Konkret heißt das: Bürgerinnen und Bürger dürften sich in Zukunft auf niedrigere Abwassergebühren freuen. Preuß geht zudem davon aus, dass auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bei der vom Verband Wohneigentum unterstützten Musterklage eines Dortmunder Bürgers gegen die Abwassergebühren der Argumentation des OVG Münster folgen wird: „Das wäre für uns und die vielen Dortmunder Bürgerinnen und Bürger ein großer Erfolg.“
Wer widersprochen hat, kann auf Erstattungen hoffen
Der Interessenverband selbstnutzender Wohneigentümer hatte in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler NRW sowie Haus & Grund NRW zum Widerspruch gegen die Abwassergebührenbescheide aufgerufen. Denn die Kommunen haben sowohl Zinsen als auch Abschreibungssummen so hoch angesetzt, dass die Gebühren am Ende die Kosten der Abwasserbeseitigung überschritten. „Die Städte haben quasi doppelt abkassiert: Denn bisher haben sie mit realitätsfernen Zinsen von bis zu sechs Prozent kalkuliert und zusätzlich bei den Abschreibungen den Wiederbeschaffungswert und nicht wie üblich die Herstellungskosten angesetzt“, erklärt der Vorsitzende des Verbands. Wer Widerspruch eingelegt hat, kann nun sogar auf Rückerstattungen hoffen.
„Für die Abrechnungen im kommenden Jahr ist auch die Landespolitik gefragt: Sie sollte den Kommunen klare und vor allem für die Bürger faire Vorgaben für die Berechnung der Abwassergebühren machen“, fordert der Verband Wohneigentum NRW.