Die meisten Menschen beschäftigen sich nur ungern mit der Frage, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen/Nachlass geschehen soll. Wenn ein Mensch stirbt, geht im selben Augenblick dessen Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (sog. Universalsukzession).
Wenn jemand kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlässt, also keine letztwillige Verfügung von Todes wegen errichtet hat, werden die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt.
Fälschlicherweise gehen viele Eheleute davon aus, dass sie alleinige Erben ihres Ehepartners werden und ihnen beispielsweise dann das gemeinsame Haus nach dem Tod des Ehepartners allein gehört – insbesondere dann, wenn keine Kinder vorhanden sind. Ferner irren sich viele Menschen über ihre Erbfolge, vor allem in Bezug auf ihre möglichen Erben.
In keinem anderen Rechtsgebiet werden so viele Fehler gemacht wie im Erbrecht. Hilfestellung und Orientierung gibt unser Referent Holger Schiller Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht. Er möchte Sie ermuntern, Ihre Erbfolge zu regeln.
Das Webinar beinhaltet folgende Themen:
Kursdauer:
18:00 bis ca. 20:00Uhr
Teilnahmegebühr:
kostenlos
Referent:
Holger Schiller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverband Dortmund e.V. im Verband Wohneigentum NRW e.V.
Die Seminare zum Thema Erbrecht (Gesetzliche Erbfolge, Testamentarische Erbfolge und Testamentsgestaltung) bilden eine themenbezogene Reihe.
Der Zugangslink für das Seminar wird den Teilnehmern sofort nach der Anmeldung per E-Mail zugeschickt. Wenn Sie die E-Mail mit dem Link nicht in Ihrem Posteingang finden, schauen Sie bitte auch in den Spam- oder Junkmail-Ordner Ihres Mailprogramms.