Im vergangenen Jahr musste der Steuerpflichtige letztmalig Belege mit seiner Einkommenssteuererklärung einreichen. Eine neue Regelung der Finanzminister von Bund und Ländern befreit den Bürger von der Pflicht, Belege abgeben zu müssen. Unabhängig davon, ob die Steuererklärung schriftlich oder elektronisch eingereicht wird.
Auffällige Summen werden hinterfragt
Tickets für Bahnfahrten oder Parkhäuser, Quittungen oder auch Spendenbescheinigungen müssen nicht mehr in Papierform eingeschickt werden. Die Papierbelege müssen nur noch nach Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden. Werden hohe Spenden-Beträge oder zum ersten Mal Pauschalbeträge geltend gemacht, guckt der Fiskus genauer hin. Der Steuerpflichtige muss besonders in diesen Fällen jederzeit mit Rückfragen rechnen.
Aufbewahrungsfrist beachten
Belege sollten in jedem Fall für mehrere Jahre aufbewahrt und gesammelt werden. Das Finanzamt kann diese noch bis zu vier Jahre nach dem entsprechenden Steuerjahr einfordern. Ganz sicher geht man, wenn man die Belege erst nach zehn Jahren entsorgt – sollte das Finanzamt den Verdacht der Steuerhinterziehung haben. Für Selbstständige gilt diese Frist ohnehin.
Tipp für außergewöhnliche Ausgaben
Wer außergewöhnliche oder erstmalige Positionen, wie beispielsweise berufsbedingte Umzugskosten oder ein neues Arbeitszimmer geltend machen will, sollte direkt die Belege dafür einreichen. Auch Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld und Elterngeld fallen darunter.