Es ist ein großes Ärgernis, wenn Baumwurzeln in die Kanalisation eindringen und sie verstopfen. Überflutete Keller sind dann beim nächsten Unwetter nicht ausgeschlossen. Trotzdem müssen sich Hauseigentümer keine Sorgen machen und die Kanalisation nicht regelmäßig auf Verwurzelungen hin überprüfen. Genau dies bestätigte erst kürzlich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Laut dem Urteil der Bundesrichter haften Grundstückseigentümer nur in engen Grenzen für Schäden ihrer Nachbarn.
Keine neuen Anforderungen für Kommunen
Etwas anderes gilt für Gemeinden, die als Betreiber des Abwassersystems Zugang zu den Kanälen haben. Doch auch die Kommunen müssen die Kanalrohre nur im Rahmen „ohnehin gebotener Inspektionen“ überprüfen und Verwurzelungen beseitigen. Somit hat das Urteil auch keine neuen Kontrollpflichten für die Gemeinden zur Folge (Az.: III ZR 574/16). Ob überhaupt und wie genau Kontrollen durchgeführt werden müssen, hängt immer von der Nähe des Baums zu den Rohren sowie seiner Gattung, seinem Alter und dem Wurzelsystem ab.