Anders als bei den bisherigen Telefon- und Internetanschlüssen, muss das Glasfasernetz komplett neu aufgebaut werden. Ehrgeiziges Ziel der Bundesregierung ist, dass bis zum Jahr 2025 mindestens 50 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss haben.
Wichtigste Grundlage für das schnelle Netz sind Kabel aus Glasfaser, die in der Regel in den Boden verlegt werden müssen. Der sogenannte Breitbandausbau ist komplex. Denn nicht selten sind dafür neue Kabeltrassen nötig, die nur mit einer intensiven Vorplanung verwirklicht werden können. Laut NRW-Wirtschaftsministerium soll der Ausbau des Glasfasernetzes hauptsächlich durch den Markt geregelt werden. Das heißt, dass sich vorrangig private Netzbetreiber um die Verlegung der Kabel kümmern sollen.
Die Betreiber haben selbst ein wirtschaftliches Interesse am Breitband-Ausbau, weil sie so neue Kunden an sich binden können. Vor allem im ländlichen Raum fehlen häufig noch viele Kabelschächte für die Glasfaser, entsprechend groß ist dort der Pioniergeist einiger Netzbetreiber. Die aufwändige Verlegung der Kabel machen die Dienstleister in der Regel aber von einer Nachfrage vor Ort abhängig. Dafür schicken viele zunächst ihre externen Mitarbeiter los, um neue Kunden an der Haustür mit Glasfaser-Verträgen an sich zu binden. Ihr Angebot an die Eigentümer: kostengünstiger Anschluss- und Versorgungsvertrag in einem. Oft werden die Hauseigentümer dabei gebeten, sich sehr schnell zu entscheiden. Später sei der Anschluss an Netz deutlich teurer. Manchmal klingt das beinahe wie eine Drohung. Was viele Hauseigentümer nicht wissen: Diese Haustürbesuche dienen den Netzbetreibern mitunter auch dazu, erstmal nur das allgemeine Interesse am Ausbau im Gebiet auszuloten. Man sollte sich also nicht unnötig in sogenannte Vorverträge drängen lassen. Darin ist dann nämlich nicht nur die kostenlose Verlegung des neuen Glasfaserkabels enthalten, sondern auch direkt ein teurer und häufig überdimensionierter Internetvertrag.
Ein weiteres Problem: Es häufen sich Berichte, wonach Hauseigentümer einen Versorgungsvertrag und Anschluss mit einem Internet-Dienstleister abgeschlossen haben, der Glasfaser-Ausbau aber dann doch nicht erfolgte. Grund: Für den Dienstleister war das Vorhaben nicht wirtschaftlich genug – das schnelle Internet blieb aus. Die Eigentümer hatten aber schon ihre alten Internetverträge gekündigt.
Kommunen sind auch wichtige Akteure beim Glasfaserausbau
Da, wo der Ausbau sich wirtschaftlich für die privaten Netzbetreiber nicht lohnt, sollen – so der politische Wille – eigentlich die Kommunen mit Unterstützung von Bund und Land in die Bresche springen. Dafür können die Städte und Gemeinden Fördergelder beanspruchen. Entsprechende Fördergebiete werden von den Kommunen bestimmt. Das heißt: Kommunen sind ebenfalls ein wichtiger Akteur und Kooperationspartner beim Ausbau des Glasfasernetzes. Über Ansprechpartner, Ausbau und Fördergelder informiert die Seite Gigabit.nrw. Hier zeigt sich, dass Anspruch und Wirklichkeit beim Glasfaser-Ausbau zum Teil weit auseinanderliegen. Stand September 2023 bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Städten. Coesfeld ist mit einer Ausbaurate von 80 Prozent der Glasfaser-Spitzenreiter, Remscheid hat mit einer Rate von 5 Prozent noch deutlich Luft nach oben. Viele NRW-Städte liegen bei einer Ausbau-Rate von etwa 20 Prozent.
Außerdem haben auch Energieversorger (zum Teil sind sie kommunale Tochterunternehmen) eine wichtige Rolle beim Breitband-Ausbau übernommen. Für die Stadtwerke ist der Ausbau ein weiteres lukratives Geschäftsfeld und sie haben in der Regel die nötige Expertise beim Trassen- und Tiefbau. Mitunter bieten die Energieunternehmen dann etwa in Neubaugebieten Strom- und Glasfaserverträge in einem Paket an.
Gut zu wissen: Mit einer Vertragsunterschrift für einen Versorgungsauftrag bei einem Netzbetreiber ist der Glasfaseranschluss noch nicht unbedingt gesichert. Das Unternehmen kann aufgrund widriger Umstände vor Ort von seinem Vorhaben zurücktreten. Ist das passiert, sollten Sie sich an Ihre Kommune wenden, da der Ausbau in dem Fall durch kommunale Fördermaßnahmen vorangetrieben werden sollte.