„Selbst nach dem neuen Gesetz können notariell beurkundete Verträge sowie Miet- und Arbeitsverträge oder der Kaufvertrag für ein Grundstück bzw. eine Immobilie nicht per E-Mail gekündigt werden“, betont Hans-Michael Schiller, 1. Vorsitzender des Verbandes Wohneigentum NRW e.V. Eine Ausnahme gibt es bei Mietverträgen, wenn bei einer Kündigung per E-Mail der Name mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Solch eine Signatur muss bei einem von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) angeschlossenen Zertifizierungsdienst angemeldet sein.
Darauf sollten Verbraucher achten
„Bei Kündigungen per E-Mail kann es grundsätzlich zu Unstimmigkeiten kommen, denn nicht immer lässt sich beweisen, dass die Kündigung auch tatsächlich beim Empfänger eingegangen ist. Eine auf der Festplatte gespeicherte Mailkopie wird von vielen Gerichten leider nach wie vor nicht als Beweis anerkannt“, weiß Hans-Michael Schiller. Wenn der Empfänger die E-Mail-Kündigung nicht bestätigt, empfiehlt der Verband Wohneigentum NRW e.V. daher, zusätzlich noch eine schriftliche Kündigung oder ein Fax hinterher zu senden. Damit ist man auf jeden Fall auf der „sicheren Seite“, denn die Nachweispflicht für den tatsächlichen Eingang einer Kündigung liegt beim Vertragspartner. Er muss im Streitfall nachweisen können, dass die Kündigung fristgereich eingegangen und auch angekommen ist.
Kündigung per Post ist sicherer
„Daher ist die Gesetzesänderung nicht in jedem Fall eine Erleichterung. Gerade bei vertraglichen Dingen, bei denen es um eine wichtige Kündigung geht (Miet-und Arbeitsverträge) empfehlen wir aus Sicherheitsgründen, auch weiterhin den klassischen Weg zu wählen und die Kündigung am besten per Einschreiben zu versenden“, so Hans-Michael Schiller.
An Datenschutz denken
Darüber hinaus sollte auch der Aspekt des Datenschutzes beachtet werden. E-Mail-Provider wie Gmail haben beispielsweise über ihre Datenschutzbestimmungen die Möglichkeit, Inhalte von Nachrichten zu analysieren. Bei anderen Providern können E-Mails ohne Verschlüsselung verschickt werden, sodass sie problemlos von Dritten mitgelesen werden können. Der Verband Wohneigentum NRW e.V. rät deshalb dazu, für die digitale Versendung von Kündigungen immer einen möglichst sicheren Weg zu wählen.
Gerne gibt der Verband Wohneigentum NRW e.V. weitere wertvolle Tipps zu allen Aspekten rund um das Thema Wohnen. Eine E-Mail an info@ genügt. wohneigentum.nrw