Grundsteuer-Hebesatz: Was ist das eigentlich?

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Jan Koch

Politikreferent

Der Hebesatz ist ein Instrument der Städte, um die Höhe der Grundsteuer festzulegen. Doch wie berechnet sich die Grundsteuer mit dem Grundsteuer-Hebesatz, warum gibt es künftig mehrere Hebesätze für eine Grundsteuerklasse und was können Sie gegen eine Erhöhung tun?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit dem Grundsteuer-Hebesatz können die Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. 
  • Die Hebesätze sind in den NRW-Kommunen sehr unterschiedlich. 
  • Ein Einspruch gegen die Erhöhung des Hebesatzes ist meistens nicht erfolgreich. 
     
Gelb markierte Hebesatzangabe auf deutschem Grundsteuerbescheid  © Björn Wylezich – stock.adobe.com
Der Grundsteuer-Hebesatz wird in Form einer Prozentzahl angegeben und ist ein Faktor, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit dem Grundsteuer-Hebesatz können die Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. 
  • Die Hebesätze sind in den NRW-Kommunen sehr unterschiedlich. 
  • Ein Einspruch gegen die Erhöhung des Hebesatzes ist meistens nicht erfolgreich. 
     

Was ist der Grundsteuer-Hebesatz?

Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein Faktor, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen. Dieser wird in Form einer Prozentzahl angegeben und von den Städten und Gemeinden eigenständig festgelegt.

Diese Grundsteuer-Hebesätze gibt es:

  • Hebesatz für die Grundsteuer A: Dieser Hebesatz gilt ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Hebesatz für die Grundsteuer B: Der Wert gilt für Wohn- und Gewerbegrundstücke sowie unbebaute Grundstücke.
  • Hebesatz für die Grundsteuer C: Der Hebesatz gilt für unbebaute baureife Grundstücke. Er wurde neu eingeführt und soll Grundstücksspekulationen eindämmen. 

Da die Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuer festlegen, können diese von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Die Städte und Gemeinden legen die Grundsteuer-Hebesätze jeweils für ein Kalenderjahr fest und entscheiden, ob der Hebesatz gesenkt oder erhöht wird. 

Für Wohneigentümer und Mieter ist vor allem der Grundsteuer-Hebesatz B relevant. Vereinzelt kann für Bauherren einer Immobilie auch der Grundsteuer-Hebesatz C relevant sein, wenn das Grundstück nicht direkt bebaut wird.

So wird die Grundsteuer mit dem Hebesatz berechnet:

Die Höhe der Grundsteuer wird mit einer Formel berechnet. Dabei wird der Hebesatz mit dem Grundsteuerwert und der Grundsteuermesszahl multipliziert. Die Formel lautet also:  

Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer B 

  • Grundsteuerwert: Dieser Wert wird vom Finanzamt auf Grund des Bodenrichtwertes, der Höhe der statistischen Nettokaltmiete, der Größe der Grundstücksfläche sowie der Art und des Alters einer Immobilie ermittelt. 
  • Grundsteuermesszahl: Die Grundsteuermesszahl wird in Promille angegeben und einheitlich vom Bund festgelegt. Dabei gibt es ab 2025 eine einheitliche Grundsteuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille und für alle restlichen Grundstücke von 0,34 Promille.

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz ab 2025 in den NRW-Städten?

In den NRW-Kommunen ist der Grundsteuer-Hebesatz sehr unterschiedlich. Insgesamt war der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen im deutschlandweiten Vergleich mit am höchsten. 

Das NRW-Finanzministerium hat im Zuge der Grundsteuerreform errechnet, wie hoch die Grundsteuer-Hebesätze in jeder Kommune sein müssten, damit die Städte und Gemeinden genausoviel Grundsteuer einnehmen wie vor der Reform. Denn genau das hatten die Städte versprochen: Sie wollten die Grundsteuerreform nicht nutzen, um ihre Einnahmen zu erhöhen.

Einer Umfrage des Städte- und Gemeindebunds nach wollen sich 15 Prozent der Kommunen in NRW nicht an dieses Versprechen halten. Sie generieren mit ihren Hebesätzen höhere Grundsteuer-Einnahmen als vor der Reform. Gut 56 Prozent folgen dem Vorschlag des NRW-Finanzministeriums für einen neutralen Hebesatz, knapp 29 Prozent dagegen liegen sogar darunter. In 55 der 396 NRW-Städte soll zudem ein von uns geforderter getrennter Hebesatz zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen beschlossen werden – dazu zählen z. B. Duisburg, Essen, Siegen oder Münster. Mit diesem Schritt können Mehrbelastungen für Wohngrundstücke, die trotz Aufkommensneutralität vorkommen, etwas abgefedert werden.

Denn: Im Zuge der Grundsteuerreform kommt es zu starken strukturellen Verschiebungen. Wenn die Kommunen weiterhin wie bisher einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke erheben, steigt die Grundsteuer für das Wohnen und sinkt für das Gewerbe massiv. Mit einem differenzierten Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke lässt sich dieser Effekt abfedern.

Was sind aufkommensneutrale Hebesätze?

Die Städte haben versprochen, die Reform nicht für Steuererhöhungen bei der Grundsteuer zu nutzen. Mit den sogenannten aufkommensneutralen Hebesätzen nehmen Städte genauso viel Grundsteuer ein wie vor der Reform. Für einzelne sind damit zwar noch immer deutliche Belastungsverschiebungen zu erwarten – diese würden ohne aufkommensneutrale Hebesätze aber noch stärker ausfallen. 

Wie funktionieren differenzierte Hebesätze?

In Nordrhein-Westfalen gibt es bei der Grundsteuerreform erhebliche Veränderungen in der Bewertung der Grundstücke. Die Bewertungen für Wohngebäude sind in der Summe gestiegen, für Gewerbegrundstücke sind sie massiv zurückgegangen. Dabei war der Rückgang bei Gewerbegrundstücken so stark, dass die meisten Kommunen ihre Hebesätze erhöhen müssten, um keine Einnahmeeinbußen bei der Grundsteuer zu haben. Von dieser Lastverschiebung sind nicht alle Regionen in NRW gleichermaßen betroffen. 

Der NRW-Landtag hat für die Kommunen in NRW die Möglichkeit geschaffen, künftig zwei unterschiedliche Hebesätze zu beschließen. Um zu verhindern, dass Wohngrundstücke künftig höher als bislang besteuert werden, können künftig jeweils Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke beschlossen werden. Mit diesem differenzierten Hebesatz kann die Lastverschiebung zulasten der Wohngrundstücke abgefedert werden. 

Die meisten Städte haben das von der Landesregierung neu geschaffene Element differenzierter Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke nicht genutzt. In einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW gaben 81 Prozent an, keine Differenzierung vorzunehmen. So zum Beispiel auch die Stadt Köln, die auf getrennte Hebesätze verzichtet und mit gleichbleibenden Hebesätzen auch eine Grundsteuererhöhung beschlossen hat. 

Auch die Städte Dortmund und Neuss haben auf getrennte Hebesätze zugunsten des Wohnens verzichtet. Anders machten es vor allem die Ruhrgebietsstädte Duisburg und Essen. Auch in Siegen, wo ohne getrennte Hebesätze eine zusätzliche Mehrbelastung von 40 Prozent die Bürger belastet hätte, wurden vergünstigte Hebesätze für das Wohnen beschlossen.

Was kann man gegen eine Erhöhung des Hebesatzes machen?

Die Kommunen berechnen die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer für jedes Grundstück in einem Grundsteuerbescheid. Gegen diesen kann man beim zuständigen Steueramt der Stadt oder Gemeinde einen Widerspruch einlegen. Dies ist aber in den meisten Fälle nicht ratsam, da die Erfolgsaussichten sehr niedrig sind und es aktuell kein verwaltungsgerichtliches Urteil gegen die Höhe eines Hebesatzes gibt.

Widerspruch gegen Grundsteuer C ratsam

Anders kann das bei der Grundsteuer C sein, die bisher nur in wenigen NRW-Kommunen genutzt wird. Sie soll Grundstücksspekulationen eindämmen und Eigentümerinnen und Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke bewegen. Hier gibt es durchaus Möglichkeiten, mit einem Widerspruch gegen die Höhe des Hebesatzes vorzugehen.   

FAQ: Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz

Wie hoch ist der Hebesatz ab 2025?

Wie hoch darf der Hebesatz maximal sein?

Für wen wird die neue Grundsteuer teurer?

Kann man sich gegen die Erhöhung des Hebesatzes wehren?

Ihr Ansprechpartner:

Unser Experte
Politikreferent

Jan Koch