Grundbesitzabgaben – welche Gebühren gehören dazu? Tipps zu Kosten für Grundstückeigentümer

Grundstückseigentümer erhalten jährlich von den Kommunen einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben. Hierzu gehören beispielsweise die Grundsteuer B, Gebühren für Abfall, Wasser, Abwasser sowie Straßenreinigung und Winterdienst. Wir erklären diese Gebühren und geben Tipps zum Kostensparen.

Haus aus Euro-Geldschein, Lupe vergrößert einen Münzstapel  © Goodpics – stock.adobe.com
Grundstückseigentümer müssen zahlreiche Kosten im Rahmen der jährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgaben einkalkulieren. Ein genaues Hinsehen lohnt sich, um Geld zu sparen. 

Grundsteuer B

Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung und knüpft an den Steuergegenstand "Grundstückswert" an. Für Wohneigentümer ist vor allem die Grundsteuer B relevant.  

Die Grundsteuer trägt in erheblichem Maß zur Finanzierung der Gemeindehaushalte bei. Die Kommunen legen dafür die Grundsteuer-Hebesätze  fest und versenden die Grundsteuerbescheide. Mit der Grundsteuerreform, welche ab 2025 in Kraft tritt, gibt es deutliche individuelle Verschiebungen.  Viele Kommunen folgen einem Vorschlag des NRW-Finanzministeriums für einen aufkommensneutralen Hebesatz, wenige liegen darunter und einige Städte wollen die Grundsteuer verteuern. In 55 der 396 NRW-Städte soll zudem ein von uns geforderter getrennter Hebesatz zwischen Wohnen und Nicht-Wohnen beschlossen werden – dazu zählen z. B. Duisburg, Essen, Münster oder Siegen. Mit diesem Schritt können Mehrbelastungen für Wohngrundstücke, die trotz Aufkommensneutralität vorkommen, etwas abgefedert werden.

Gut zu wissen: Am Grundsteuerbescheid Ihrer Kommune können Sie in der Regel nichts ändern. Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit aber auch die Grundlagen des Grundsteuerwerts, den das Finanzamt für Ihr Grundstück ermittelt hat. Er ist zusammen mit dem Hebesatz ausschlaggebend für die Höhe Ihrer Grundsteuer. Sollten Fehler bei der Bewertung durch das Finanzamt entstanden sein, können Sie mit einer fehlerkorrigierenden Wertfortschreibung beim Finanzamt die Werte (z.B. falsche Wohnflächen, Angaben zur Kernsanierung, geteilten Grundstückeflächen, etc.) für das kommende Jahr anpassen lassen.

 

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Worin unterscheiden sich Gebühren und Beiträge von Steuern?

Die Gebühr wird als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung erhoben. Das sind einerseits die Gebühren für öffentliche Leistungen ohne Benutzungsgebühren bzw. die Verwaltungsgebühren, z. B. für beglaubigte Kopien.

Der Unterschied zur Steuer liegt vor allem darin, dass die Steuer ohne eine konkrete Gegenleistung erhoben wird. Ein Beitrag hingegen (z.B. Erschließungsbeitrag für den Bau einer Straße) ist eine Geldleistung für den teilweisen Aufwandsersatz für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen. Die Einnahmen aus der Gebühr sollen insgesamt nicht höher sein als die der Gemeinde tatsächlich entstehenden Kosten.

Es gibt ein gesetzliches Rangfolgeprinzip. Danach sollen sich Städte und Gemeinden vorrangig aus sonstigen Erträgen (wie Mieten, Pachten oder Landeszuweisungen), dann aus Gebühren und Beiträgen und erst zuletzt aus Steuern finanzieren.

Welche Gebühren gibt es für Wohneigentümer?

Abwassergebühr

Die Erhebung der Abwassergebühr erfolgt getrennt nach häuslichem Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Regenwasserabfluss (Niederschlagswassergebühr).

Tipp: Überprüfen Sie, ob der zugrunde gelegte Trinkwasserverbrauch stimmt. Üblicherweise ist der Verbrauch des Vorvorjahres ausschlaggebend. Einsparen lassen sich Abwassergebühren zum Beispiel mit einem Gartenwasserzähler. Damit können Sie nachweisen, dass ein Teil Ihres Trinkwassers nicht ins Kanalnetz eingespeist, sondern für die Gartenbewässerung genutzt wurde. 

Achtung: Ein installierter Zähler muss bei der Stadt angezeigt und der Zählerstand rechtzeitig gemeldet werden. Die genauen Vorgaben variieren von Stadt zu Stadt. Besser als Trinkwasser eignet sich natürlich selbst aufgefangenes Regenwasser für die Gartenbewässerung.
 

Gebühr für Schmutzwasser

Die Gebühren werden nach der Schmutzwassermenge berechnet, die von Ihrem Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage unmittelbar oder mittelbar eingeleitet wird.

Gebühr für Niederschlagswasser

Die Gebühr errechnet sich aus der bebauten oder sonst befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Befestigte Flächen sind zum Beispiel Wege, Parkplätze, Terrassen, Zufahrten und Höfe. Diese bebauten bzw. befestigten Flächen müssen allerdings abflusswirksam sein. Die Regenwassergebühr darf nur verlangt werden, wenn das Regenwasser von den befestigten oder bebauten Flächen in die Kanalisation gelangen kann. Beispiel: Terrassenflächen hinter dem Haus, von denen kein Regenwasser in den Kanal in der Straße vor dem Haus gelangen kann, dürfen nicht mit der Gebühr belastet werden.

Hinweis: Überprüfen Sie, ob die an das Kanalnetz angeschlossene Fläche korrekt ist. Mit einem Gründach, Rasengittersteinen, wasserdurchlässigem Pflaster oder einer Zisterne lässt sich die „Regensteuer“ ebenfalls reduzieren. Auch hier gilt: Die genauen Vorgaben der Kommune sind zu beachten und eine Beratung im Vorfeld ist immer ratsam!

Abfallgebühr

Für die Zuteilung, Aufstellung und Entleerung der Abfallbehälter sowie die Verwertung der Abfälle wird die Abfallgebühr erhoben.

Die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren hängt ab von

  •     der Größe und Anzahl der Behälter
  •     der Häufigkeit der vorgesehenen Entleerungen
  •     der Art des Abfalls (Restmüll oder Biomüll)
  •     der Art der Entleerung (Vollservice oder Teilservice)

Tipp: Prüfen Sie, ob eine geringere Anzahl oder Größe der Behälter, ein anderer Abfuhr-Rhythmus oder ein Verzicht auf Serviceleistungen zu Einsparungen bei der Gebühr führen können. In manchen Kommunen gibt es auch einen Rabatt, wenn Biomüll selbst kompostiert wird. 

Frischwasser

Die Gebühr oder ein Preis für den Bezug von Frischwasser richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch.

Gut zu wissen: Wenn Ihr Wasserzähler abgelesen wird, sollten Sie sich den entsprechenden Wasserstand notieren, damit Sie später den Gebührenbescheid bzw. die Rechnung prüfen können. Zahlendreher können teuer werden.

Gebühr für Straßenreinigung und Winterdienst

Die örtliche Straßenreinigungssatzung legt fest, durch wen (Stadt/Gemeinde oder Eigentümer) und wie oft eine Straße zu reinigen ist. Sofern die Stadt/Gemeinde die Straße reinigt, wird dafür eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren berechnet sich nach der Frontlänge des Grundstückes, der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen und dem Gebührensatz.

Der jeweilige Gebührensatz ist abhängig von der Kategorie (z. B. Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße u.a.) der gereinigten Straße.

Hinweis: Behalten Sie im Auge, ob Ihre Straße regelmäßig gereinigt wird. Möglicherweise können Sie bei Reinigungsausfall die Gebühr mindern.

Die Berechnung von Gebühren von „Hinterliegergrundstücken" ist rechtlich umstritten und kompliziert.

Das müssen Sie als Wohneigentümer über Beiträge wissen

Erschließungsbeitrag

Der Erschließungsbeitrag wird von den Grundstückseigentümern zur teilweisen Deckung des gemeindlichen Aufwands für die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage erhoben. Die Gemeinde hat mindestens einen Eigenanteil an dem umlagefähigen Erschließungsaufwand von zehn Prozent zu tragen.

Straßenbaubeitrag

Die Gemeinden sollen für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze einen Beitrag zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und die Verbesserung erheben. Für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung darf kein Beitrag erhoben werden.

Der Bund der Steuerzahler und der Verband Wohneigentum fordern, den Straßenbaubeitrag abzuschaffen, weil er Existenzen gefährdet, willkürlich ist und Mieten verteuert.

Wichtig: Nach unserer Initiative wurden die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Für Straßenausbaumaßnahmen die nach dem 1.1.2024 beschlossen wurden, dürfen keine Beiträge mehr erhoben werden. Wurde der Ausbau Ihrer Straße zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2023 beschlossen, werden die Beiträge vollständig durch ein Förderprogramm des Landes erstattet. Voraussetzung: Das Förderprogramm weist genug Mittel auf. Für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1.1.2018 beschlossen wurden, müssen die die Ausbaubeiträge weiterhin bezahlt werden. In vielen Fällen ist dann eine rechtliche Überprüfung der Bescheide sinnvoll, weil diese fehleranfällig sind.

Anschlussbeitrag und Kostenersatz

Der Grundstückseigentümer kann an den Kosten für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz beteiligt werden (Kanalanschlussbeitrag nach § 8 KAG NRW).

Tipp: Bringen Sie sich in die Diskussion ein, wenn Straßenbaumaßnahmen geplant werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, an Anwohnerversammlungen teilzunehmen oder eine Anregung (§ 24 Gemeindeordnung NRW) vorzubringen.

Was kann ich gegen falsche/zu hohe Grundbesitzabgaben tun?

Anregung und Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW

Wenn Ihre Stadt/Gemeinde Steuern oder Gebühren drastisch anheben möchte, können Sie sich mit einer Petition an Ihren Rat wenden.

Was können Sie tun, wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind?

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie zu Unrecht einen Gebührenbescheid erhalten haben oder dass die Gebühr falsch berechnet wurde, sollten Sie aktiv werden. Sie haben die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, um den Bescheid anzufechten. Die Gebührenbescheide sind häufig fehlerhaft, daher sollten Sie diese grundsätzlich überprüfen.

Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.

Widerspruch

In einem ersten Schritt können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Sie haben die Möglichkeit, eine Begründung nachzureichen. Wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie dennoch innerhalb der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Frist die Zahlung leisten. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Wird Ihr Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen und wollen Sie diese Zurückweisung nicht akzeptieren, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats ab Zugang Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

Tipp: Sollten Sie den Rechtsweg zu Ihren Gunsten entscheiden können, müssen Sie darauf achten, dass Sie die bereits gezahlten Gebühren zurückerhalten.

Ratenzahlung

Sofern Sie eine Forderung nicht vollständig zur Fälligkeit bezahlen können, können Sie eine Stundung beantragen.