung kommt es darauf an, ob der Baubeginn bereits absehbar ist oder ob Sie mit einer Bebauung noch warten möchten.

Steht der Baubeginn in Kürze an, empfiehlt es sich, die Bauherrenhaftpflicht schon beim Kauf abzuschließen. Sie enthält in der Regel einen Haus- und Grundbesitzer-Baustein, der Schäden durch nicht selbst bewohnte Immobilien und Grundstücke abdeckt. Denn solange Sie nicht selbst dort wohnen, leistet Ihre private Haftpflicht nicht.

Wenn Sie hingegen noch nicht wissen, ob und wann Sie bauen möchten, eignet sich eher die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Was genau diese Versicherung leistet, erfahren Sie im Artikel „Warum die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig ist“. Übrigens ist sie für Mitglieder des Verbands Wohneigentum NRW bereits in der Mitgliedschaft enthalten. Weiteres dazu finden Sie in der Übersicht über Haftpflichtversicherungen für unsere Mitglieder.

Gut zu wissen: Bauherrenhaftpflichtversicherungen sind zeitlich limitierte Versicherungen. Die meisten gelten maximal zwei oder drei Jahre und enden automatisch, wenn der Bau vorher beendet wurde. Verzögert sich die Bauzeit, sollten Sie unbedingt die Versicherung informieren, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Dann ist es möglich, die Versicherung zu verlängern oder erneut abzuschließen.

Kosten der Versicherung

Für die Bauherrenhaftpflicht zahlen Sie einen Einmalbeitrag, der zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig wird. Generell können Sie von etwa einem Tausendstel der Gesamtsumme des Bauvorhabens ausgehen. Das heißt, bei einem Neubau für 300.000 Euro müssten Sie rund 300 Euro für die Bauherrenhaftpflicht-Kosten einkalkulieren. Allerdings können bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung die Kosten je nach Anbieter stark schwanken. Maßgeblich für die Versicherungsprämie sind unter anderem:

  • Bausumme
  • Art des Bauvorhabens, z. B. Neubau oder Dachsanierung
  • Bauzeit
  • Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Eigenleistungen

Bauherrenhaftpflicht bei Eigenleistung

Eigenleistung bedeutet, dass der Bauherr selbst auf der Baustelle tätig wird. Das schließt auch die Hilfe von Verwandten und Freunden mit ein. Für die Bauherrenhaftpflicht stellt Eigenleistung meist ein höheres Risiko dar. Der Grund: Hier gehen die Versicherer von einem größeren Unfallrisiko als bei Berufshandwerkern aus. Einige Versicherungen erhöhen daher die Prämie, wenn Bauherren auf ihrer Baustelle Hand anlegen.

Ob die Bauherrenhaftpflicht Eigenleistung und daraus entstehende Schäden mit abdeckt, hängt von der Versicherung ab. Oft kommt es auch darauf an, in welchem Umfang Sie als Bauherr selbst tätig werden. Einige Versicherungen schließen die Eigenleistung bereits mit ein, bei anderen darf sie einen bestimmten Betrag (z. B. 25.000 Euro) nicht übersteigen oder muss separat dazugebucht werden. In den meisten Fällen müssen Sie die Versicherung informieren, wenn Sie Arbeiten in Eigenregie durchführen wollen.

Bauherrenhaftpflicht bei Sanierung

Bei der Sanierung von bestehenden Gebäuden lohnt es sich, einen Blick in die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht zu werfen: Oftmals sind die Risiken von kleineren Bauvorhaben bereits abgedeckt. Ausschlaggebend ist hier die Bausumme: Einige Versicherungen decken Arbeiten bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro ab. Teilweise sind in Premium-Tarifen sogar unbegrenzte Bausummen abgesichert. In diesem Fall benötigen Sie keine separate Bauherren-Haftpflicht. Die geplanten Baumaßnahmen sollten Sie Ihrer Versicherung allerdings in jedem Fall vorher melden.

Ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll oder verzichtbar?

Auf einer Baustelle lauern viele Gefahren, für die Sie als Bauherr verantwortlich sind. Schäden können auch durch Umstände entstehen, auf die Sie selbst keinen Einfluss haben. Wenn etwa Kinder sich unbefugt einen Zugang zur Baustelle verschaffen und dort verunglücken, können im schlimmsten Fall Sie dafür haftbar gemacht werden. Vor allem bei Personenschäden drohen hohe Kosten durch Behandlung und Schmerzensgeld. Bleiben dauerhafte Schädigungen zurück, müssen Sie als Bauherr unter Umständen eine lebenslange Rente zahlen.

Daher ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll und für private Bauherren unbedingt zu empfehlen. Mit einem vergleichsweise niedrigen Einmalbeitrag können Sie Ihr Haftungsrisiko erheblich reduzieren. Im Unterschied zur Privathaftpflicht deckt die Bauherrenversicherung auch wesentlich höhere Bausummen ab. Zudem schützt Sie die Versicherung vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen und übernimmt deren Abwehr auch vor Gericht.

Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflicht

Für was benötigt man eine Bauherrenhaftpflicht?

Ist die Bauherrenhaftpflicht obligatorisch?

Wann brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht?

Wann endet die Bauherrenhaftpflicht?

Wann leistet die Bauherrenhaftpflicht?

Wann zahlt die Bauherrenhaftpflicht nicht?

Warum brauche ich eine Bauherrenhaftpflicht?

Was beinhaltet eine Bauherrenhaftpflicht?

Was ist in der Bauherrenhaftpflicht versichert?