Das Thema Straßenbaubeiträge ist derzeit in aller Munde. Grund genug für die WDR-Lokalzeit aus Duisburg dieses Thema am 1. März 2017 genauer unter die Lupe zu nehmen. Als Studiogast war Rechtsanwalt Michael Dröge, stellv. Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW, geladen.
Der Experte informierte darüber welche Kosten auf Einwohner umgelegt werden dürfen. In einem aktuellen Fall aus Duisburg sanierte die Stadt Bürgersteige vor eigenen Grundstücken kostengünstiger als vor Grundstücken privater Haushalte. Dementsprechend hoch soll nun die Beteiligung der einzelnen Anwohner ausfallen.
Wichtige Informationen für Anwohner
Betroffene Anwohner sollten ca. drei bis vier Jahre vor Beginn der Maßnahme eine Mitteilung von der Stadt erhalten. Diese Mitteilung enthält in der Regel eine Kostenschätzung für die Umbaumaßnahme. Das ist wichtig, damit sich die Einwohner auf die anfallenden Kosten einstellen können.
Über Kosten, die auf Bürger umgelegt werden können, wird auf der Internetseite der Stadt Duisburg hingewiesen. Hier findet jeder Bürger Informationen in der Satzung für Straßenbaubeiträge.
Was wenn die Kosten höher anfallen als geschätzt?
Fallen die Kosten später doch höher aus als vorab eingeschätzt, rät der Rechtsanwalt, den Bescheid gründlich zu prüfen und ggf. dagegen zu klagen.