„Der Verband Wohneigentum NRW e.V. stellt sich mit Entschiedenheit gegen den Inhalt der eingebrachten Gesetzesvorlage und lehnt für seine Mitglieder die Initiative zur Einführung von wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen eindeutig ab“, erklärt Michael Dröge, der stellvertretende Vorsitzende des Verbands. Denn die Gesetzesvorlage öffnet den kommunalen Verwaltungen Tür und Tor, um künftig Projekte nach eigenem Gusto und nicht mehr nur nach objektiver Notwendigkeit zu fördern. Eine Gefahr des Missbrauchs ist nicht wegzudiskutieren.
Es gibt noch weitere Aspekte, nach denen die Gesetzesvorlage an der tatsächlichen Realität vorbeigeht, sagt Michael Dröge.
Aktuelle Zahlungsverpflichtung nur bei bevorstehenden Arbeiten und alle 30 Jahre
Bei der bestehenden Rechtslage ist für den einzelnen Bürger sichergestellt, dass er nur zu einer Zahlungsverpflichtung herangezogen werden kann, wenn die vor seinem Grundstück verlaufende Erschließungsanlage zu seinem Nutzen erstmalig erstellt, verbessert oder wiederhergestellt wird.
Aufgrund der Tatsache, dass bei Straßen und Kanälen von einer Vorhaltedauer von mehr als 30 Jahren ausgegangen wird, muss sich der Bürger also auf eine Zahlungsverpflichtung einstellen, die ihn nur alle 30 Jahre trifft. Für die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtung kann der verantwortungsbewusste Bürger durch Vorhaltung entsprechender Rücklagen selbst Sorge tragen. Die Inanspruchnahme der Ratenzahlungsmöglichkeit bei der Gemeinde mit den naturgemäß sehr hohen Säumniszuschlägen wird nach Erfahrung des Verbandes in der Realität nur in ganz seltenen Fällen genutzt. Von der CDU-Fraktion wird allerdings genau dieser Punkt zur Verblendung des tatsächlichen Sachverhaltes besonders hervorgehoben.
Bürger wird nur herangezogen, wenn es für ihn einen Vorteil bringt
Richtig ist allein, dass aufgrund der jetzigen Gesetzeslage ein Bürger nur dann zur Zahlungsverpflichtung herangezogen wird, wenn dies für ihn auch einen direkten Vorteil bedeutet. Und es ist eine Tatsache, dass bei dem jetzigen Verfahren auch eine Überprüfung der Bescheide möglich ist. Exakt diese Überprüfung ist auch notwendig, da weit über 90 % der Bescheide fehlerhaft sind – nach den Erfahrungen einzelner Vertragsanwälte des Verbandes Wohneigentum wiesen sogar alle geprüften Bescheide teils gravierende Fehler auf. Einige der seit vielen Jahren tätigen Vertragsanwälte konnten darüber berichten, dass ihnen nicht ein einziger Fall bekannt sei, in dem ein Gebührenbescheid einer Gemeinde vollständig bestehen geblieben wäre. In einer nennenswerten Anzahl von Fällen – hier kann durchaus von etwa 5 bis 10 % aller Bescheide ausgegangen werden – erfolgte sogar eine komplette Aufhebung.
Künftige Gebühr würde einer Steuer gleichkommen
Eine Konsequenz des Vorschlags der CDU-Fraktion wäre, dass dem Bürger jegliche Kontrolle über das Gebaren der Gemeinde entzogen wird. Da keine Bescheide mehr erlassen werden müssten, käme die tatsächlich erhobene Gebühr faktisch einer Steuer gleich. Diese Gebühr könnte dann für die wiederkehrenden Straßenbaubeiträge rein nach der Entscheidung der Kommune auf Straßen und Wege verteilt werden – unabhängig von der Frage, ob eine Notwendigkeit besteht oder eine sinnvolle Verteilung der Gelder vorgenommen würde. „Prachtstraßen“ der Gemeinde könnten so mehrfach ersetzt werden, wohingegen einfache Anliegerstraßen vielleicht über Jahrzehnte hinweg nur notdürftig mit dem Mindestaufwand repariert würden. Eine Veranlassung, die Gelder sachgerecht über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen, hätte die Gemeinde im Zweifelsfalle nicht mehr, da sie unabhängig von der Rechtsprechung handeln könnte. Die Folgen einer falschen Sparpolitik an der Infrastruktur sind heute vielerorts spürbar. Nach Einschätzung des Verbandes Wohneigentum würden die Folgen nach dieser Veränderung sogar noch weiter zunehmen.
Gerichtliche Überprüfung wäre nicht möglich
Weiterhin würden die nicht unerheblichen Fehler, die aufgrund der Komplexität derartiger Maßnahmen durchaus nachvollziehbar sind, bei einer Veränderung der Gesetzessituation nicht mehr einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt. Somit würde also eine erhebliche Geldverschwendung eintreten, da die Verwaltung nicht mehr aus Fehlern lernen könnte, auf die sie engagierte Bürger und ihre Rechtsvertreter durch die Führung von Klagen bei den Verwaltungsgerichten hinwiesen.
All diese Beispiele zeigen, dass der Gesetzesvorschlag der CDU-Fraktion nach Ansicht des Verbandes Wohneigentum NRW e.V. mitnichten einen strukturierten und sinnvollen Lösungsansatz für das Scheinproblem der Finanzierung derartiger Beträge bietet.