Grundbesitzabgaben – welche Gebühren gehören dazu?
Praktische Informationen zu den Grundbesitzabgaben sowie Tipps zum Kostensparen.
Gartenberater
Politikreferent
NRW verschärft die Regeln bei der Vorgartengestaltung. Wir erklären, was Schottergarten-Besitzern jetzt droht und wie Sie mit den richtigen Pflanzen einen pflegeleichten und naturnahen Garten anlegen.
Der gemeine „Schottergarten“ ist typischerweise eine mit Steinen (meist Kies oder Schotter) bedeckte Fläche. Besonders in Vorgärten ist diese Gestaltungform beliebt. Unter der Steinfläche befindet sich häufig Vlies oder eine Folie. Das soll verhindern, dass sich Unkraut wild ausbreiten kann. Pflanzen sucht man auf diesen Flächen oft vergebens – sie werden nur vereinzelt eingesetzt. Denn: Viele Hausbesitzer hoffen, mit dem Schottergarten Arbeit zu sparen. Sie wollen einen pflegeleichten und trotzdem „ordentlichen“ Vorgarten. Doch das ist oft ein Trugschluss. Denn zwischen den Steinen sammeln sich eben doch Blätter und Dreck, das Regenwasser kann nicht gut abfließen. So bildet sich Unkraut, auf den Steinen entsteht eine Moosschicht. Diese Fläche zu säubern, ist alles andere als einfach. Heißt: Schottergärten sind nicht pflegeleicht.
Philippe Dahlmann, Gartenberater beim Verband Wohneigentum NRW, ist jedoch wichtig, die Schotterflächen von richtigen Kies- oder Steingärten zu unterscheiden: „Dabei handelt es sich um Gärten oder Gartenbereiche, in denen ein steiniger, magerer, wasserdurchlässiger Untergrund vorhanden ist. In Stein- und Kiesgärten werden Pflanzen verwendet, die an diesen Lebensbereich angepasst sind. Diese Gärten sind lebendig und artenreich!“ Schottergärten sind hingegen ökologisch gesehen tote Flächen.
Schottergärten bieten keinen Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Für Philippe Dahlmann, Gartenberater beim Verband Wohneigentum NRW, ist schon der Name eine Farce: „Was wir als Schottergarten kennen, hat nichts mit einem Garten zu tun. Denn als Garten bezeichnet man ein Stück Land, das bepflanzt wird.“ Philippe Dahlmann spricht hier eher von Steinwüsten. Wo es keine Pflanzen gibt, fehlt die Nahrung für Insekten. Wo Insekten fehlen, gibt es weniger Bestäubung und damit weniger pflanzliche Vielfalt. Letztendlich gehen durch den Verlust von Grünflächen auch Nahrungsgrundlagen für Mensch und Tier verloren. Außerdem tragen Pflanzen dazu bei, Wasserkreisläufe im Boden aufrecht zu erhalten und sorgen durch ihre Verdunstung für die Kühlung der Umgebung. Heißt im Umkehrschluss, dass sich die Steinwüsten negativ auf das Kleinklima im Wohnumfeld auswirken. Denn Steine (wie Schotter und Kies) heizen sich schnell auf und speichern die Wärme lange. So kommt es zu Hitze-Rückstrahlungen rund um das Gebäude. Gerade nachts ist es ein Problem, denn die Umgebungsluft kühlt sich kaum ab.
Verstärkt wird dieser Effekt durch enge Bebauung und den Einsatz von Gabionenwänden (Steinkörbe) oder anderen künstlichen Sichtschutzbarrieren: Die Luft kann schlechter zirkulieren und Hitze entweicht kaum oder nur sehr schlecht aus den Gärten und ganzen Siedlungen.
Weil zudem der Schatten von Pflanzen fehlt, können sich Schottergärten laut Naturschutzbund (NABU) im Hochsommer auf bis zu 70 Grad erhitzen. Nachts kühlt es in der Umgebung nur sehr langsam ab. Das ist eine Belastung für Tiere – und Menschen! Denn: Auch für Sie selbst ist der entstehende Hitzestau bei immer heißer werdenden Sommern alles andere als angenehm! Schlaflose Nächte sind vorprogrammiert. Wie sehr sich Schotterflächen bei Sonneneinstrahlung aufheizen, kann man übrigens sehr eindrucksvoll auch am eigenen Körper erfahren. Stellen Sie sich an warmen Tagen auf eine Schotterfläche und dann zum Vergleich auf eine Grünfläche – der Temperaturunterschied ist enorm!
Weiteres Problem: „Der Boden unter den Flächen verkümmert, Niederschläge können wegen der Folien kaum versickern. Die Bodenstruktur unter dem Vlies oder der Folie verschlechtert sich, da keine organischen Materialien (wie z.B. Laub) mehr in den Boden gelangen. Und Tiere wie der Regenwurm sind durch die Folie von der Erdoberfläche abgeschnitten. Alles in allem sorgt der Schottergarten für eine verkümmerte Bodenstruktur. Gerade bei Starkregen können Schottergärten deshalb eine echte Gefahr darstellen“, weiß Dahlmann. Fazit: In Zeiten des Klimawandels mit seinen zunehmenden Hitzesommern und Starkregenereignissen sind Schottergärten keine gute Grundlage für ein lebenswertes und umweltfreundliches Wohnumfeld. Deshalb hat NRW schon seit 2018 in seiner Landesbauordnung festgelegt, dass das Anlegen von Schottergärten im Grunde genommen verboten ist. Doch die Regelung war bisher eher ein Gebot, auf diese Gärten zu verzichten. Zudem wurde es von den Kommunen unterschiedlich ausgelegt. Das soll sich ab Januar 2024 ändern.
Ja, spätestens seit 2019 gilt in der Landesbauordnung ein Begrünungsgebot. Streng genommen gilt dieses Gebot sogar schon seit 2000. Konkret steht in der Landesbauordnung: nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden. Ausgenommen sind Flächen, die für eine andere zulässige Nutzung gebraucht werden: etwa zulässige Stellplätze, Einfahrten oder Unterstände für Mülltonnen. Zudem haben Gemeinden für einzelne Gebiete schon vor 2019 in sogenannten Vorgartensatzungen Vorschriften zur Gestaltung der Gartenflächen gemacht. Auch über viele Bebauungspläne wurde in der Vergangenheit festleget, dass Schotterungen unzulässig sind.
Ab 2024 kommt nun eine begriffliche Klarstellung in die Landesbauordnung: Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen. Im Klartext: Schottergärten und auch Kunstrasen waren in NRW schon lange verboten – die neue Landesbauordnung stellt das jetzt nur noch einmal ganz explizit klar und will so letzte Zweifel aus dem Weg räumen. Daraus ergibt sich auch: Das Verbot galt auch schon vorher, also auch für bereits bestehende Schottergärten.
Das Begrünungsgebot gilt in ganz NRW, unabhängig von den Regeln der einzelnen Städte. Aber Städte können zusätzliche Vorgaben machen. So haben Städte und Kommunen in der Vergangenheit über ihre Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne eine bestimmte Auswahl und Zahl von Pflanzen festgelegt. Vereinfacht gesagt: In einzelnen Städten können strengere Vorgaben für die Gestaltung von (Vor-)Gärten erlassen werden.
Die meisten Städte in NRW setzen selten – zumindest nicht sofort – auf das Mittel der Bauordnungsverfügung. Sie ordnen also – zumindest bislang – selten einen Rückbau an. Schottergärten werden wegen des Verstoßes gegen die Landesbauordnung oder kommunale Vorschriften auch noch relativ selten als Ordnungswidrigkeit geahndet. Aber beides sind durchaus denkbare Mittel der Gemeinden. Sowohl in NRW als auch anderen Bundesländern mit vergleichbaren Regeln wurden solche Strafen bereits vereinzelt angeordnet. Die Städte können Ordnungsgelder verhängen oder sogar den Rückbau verlangen. Viele Städte setzen aber eher auf Information, Aufklärung und positive Anreize. Einige Städte fördern etwa die Begrünung von vorher verschotterten Flächen. Der Hintergrund: Geht man gegen einen Schottergarten vor, muss man gegen alle Schottergärten in einer Stadt vorgehen. Und das ist ein großer Aufwand für Stadtverwaltungen. Deshalb setzen diese meist auf sanftere Mittel. Aber: Verlassen sollte man sich darauf nicht. Man kann die neuerliche Änderung der Landesbauordnung durchaus als Warnschuss verstehen.
Prinzipiell ist die Anordnung zum Rückbau von Schotter- und Kunstrasenflächen möglich. Völlig unstrittig ist: Wer seinen Schottergarten nach dem 1. Januar 2019 oder seinen Kunstrasen spätestens nach dem 1. Januar 2024 angelegt hat, der kann zweifelsfrei zum Rückbau aufgefordert werden. Denn in diesen Fällen ist unstrittig, dass die betreffenden „Gärten“ keinen Anspruch auf Bestandsschutz haben. Aber auch unabhängig von diesen Fristen wird es vermutlich für viele schwierig, sich auf den Bestandsschutz zu berufen. Denn das allgemeine Begrünungsgebot besteht in NRW schon seit 2000. Bei einer Rückbauforderung kann man es also auf einen Rechtsstreit anlegen. Die Ausgangslage für Schottergarten-Besitzer ist zuletzt aber tendenziell schlechter geworden.
Hier gilt das gleiche wie beim Rückbau: Eigentlich gilt das Verbot von Schottergärten – oder genauer gesagt das Begrünungsgebot von unbebauten Flächen – auch bei bestehenden Schottergärten. Es hat bereits einige Fälle gegeben, in denen der Rückbau bestehender Gärten von Gerichten bestätigt wurde. Insofern gilt: Besitzer von Schottergärten können hoffen, unter dem Radar zu bleiben. Sicher können sie aber nicht sein. Deshalb unser Appell: Machen Sie sich lieber frühzeitig Gedanken, wie Sie Ihren grauen Schotter-Vorgarten begrünen können.
Die ökologischen Nachteile und die immense Hitzeverstärkung von Schottergärten liegen auf der Hand. Zudem ist der Wasserabfluss ein Problem. Schottergärten nehmen Wasser bei Starkregen deutlich schlechter auf als begrünte Flächen. Das sorgt dafür, dass mehr Regenwasser in die Kanalisation läuft – es konnte schließlich nicht versickern. Deshalb kommt es immer häufiger zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Entstehen durch das angestaute Wasser Schäden an Ihrem Gebäude, werden diese unter Umständen sogar nicht von Ihrer Gebäudeversicherung übernommen. Schließlich gehört es zu Ihren Pflichten, unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig zu gestalten. Schottergärten erfüllen diese Maßgabe meist nicht. Das gilt darüber hinaus theoretisch sogar für Schäden Dritter: Stellt sich heraus, dass eine Überschwemmung speziell durch Ihren Schottergarten ausgelöst wurde, kann das für Sie theoretisch sogar zum Haftungsproblem werden.
Zuletzt: Sie zahlen mit einem Schottergarten häufig mehr Abwassergebühren. Denn diese richten sich in der Regel nach der Größe der versiegelten Flächen. Schotterungen sind versiegelte bzw. wenigstens teilversiegelte Flächen – entsprechend kann die Stadt mehr Gebühren von Ihnen verlangen.
Im Kern ändert sich an der Ausgangssituation für den Verbraucher wenig. Das Gesetz stellt aber klar, dass Schotterungen und Kunstrasenflächen keine zulässige Nutzung darstellen. Es geht also in erster Linie um eine begriffliche Klarstellung. Die Landesregierung will so verhindern, dass Besitzer von Schottergärten einzelne Pflanzen aufstellen und auf dieser Basis behaupten, ihre Vorgärten wären begrünt. Außerdem geht es auch um die öffentliche Wirkung: Die Landesregierung will mit der Änderung unterstreichen, dass Schottergärten in NRW verboten sind.
Gut zu wissen: In der neuen Landesbauordnung wird auch ausgeführt, dass mit Vlies abgedeckte und organischem Mulchmaterialien bestückte Flächen ebenfalls problematisch sind, wenn die Bepflanzung fehlt oder nur spärlich ausfällt.
Zum Podcast „Chlorophyll – der Wirkstoff Grün“ war unser Gartenberater Philippe Dahlmann als Experte auf der Internationalen Pflanzenmesse (IPM) in Essen eingeladen. Thema: Irrweg der Gartenkultur – Über Schotterwüstenverbot in NRW und Vorgartengestaltung. Viel Spaß beim Reinhören!
Ob Sie nun Ihren Schottergarten aus rechtlichen, ökologischen oder finanziellen Überlegungen zurückbauen – es lohnt sich immer und schwer ist es auch nicht. Hier ein paar Tipps zum Vorgehen:
„Für den Fall, dass sich eine Entsorgung nicht umgehen lässt, sollten auch Städte und Kommunen Lösungsansätze anbieten. Die kostenlose Entsorgung der Steine könnte eine Form von Bezuschussung für den Rückbau darstellen“, fordert Gartenberater Philippe Dahlmann.
Viele Menschen glauben, dass Schottergärten pflegeleichter als bepflanzte Gärten sind. „Ein großer Irrtum“, wie Gartenberater Philippe Dahlmann weiß. Denn die Kombination aus Folien/Vliesuntergrund und Steinen hat es in sich. „Täglich weht der Wind Blätter, Staub und andere organische Materialien auf diese Flächen. Niederschläge spülen die Partikel dann in Richtung Vlies. Dort verrotten sie und bilden auf der Folie eine Humusschicht. Samen von verschiedensten Wildkräutern keimen dort. Die Flächen „verunkrauten“ mit der Zeit regelrecht. „Diese Flächen dann sauber zu bekommen, ist eine echte Herausforderung“, sagt der Experte. Wenn im Herbst die Blätter fallen, ist es ebenfalls mühsam, diese aus den Schotterbeeten zu entfernen. Zudem kommen oft noch Algen, Moose und Flechten hinzu, die die Steine besiedeln. Die Flächen verwittern und müssen mit großem Aufwand gesäubert werden. Wer sich nicht darum kümmert, riskiert einen heruntergekommenen Gesamteindruck der Fläche und des Wohnumfeldes. Das Fazit vom Garten-Fachmann: „Schottergärten sind alles andere als pflegeleicht!“
Wichtigste Regel: Standort beachten! Tatsächlich liegt genau in der Standortanalyse der Schlüssel zum späteren Gärtnerglück. Wer sich vorher ein wenig mit der zu bepflanzenden Fläche befasst, braucht später weniger zu tun. Denn wenn Pflanzen nicht zum Standort passen, dann wird es pflegeintensiv. Sie müssen eventuell später mehr gegossen werden oder zeigen sich anfällig für Schädlinge. Hortensien zum Beispiel brauchen viel Wasser, einen eher feuchten Boden und viele Sorten einen halbschattigen Platz. Pflanzen wie Lavendel und Salbei lieben hingegen die Sonne. Zudem wurde auch der Boden oft nicht bedeckt. Ein Boden sollte immer bedeckt sein. Aber nicht mit einem Vlies, sondern am besten mit Pflanzen – wie z.B. Stauden. So werden bei standortgerechter Pflanzenwahl „Unkräuter“ unterdrückt. Weil das standortnahe Gärtnern aber bislang oft nicht richtig berücksichtigt wurde, wurden unpassende Pflanzen ausgewählt. Diese sind im Ergebnis dann viel zu pflegeintensiv. „Das ist auch ein Grund, warum die vermeintlich pflegeleichten Schottergärten solche Siegeszüge erlebt haben“, weiß der Gartenexperte Philippe Dahlmann.
Also schauen Sie auf Ihren Pflanzstandort: Wie sind die Lichtverhältnisse? Liegt der Garten im Schatten? Hat er volle Sonne den ganzen Tag? Außerdem sind die Bodenverhältnisse wichtig. Ist er z.B. sandig oder eher lehmig? Und wie sieht es mit dem Humusgehalt und dem ph-Wert aus? „Das klingt jetzt kompliziert. Diese Werte lassen sich aber relativ einfach über ein R1-Bodenanalyse-Set herausfinden“, sagt Dahlmann. Bei der späteren Pflanzenauswahl, etwa von Sträuchern, spielt der Platzbedarf eine weitere große Rolle. Die Endgrößen der Pflanzen müssen berücksichtigt werden. Je besser Sie im Voraus planen, umso weniger ist später zu tun.
Tipp: Sammeln Sie Regenwasser in der Tonne oder einem anderen Behälter, damit können Sie Ihre Pflanzen nachhaltig gießen – ohne das teure Trinkwasser zu vergeuden.
Grundsätzlich sind Stauden gut geeignet, denn sie sind robuste Pflanzen, die jedes Jahr wieder aufs Neue blühen.
Für einen halbschattigen Platz und nicht zu trockenen Boden eignen sich z.B. heimische Stauden – wie das Immenblatt, die Pfirsichblättrige Glockenblume oder die Mandelblättrige Wolfsmilch. Es sollten immer mehrere Arten und Sorten gepflanzt werden, um auch die Artenvielfalt zu erhöhen. Eine einfache Möglichkeit ist es, auf erprobte Pflanzkombinationen wie Staudenmischpflanzungen zurückzugreifen.
Für einen trockenen Standort mit sonniger Lage eignen sich Sorten des pflegeleichten Blut-Storchschnabels als Bodendecke. Aber auch der Filzige Frauenmantel oder die Färberkamille mögen diesen Lebensraum.
Für einen schattigen und nicht zu trockenen Standort eignen sich z.B. Elfenblumen, die Wald-Glockenblume oder der Wald-Geißbart.
Tipp: Als Mitglied im Verband Wohneigentum erhalten Sie ein kostengünstiges Bodenanalyse-Set und können auch eine telefonische Gartenberatung mit unserem Experten Philippe Dahlmann in Anspruch nehmen.
Auch das ist kein Hexenwerk. Mittlerweile sind viele Gärtnereien für das Thema sensibilisiert. Oft sind die Pflanzen extra mit einem Label „insektenfreundlich“ oder Ähnlichem versehen. Es gibt natürlich Klassiker, wie Lavendel, Rosmarin oder den Sonnenhut – auf die fliegen Bienen und Co. wie verrückt. Vor allem auf sonnigen und trockenen Standorten eignen sich bunte Blumenwiesen oder Kräuterrasenmischungen. Diese sind auch bei Insekten heiß begehrt. Je nach Standort bieten sich vor allem aber artenreiche Staudenpflanzungen an, wie z.B. die schon erwähnten Staudenmischpflanzungen. Diese gibt es für die unterschiedlichsten Standortbedingungen. Egal, ob Blumenwiese, Kräuterrasen oder Staudenpflanzung – bei sachgerechter Anlage sind diese auch pflegeleicht. Wer außerdem dafür sorgen möchte, dass Bienen und Co. sich vermehren, der kann auch im Vorgarten einfache Insektennisthilfen (umgangssprachlich Insektenhotel) aufstellen.
Ein Garten mit vielen insektenfreundlichen Pflanzen, vielfältig, standortgerecht und unter Nutzung von selbst gesammeltem Regenwasser gilt als besonders ökologisch oder auch naturnah. Solche Gärten bieten Ihnen viele Vorteile:
Fazit: Ein bepflanzter Garten ist nicht nur gut fürs Klima, sondern deutlich pflegeleichter als gedacht. Dazu muss man sich nur mit den Standortfaktoren auseinandersetzen und ein wenig vorplanen – schon ist der Aufwand später sehr gering. Aber: Ein wenig Pflege braucht jeder Garten, darüber sollte sich jeder bewusst sein.
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