Ob Immobilien oder Geld, im Laufe des Lebens kann sich ein kleines Vermögen ansammeln. Das möchte man der nächsten Generation ungeschmälert überlassen. Aber wann? Vielleicht schon zu Lebzeiten des Besitzers durch Schenkung? Auf diese Fragen antwortet Rechtsanwalt Holger Schiller, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht und zeigt Vorteile wie auch Fallstricke auf. Neben steuerlichen Aspekten bildet dabei das Thema „Sozialhilferegress“ einen Schwerpunkt.
Sozialhilferegress
Rechtzeitige Vermögensübertragung kann Sozialhilferegress im Pflegefall verhindern. Bei der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten müssen einige Dinge beachtet werden. Sobald das Sozialamt hinzugezogen werden muss, prüft es die Vermögenssituation. Zum Vermögen zählen alle Bank- und Sparguthaben wie auch Grundstücke und Immobilien. Holger Schiller erklärt an Beispielen, wie sich unvorhergesehene Belastungen vermeiden lassen.
Pflichtteilsminimierung
Vorausschauende Gestaltungen von lebzeitigen Zuwendungen sind auch dann sinnvoll, wenn „unerwünschte“ Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger (z. B. Kinder aus erster Ehe) reduziert oder sogar vermieden, zumindest aber „Vorempfänger“ zukünftig auf Pflichtteilsansprüche angerechnet werden sollen.
Erbschafts/Schenkungssteuer
Ein Grund für die Übertragung von Geld oder Haus zu Lebzeiten kann eintreten, wenn das Vermögen den Erbschaftsteuerfreibetrag überschreitet. Die Steuervergünstigung durch vorgezogene Schenkungen lohnt sich aber nicht nur für besonders vermögende Menschen. Ein Vorziehen des Erbes kann sinnvoll sein, wenn nicht die Kinder oder Ehepartner als Erben eingesetzt werden sollen, sondern beispielsweise Neffen und Geschwister. Hier sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer deutlich niedriger.
Zusammenfassend lassend sich die Erbschafts-/Schenkungssteuer sowie ein etwaiger Sozialhilferegress vermeiden, wenn rechtzeitig eine Vermögensübertragung erfolgt.
Kursdauer:
18:00 bis ca. 20:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
kostenlos
Referent:
Holger Schiller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht
Stellvertretender Vorsitzender des Kreisverband Dortmund e.V. im Verband Wohneigentum NRW e.V.