Die Umkehrhypothek (auch Rückwärtshypothek genannt) ist streng genommen gar keine Immobilienverrentung. Sie wird aber oft in diesem Zusammenhang als Modell für ältere Eigenheimbesitzer genannt – und soll deshalb auch hier behandelt werden. Eigentlich handelt es sich um ein Finanzprodukt, das sich von der Leibrente dahingehend unterscheidet, dass kein Eigentümerwechsel der Immobilie stattfindet. Stattdessen wird die Immobilie beliehen. Dafür zahlt die Bank dem Eigentümer eine monatliche Rente bis maximal zum 110. Geburtstag.
Die Umkehrhypothek richtet sich nach dem Verkaufswert der Immobilie. Der Eigentümer ist Kreditnehmer und muss diesen Kredit zurückzahlen. Wann der Zeitpunkt ist, wird im Vertrag definiert, so wie bei einem Kreditvertrag üblich. Zins- und Tilgungsleistungen werden erst nach Vertragende aus dem Wert der Immobilie beglichen. Die Rückzahlung des Darlehens kann unterschiedlich vereinbart werden. In der Regel verwertet der Darlehensgeber die Immobilie nach dem Auszug oder dem Tod der Eigentümer und tilgt so das Darlehen auf einen Schlag. Oder aber die Nachlassberechtigten können die Immobilie entschulden und dann ihrerseits weiternutzen.