In Nordrhein-Westfalen gibt es bei der Grundsteuerreform erhebliche Veränderungen in der Bewertung der Grundstücke. Die Bewertungen für Wohngebäude sind in der Summe gestiegen, für Gewerbegrundstücke sind sie massiv zurückgegangen. Dabei war der Rückgang bei Gewerbegrundstücken so stark, dass die meisten Kommunen ihre Hebesätze erhöhen müssten, um keine Einnahmeeinbußen bei der Grundsteuer zu haben. Von dieser Lastverschiebung sind nicht alle Regionen in NRW gleichermaßen betroffen.
Der NRW-Landtag hat für die Kommunen in NRW die Möglichkeit geschaffen, künftig zwei unterschiedliche Hebesätze zu beschließen. Um zu verhindern, dass Wohngrundstücke künftig höher als bislang besteuert werden, können künftig jeweils Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke beschlossen werden. Mit diesem differenzierten Hebesatz kann die Lastverschiebung zulasten der Wohngrundstücke abgefedert werden.
Die meisten Städte haben das von der Landesregierung neu geschaffene Element differenzierter Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke nicht genutzt. In einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW gaben 81 Prozent an, keine Differenzierung vorzunehmen. So zum Beispiel auch die Stadt Köln, die auf getrennte Hebesätze verzichtet und mit gleichbleibenden Hebesätzen auch eine Grundsteuererhöhung beschlossen hat.
Auch die Städte Dortmund und Neuss haben auf getrennte Hebesätze zugunsten des Wohnens verzichtet. Anders machten es vor allem die Ruhrgebietsstädte Duisburg und Essen. Auch in Siegen, wo ohne getrennte Hebesätze eine zusätzliche Mehrbelastung von 40 Prozent die Bürger belastet hätte, wurden vergünstigte Hebesätze für das Wohnen beschlossen.