Glasfaseranschluss: Vorsicht vor Grundstücks-Eigentümererklärung Was Sie zu Verträgen und Co. wissen müssen!

Dank Glasfaser-Technik ist schnelles Internet an immer mehr Orten verfügbar. Die Glasfaserkabel müssen allerdings oft erst aufwändig in die Häuser verlegt werden. Die nötige Erschließung des Grundstücks sichern sich viele Netzbetreiber über sogenannte Grundstückseigentümererklärungen ab. Doch Hauseigentümer sollten diese Erklärungen nicht vorschnell unterschreiben. Was Sie jetzt über einen Glasfaseranschluss wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis 2025 sollen 50 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss haben
  • Glasfaser bietet sehr schnelles Internet und wird in Zukunft Standard-Technologie sein
  • Ausbau findet vor allen durch private Anbieter statt. Aber auch Kommunen und Energieversorger machen mit
  • Glasfaserkabel werden neu verlegt, dafür muss in der Regel Straße aufgerissen werden
  • Private Anbieter sortieren oft durch Vorgespräche an der Haustür, wie hoch in der Region der Bedarf ist – und bauen erst, wenn es sich wirtschaftlich für sie lohnt
  • Den bisherigen Internet-Vertrag nicht voreilig kündigen, bevor schriftlich bestätigt ist, dass Glasfaser tatsächlich verlegt wird
  • Um Glasfaser an das eigene Haus anzubinden, sind auch Tiefbauarbeiten auf dem eigenen Grundstück nötig
  • Anbieter legen Eigentümern oft eine sogenannte Grundstückseigentümererklärung zur Erschließung des Grundstücks vor – diese Erklärung sollten Sie nicht ohne juristische Prüfung unterschreiben
  • Es gibt Glasfaser-Anschlussverträge mit und ohne Nutzungsvertrag
Glasfaserkabel schauen aus der Erde, im Hintergrund unscharf ein Wohnhaus  © Christian Schwier – stock.adobe.com
Entschließen sich Hauseigentümer für einen Glasfaseranschluss in ihrem Eigenheim, muss die Leitung dafür auch über das private Grundstück gelegt werden. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis 2025 sollen 50 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss haben
  • Glasfaser bietet sehr schnelles Internet und wird in Zukunft Standard-Technologie sein
  • Ausbau findet vor allen durch private Anbieter statt. Aber auch Kommunen und Energieversorger machen mit
  • Glasfaserkabel werden neu verlegt, dafür muss in der Regel Straße aufgerissen werden
  • Private Anbieter sortieren oft durch Vorgespräche an der Haustür, wie hoch in der Region der Bedarf ist – und bauen erst, wenn es sich wirtschaftlich für sie lohnt
  • Den bisherigen Internet-Vertrag nicht voreilig kündigen, bevor schriftlich bestätigt ist, dass Glasfaser tatsächlich verlegt wird
  • Um Glasfaser an das eigene Haus anzubinden, sind auch Tiefbauarbeiten auf dem eigenen Grundstück nötig
  • Anbieter legen Eigentümern oft eine sogenannte Grundstückseigentümererklärung zur Erschließung des Grundstücks vor – diese Erklärung sollten Sie nicht ohne juristische Prüfung unterschreiben
  • Es gibt Glasfaser-Anschlussverträge mit und ohne Nutzungsvertrag

Glasfaseranschluss: Wie funktioniert der Ausbau des schnellen Internets?

Anders als bei den bisherigen Telefon- und Internetanschlüssen, muss das Glasfasernetz komplett neu aufgebaut werden. Ehrgeiziges Ziel der Bundesregierung ist, dass bis zum Jahr 2025 mindestens 50 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss haben.

Wichtigste Grundlage für das schnelle Netz sind Kabel aus Glasfaser, die in der Regel in den Boden verlegt werden müssen. Der sogenannte Breitbandausbau ist komplex. Denn nicht selten sind dafür neue Kabeltrassen nötig, die nur mit einer intensiven Vorplanung verwirklicht werden können. Laut NRW-Wirtschaftsministerium soll der Ausbau des Glasfasernetzes hauptsächlich durch den Markt geregelt werden. Das heißt, dass sich vorrangig private Netzbetreiber um die Verlegung der Kabel kümmern sollen.

Die Betreiber haben selbst ein wirtschaftliches Interesse am Breitband-Ausbau, weil sie so neue Kunden an sich binden können. Vor allem im ländlichen Raum fehlen häufig noch viele Kabelschächte für die Glasfaser, entsprechend groß ist dort der Pioniergeist einiger Netzbetreiber. Die aufwändige Verlegung der Kabel machen die Dienstleister in der Regel aber von einer Nachfrage vor Ort abhängig. Dafür schicken viele zunächst ihre externen Mitarbeiter los, um neue Kunden an der Haustür mit Glasfaser-Verträgen an sich zu binden. Ihr Angebot an die Eigentümer: kostengünstiger Anschluss- und Versorgungsvertrag in einem. Oft werden die Hauseigentümer dabei gebeten, sich sehr schnell zu entscheiden. Später sei der Anschluss an Netz deutlich teurer. Manchmal klingt das beinahe wie eine Drohung. Was viele Hauseigentümer nicht wissen: Diese Haustürbesuche dienen den Netzbetreibern mitunter auch dazu, erstmal nur das allgemeine Interesse am Ausbau im Gebiet auszuloten. Man sollte sich also nicht unnötig in sogenannte Vorverträge drängen lassen. Darin ist dann nämlich nicht nur die kostenlose Verlegung des neuen Glasfaserkabels enthalten, sondern auch direkt ein teurer und häufig überdimensionierter Internetvertrag.

Ein weiteres Problem: Es häufen sich Berichte, wonach Hauseigentümer einen Versorgungsvertrag und Anschluss mit einem Internet-Dienstleister abgeschlossen haben, der Glasfaser-Ausbau aber dann doch nicht erfolgte. Grund: Für den Dienstleister war das Vorhaben nicht wirtschaftlich genug – das schnelle Internet blieb aus. Die Eigentümer hatten aber schon ihre alten Internetverträge gekündigt.

Kommunen sind auch wichtige Akteure beim Glasfaserausbau

Da, wo der Ausbau sich wirtschaftlich für die privaten Netzbetreiber nicht lohnt, sollen – so der politische Wille – eigentlich die Kommunen mit Unterstützung von Bund und Land in die Bresche springen. Dafür können die Städte und Gemeinden Fördergelder beanspruchen. Entsprechende Fördergebiete werden von den Kommunen bestimmt. Das heißt: Kommunen sind ebenfalls ein wichtiger Akteur und Kooperationspartner beim Ausbau des Glasfasernetzes. Über Ansprechpartner, Ausbau und Fördergelder informiert die Seite Gigabit.nrw. Hier zeigt sich, dass Anspruch und Wirklichkeit beim Glasfaser-Ausbau zum Teil weit auseinanderliegen. Stand September 2023 bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Städten. Coesfeld ist mit einer Ausbaurate von 80 Prozent der Glasfaser-Spitzenreiter, Remscheid hat mit einer Rate von 5 Prozent noch deutlich Luft nach oben. Viele NRW-Städte liegen bei einer Ausbau-Rate von etwa 20 Prozent.

Außerdem haben auch Energieversorger (zum Teil sind sie kommunale Tochterunternehmen) eine wichtige Rolle beim Breitband-Ausbau übernommen. Für die Stadtwerke ist der Ausbau ein weiteres lukratives Geschäftsfeld und sie haben in der Regel die nötige Expertise beim Trassen- und Tiefbau. Mitunter bieten die Energieunternehmen dann etwa in Neubaugebieten Strom- und Glasfaserverträge in einem Paket an.

Gut zu wissen: Mit einer Vertragsunterschrift für einen Versorgungsauftrag bei einem Netzbetreiber ist der Glasfaseranschluss noch nicht unbedingt gesichert. Das Unternehmen kann aufgrund widriger Umstände vor Ort von seinem Vorhaben zurücktreten. Ist das passiert, sollten Sie sich an Ihre Kommune wenden, da der Ausbau in dem Fall durch kommunale Fördermaßnahmen vorangetrieben werden sollte.

Wie komme ich als Hauseigentümer ans Glasfaser-Netz?

Man unterscheidet verschiedene Anschluss-Arten: Den Anschluss direkt in die Wohnung des Kunden (Fibre to Home, kurz: FTTH), die ins Gebäude (Fibre to Building, kurz: FTTB) und die bis an einen grauen Verteilerkasten am Straßenrand (Fibre to curb). Der „echte“ Glasfaseranschluss ist laut Verbraucherzentrale nur der, bei der das Kabel tatsächlich bis ins Haus (FTTH) gelegt wird. Die beiden anderen Anschlussarten nutzen zur Überbrückung von der Straße/bzw. Keller im Gebäude noch alte Kupferkabel. Die bremsen das schnelle Internet aber aus. Das heißt: Diese Anschlüsse verlangsamen die Übertragungsgeschwindigkeit kurz vor dem eigentlichen Ziel.

Als Hauseigentümer werden Sie dem Thema Glasfaser wahrscheinlich entweder im Rahmen einer Infoveranstaltung der Kommune oder durch eine Information eines Internet-Dienstleisters begegnen. Vielleicht liegt Ihr Haus in einem Gebiet, das gerade erschlossen werden soll. Oder Sie haben gesehen, dass in ihrer Straße gerade Glasfaser verlegt wird. Oder Sie möchten selbst so schnell wie möglich ans schnelle Netz und schauen im Internet, ob ihr Haus in einem Erschließungsgebiet liegt.  

Tipp: Viele Kommunen haben eine Digitalisierungsstrategie, entsprechend finden Sie Ansprechpartner zum Ausbaustand auf der Website Ihrer Stadt. Außerdem bieten die gängigen Netzbetreiber auf ihren Internetseiten Verfügbarkeitschecks für Glasfaser an. Dort können Sie sehen, ob in ihrer Region Glasfaser ausgebaut wird. Leider fehlt bislang ein Check für alle Anbieter. Für ländliche Regionen lohnt sich ein Check über die Deutsche Glasfaser.

Glasfaseranschluss: Was muss ich auf meinem Grundstück zulassen?

Fest steht: Wenn Sie sich für einen Glasfaseranschluss in Ihrem Eigenheim entscheiden, dann muss die Leitung dafür auf den letzten Metern auch über Ihr privates Grundstück gelegt werden. Heißt: Der Boden auf Ihrem Grundstück wird dafür in der Regel geöffnet, um die Kabel ins Haus zu verlegen. Diese Bauarbeiten lassen sich viele Netzbetreiber vertraglich absichern. Denn als Grundstückseigentümer haben Sie die Hoheit über Ihr Eigentum und es darf nicht grundlos beeinträchtigt werden.

Zahlreiche Internet-Anbieter legen ihren Kunden deshalb eine sogenannte Grundstückseigentümererklärung zur Erschließung des Grundstücks (Anschluss Glasfaser) vor. Diese Verträge ähneln sich in der Grundstruktur, können aber auch je nach Anbieter abgewandelt werden. Beispielhaft hier ein Muster von Westconnect.

Der Verband Wohneigentum rät vor Unterzeichnung einer solchen Einwilligung, den Vertrag genau zu lesen. Dort wird in der Regel vereinbart, dass man dem Unternehmer gestattet, das Grundstück so zu bearbeiten, dass Telekommunikationskabelanlagen samt Zubehör errichtet werden können und auch notwendige zukünftige Erweiterungen möglich sind.

Wir haben einige wichtige Infos zur Grundstückseigentümererklärung zusammengefasst:

  • Eine Grundstückseigentümererklärung ist notwendig, damit ein Dritter den Glasfaseranschluss von der Straße bis in Ihr Haus verlegen darf.
  • Mit diesen Verträgen wird klar vereinbart, an welche Regeln sich die Netzbetreiber beim Verlegen des Glasfaseranschlusses halten müssen. Zeitgleich räumen Sie dem Netzbetreiber das Recht ein, die notwendigen Baumaßnahmen überhaupt durchführen zu dürfen.
  • Das bedeutet, dass es vorkommen kann, dass das Grundstück mehrmals geöffnet und wieder verschlossen werden muss.
  • Dabei entstandene Schäden müssen zwar wieder beseitigt werden. Hier kann aber ein Streit über das Ausmaß und die Höhe/Umfang des Schadens aufkommen, was mit Ärger verbunden ist.
  • Problematisch sind die schwammig verwendeten Begriffe: Die Definition des Betretungs- und Nutzungsrechts des Grundstücks zur Erweiterung der Maßnahmen sowie der Begriff der unvermeidbaren Störung sind auslegungsfähig (siehe Punkt 7 im Modellvertrag).
  • Grundstückseigentümererklärungen sollten auch regeln, dass konkrete Baumaßnahmen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Grundstückseigentümer und dessen Anhörung erfolgen.
  • Manche Grundstückseigentümererklärungen enthalten auch weitreichendere Regelungen, die die spätere Nutzung Ihres Grundstücks stark einschränken. Uns sind Verträge bekannt, die dem Grundstückseigentümer verbieten, in einem Schutzstreifen über dem verlegten Glasfaserkabel z.B. Gartenhäuser aufzustellen oder tiefwurzelnde Pflanzen zu setzen. Manche Verträge enthalten auch Vereinbarungen, nach denen sich Eigentümer bei Erdarbeiten auf dem eigenen Grundstück die Erlaubnis des Netzbetreibers einholen müssten.
  • Viele Regelungen in den Grundstückseigentümererklärungen sind unproblematisch – über die Einschränkungen sollten sich Eigentümer aber immer bewusst sein und eine Verpflichtung deshalb genau abwägen. Das gilt insbesondere – wie oben beschrieben – bei sehr weitreichenden Einschränkungen.

Empfehlung: Bei Unsicherheit sollten Sie sich vorher juristischen Rat einholen. Als Mitglied des Verband Wohneigentum NRW haben Sie die Möglichkeit, sich fachlich beraten zu lassen. Ansprechpartner ist unser Jurist Stephan Dingler.

Im Schadensfall: Wie bei jeder Baumaßnahme kann es leider auch mal zu Problemen kommen, etwa weil versehentlich eine bestehende Leitung angesägt wurde oder bei fehlender Abdichtung plötzlich Wasser ins Gebäude dringt. Dokumentieren Sie solche Fälle immer mit der Kamera. In der Regel sind die beauftragten Bauunternehmen für solche Fälle versichert.

Was ist, wenn Eigentümergemeinschaften uneins sind in Bezug auf einen Glasfaseranschluss?

Sie sind Teil einer Eigentümergemeinschaft und nicht alle wollen sich einen Glasfaseranschluss legen lassen? Ein möglicher Konflikt steht ins Haus, wer hat hier das Recht auf seiner Seite? Tatsächlich besagt das so genannte Telekommunikationsgesetz (TKG) §134, dass die Gemeinschaft den Wunsch Einzelner nach einem Anschluss nicht verwehren kann. Hier ist noch nicht mal eine Mehrheit der Glasfaser-Willigen notwendig. Es reicht, wenn ein Beschluss bei der Eigentümerversammlung formuliert wird. Gegenstimmen sind ohne Auswirkung auf den Beschluss. Wichtig ist, dass sich Eigentümer früh zusammensetzen und sich mit den Vor- und Nachteilen der neuen Technik befassen. Denn: Auch wenn die Fraktion der Befürworter (noch) in der Minderheit ist, so werden die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum entstehen, später anteilig auf alle umgelegt. Praktisch heißt das zum Beispiel: Ist das Haus der Eigentümergemeinschaft über ein gemeinschaftliches Vordergrundstück mit der Straße verbunden und darüber wird dann Glasfaser ins Haus gelegt, so ist dabei das Gemeinschaftseigentum von der Baumaßnahme betroffen. Diese Kosten werden anteilig auf alle umgelegt. Den Rest der Anschlusskosten im Haus selbst tragen dann nur die Parteien, die den Glasfaseranschluss haben wollen.

Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks: Glasfaseranschluss über das Vordergrundstück erlaubt?

Wenn Sie in einem Hinterhaus wohnen und unbedingt Glasfaser möchten, muss dann der Grundstücksbesitzer des Vorderhauses dem Anschluss über sein Grundstück hinweg zustimmen? Auch hier ist Konfliktpotenzial vorhanden, das am besten frühzeitig im gegenseitigen Gespräch ausgeräumt werden sollte. Tatsächlich kann der Besitzer des Vordergrundstückes laut Telekommunikationsgesetz (TKG), § 134, nicht einfach Nein zu den Anschlussplänen sagen – solange über sein Grundstück bereits eine Netzinfrastruktur wie zum Beispiel der klassische Telefonanschluss zum Hinterhaus gelegt wurde. Dann muss der Eigentümer des Vordergrundstücks in der Regel hinnehmen, dass ein neuer Glasfaseranschluss für das Hinterhaus über sein Grundstück verlegt wird. Zur Erklärung: Die alte Infrastruktur kann man zwar leider nicht für den Glasfaseranschluss nutzen, weil ein völlig neues Kabel gelegt werden muss. Aber das Argument ist: Wenn man schon in Kauf genommen hat, dass mal der Telefonanschluss über das Grundstück verlegt wurde, dann muss man das auch beim Glasfaserkabel akzeptieren.

Es sei denn, die Baumaßnahmen sind dabei unzumutbar. Allerdings müsste dann hier im Einzelfall gerichtlich geklärt werden, was zumutbar ist. Etwaige Schäden, die bei der Baumaßnahme entstehen, muss das Glasfaser-Unternehmen laut Telekommunikationsgesetz entschädigen.

Muss der Eigentümer einer Einliegerwohnung einen Zugang zu Glasfaser gestatten?

In der Regel darf der Eigentümer dem Mieter der Einliegerwohnung nicht verwehren, sich ein Glasfaser-Anschluss legen zu lassen. Auch hier regelt das Telekommunikationsgesetz, dass ein Glasfaseranschluss über das Eigentümergrundstück grundsätzlich zugelassen werden muss, wenn eine bestehende Netzinfrastruktur bereits vorhanden ist. Sprich: Der Mieter der Einliegerwohnung ist bereits mit einem Internet oder Telefonkabel über das Grundstück an die Netzinfrastruktur angebunden. Ein Veto ist nur dann möglich, wenn die für den Glasfaser-Anschluss notwendigen Baumaßnahmen unzumutbar sind. Was aber zumutbar ist, muss im Einzelfall – vor Gericht - geklärt werden. Was die Kostenübernahme für die Verlegung des Glasfaseranschlusses angeht, so gibt es Entwarnung für den Vermieter, wenn er selbst keine Glasfaser will. Heißt: Der Vermieter ist bei eigenem Desinteresse eines Glasfaserkabels nur zur Duldung der Grundstücksnutzung, nicht zur Zahlung verpflichtet.

Was ist, wenn zwei Glasfaser-Anbieter ein Angebot machen?

Sie haben die Qual der Wahl, weil gleich zwei oder mehrere Anbieter Ihnen einen Glasfaser-Vertrag verkaufen wollen? Grundsätzlich empfehlen wir: Nachfrage bei der Kommune und Recherche im Internet nach Konflikten mit den Anbietern. Hier eignet sich als Überblick das Portal Gigabit.NRW.

Achtung: Viele Anbieter werben auf dem Papier mit dem sogenannten OpenAccess - also der Möglichkeit, über den verlegten Anschluss Internet von verschiedenen Anbietern zu beziehen. Das ist ein gutes Verkaufsargument, denn eine größere Wahlfreiheit ist für jeden erstmal sinnvoll. Allerdings gilt es, da genau zu vergleichen. Denn viele Anbieter versprechen zwar OpenAccess, meinen damit aber nur eine selbst getroffene Auswahl von Anbietern. Oft ist es außerdem so, dass Anbieter zunächst sogar ihre Glasfaser-Infrastruktur in den ersten Jahren nur für sich selbst nutzen. Also lesen Sie hier aufmerksam das Kleingedruckte.

Glasfaser: Woran erkenne ich unseriöse Drückerkolonnen?

Immer wieder berichten Bürger aus diversen Kommunen davon, dass sie von teils aggressiven Werbern an der Haustür zu Glasfaserverträgen gedrängt werden. Dabei handelt es sich offenbar um Drückerkolonnen, wo sich Anwerber als Servicemitarbeiter der gängigen Telekommunikationsunternehmen ausgeben, es aber gar nicht sind. Das führt zu großer Verunsicherung. Dabei ist die Gemengelage auf dem Markt in der Tat nicht ganz einfach, denn mitunter schicken die großen Telekommunikationsunternehmen – Westconnect oder Telekom  –  tatsächlich nicht ihre eigenen Mitarbeiter, sondern extra beauftragte Agenturen auf die Straße. Das macht es also noch verwirrender. Was also tun, wie können Bürger „falsche Schafe“ erkennen?

Hier einige Tipps:

  • Echte Mitarbeiter – auch die von beauftragten Agenturen - können sich ausweisen und tragen entsprechende Firmenkleidung. Westconnect-Vertreter haben Jacken mit der Aufschrift „E.ON Highspeed“ an. Außerdem hat Westconnect die Namen der Außen-Mitarbeiter im eigenen Kundenservice hinterlegt. Deshalb: Ausweis zeigen lassen und im Zweifel den Namen telefonisch abfragen.  
  • Beauftragte Vertreter der Telekom können sich durch ein Autorisierungsschreiben des Unternehmens ausweisen. Außerdem müssen echte Vertreter eine Telefonnummer des Vertriebspartners bereithalten, mit dem die Telekom zusammenarbeitet.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob der Werber tatsächlich im Auftrag der Telekom unterwegs ist und dort entsprechend registriert ist, dann erfragen Sie das unter der Nummer: 0800-3309765. Die gilt bundeweit. Zu den sogenannten Haustürgeschäften bei der Telekom bietet das Unternehmen weitere Informationen auf einer Website.
  • Grundsätzlich sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen, an der Haustür irgendwelche Unterschriften zu leisten. Lassen Sie sich im Zweifel immer alles schriftlich geben, vergleichen Sie Angebote – das Internet ist auch ohne Glasfaser zugänglich und wird NICHT einfach abgeschaltet, wenn Sie sich nicht sofort für Glasfaser entscheiden.
  • Wichtig: Bei Haustürgeschäften gilt immer das 14-tägige Widerrufsrecht.
  • Achtung: Drückerkolonnen arbeiten häufig mit Vertragsunterlagen, bei denen ein früheres Datum eingetragen ist. Sie versuchen so, das 14-tägige Widerrufsrecht zu umgehen.

Was kostet der Glasfaseranschluss?

Das hängt von dem Ausbau-Level in Ihrer Straße ab. Gibt es da schon Glasfaser, wird das schnelle Internet gerade geplant oder liegt der Ausbau noch in ferner Zukunft? Ist Glasfaser verfügbar, dann geht alles etwas einfacher. Ist es nicht in der Nähe verfügbar und Sie möchten unbedingt eine schnelle zukunftssichere Datenverbindung über Glasfaser, müssten Sie einen relativ teuren Einzelanschluss legen lassen. Je weiter außerhalb jeglicher Infrastruktur Ihr Eigenheim liegt, umso teurer die Anschlüsse. Laut Finanztipp kann so ein Einzelanschluss 3.000 Euro und mehr kosten – je nach Anbieter und Lage.
Es kann sich also entsprechend lohnen, noch zu warten, bis Ihr Eigenheim innerhalb eines Ausbauprojektes an das Glasfasernetz angeschlossen wird. Sie haben mehrere Möglichkeiten:

a) Anschlussvertrag mit Nutzungsvertrag

Diese Kombi-Vertragsvariante soll die hohen Anschlusskosten kompensieren. Das Argument der Unternehmen: Wir legen den Anschluss quasi umsonst, wenn Sie einen Nutzungsvertrag bei uns abschließen. Oftmals beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrags zwei Jahre. Laut Verbraucherzentrale kann sich diese Variante durchaus lohnen. Dennoch sollten Sie immer schauen, ob Ihnen kein überdimensionierter und unnötig teurer Vertrag aufgebrummt wird.

b) Anschlussvertrag ohne Nutzungsvertrag:

Sie können auch nur einen Anschluss ins Gebäude legen lassen – und bei einem anderen Anbieter den Vertrag abschließen. Manchmal muss man bei einer solchen Variante die Kosten für den Hausanschluss – also die Verlegung der Kabel von der Straße bis in Ihren Keller – zahlen. Die Kosten liegen dann in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro. Aber: In vielen Gebieten können Sie auch einen kostenlosen Hausanschluss bekommen, ohne dafür direkt einen Nutzungsvertrag abschließen zu müssen. Weil die privaten Netzbetreiber aber gerne direkt einen Nutzungsvertrag mitverkaufen wollen, werden diese Optionen weniger stark beworben.

Was ist, wenn der Anschluss vom Energieversorger gelegt wird?

Es kommt vor, dass auch Energieversorger einen Anschluss an das Glasfasernetz anbieten. Sollten Sie bei dem Versorger schon Strom beziehen, dann kann sich ein Kombirabatt lohnen. Viele bieten eine solche Variante an. Sie müssen aber nicht den Stromversorger wechseln, wenn Sie Glasfaser haben möchten und schon woanders Energiekunde sind.

Für wen lohnt sich das schnelle Internet überhaupt?

Nicht alles, was auf den Markt drängt, muss man haben. Vielen Kunden reicht ihr jetziger Internetanschluss über DSL, sie wollen gar keinen ultraschnellen Glasfaseranschluss. Tatsächlich ist das Ihr gutes Recht und es gibt bisher kein konkretes Datum, an dem es kein Internet mehr über DSL bzw. Kupferkabel geben soll. Dennoch betont gerade die Telekom, die die bisherige Kupferkabel-Infrastruktur aufgebaut hat, dass Glasfaser die Zukunft ist. Sie wird im Zuge des beschleunigten Glasfaser-Ausbaus die Kupferkabel-Infrastruktur nach und nach abschalten. Insofern macht ein Umstieg auf Glasfaser auf lange Sicht durchaus Sinn. Insbesondere, wenn Sie das Angebot bekommen, Ihr Haus kostenlos an ein Glasfasernetz anschließen zu können, ohne dabei direkt einen Nutzungsvertrag abschließen zu müssen, kann das sinnvoll sein. Denn so halten Sie sich für später alle Optionen offen.

Glasfaser lohnt sich schon jetzt vor allem für zwei Gruppen besonders. Die einen sind die, die im Homeoffice mit sehr großen Datenmengen arbeiten und schnelle Verbindungen brauchen. Gerade Mitarbeiter, die Videos, komplexe Animationen und ähnliches herstellen, schicken täglich Material in Gigabyte-Größen hin und her. Mit Glasfaser geht das deutlich schneller, nichts ruckelt, die Verbindungen sind stabil.

Die anderen sind Hausbesitzer. Denn wer sein Haus mit einem Glasfaseranschluss ausstattet, der macht am Ende sein Haus zukunftssicher.Glasfaser ist eine Technik, die irgendwann zum technischen Standard gehören wird. Denn wir alle nutzen zuhause immer mehr internetbasierte Dienste. Ob Filme-Streamen, Video-Telefonie, Gaming – schon jetzt ist der Datenverbrauch im Alltag sehr hoch. Experten meinen, dass hier noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Mit einer schnellen Glasfaserverbindung stellen Eigenheimbesitzer sicher, dass ihr Zuhause an die technischen Anforderungen der Zukunft perfekt angepasst ist – auch im Falle eines Verkaufs der Immobilie ist das ein Pluspunkt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Glasfaser

Welche Bandbreite ist für mich sinnvoll?

Warum sollte ich bei Vertragsabschluss nicht nur auf die Download-Schnelligkeit achten?

Welchen Router und welche Steckdose brauche ich für Glasfaseranschluss?

Welche Netzbetreiber gibt es in NRW, die Glasfaser ausbauen?

Wie kann man den Anbieter bei Glasfaser wechseln?

Wer haftet, wenn beim Bau des Anschlusses Schäden passieren?

Was ist, wenn der neue Glasfaser-Anbieter nicht liefert?