Newsletter 14/2024

Seit Beginn des Jahres gilt in NRW eine Solarpflicht. Details waren bislang aber noch unklar. Denn bis Anfang Juni fehlte eine Verordnung, die zum Beispiel Ausnahmen oder die Größe der vorgeschriebenen PV-Anlage regelt. Jetzt wurde endlich bekannt, worauf sich Bauherren und Sanierer in NRW ab 2025 einstellen können.

Gut ist, dass für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinere Mehrfamilienhäuser moderate Pauschalregeln eingeführt wurden. Die Hürde für eine Ausnahme bei fehlender Wirtschaftlichkeit einer Anlage ist allerdings sehr hoch. So oder so gilt: Wer eine Pflicht einführt, sollte auch dafür sorgen, dass man sie sich leisten kann.

Der Unwille von Eigentümern steht dem Ausbau der Sonnenenergie selten im Wege – es ist eher das fehlende Kleingeld.

 

Viele Grüße

Thomas Hornemann
Geschäftsführer

Die PV-Anlage wird in NRW zur Pflicht: Ab 2025 für Neubauten, ein Jahr später dann auch bei Dachsanierungen. Erst jetzt ist bekannt, welche Mindestgrößen eingehalten werden müssen und welche Ausnahmen gelten.

Im Falle einer Enterbung steht den nächsten Verwandten oft ein Pflichtteil zu. Dabei kommt es aber auf die gesetzliche Erbfolge an. Wann Sie Ihren Pflichtteil einfordern können, wie der Anteil berechnet wird und warum eine geerbte Immobilie dabei ein Risiko sein kann, erfahren Sie in unserem Artikel.

Reparaturkosten rund um die Mietwohnung hat üblicherweise der Vermieter zu tragen. Aber es gibt Ausnahmen: Bestimmte Reparaturen können auf den Mieter umgelegt werden. Wir erklären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

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Ausgabe 14/2024

Versanddatum: 10.07.2024