Gerichtsurteil: Kein Anspruch auf uneinsehbare Bereiche

Wenn durch ein neues Bauvorhaben ein Einblick auf das Nachbargrundstück ermöglicht wird, liegt kein Verstoß gegen das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot vor.

Mädchen hält Lamellen einer Jalousie auseinander, um jemanden zu beobachten  © Simon Kadula – stock.adobe.com
Einsicht auf das Nachbargrundstück. 

Gerade in bebauten Gebieten werden immer wieder Baulücken geschlossen. Dabei kommt es vor, dass durch den Neubau eine Einsichtmöglichkeit auf ein benachbartes Grundstück entsteht.

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Gemäß eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen liegt in diesen Fällen kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor (Aktenzeichen -10 A 179/20 vom 07.02.2020). In der Begründung des Oberverwaltungsgerichts heißt es, dass niemand Anspruch auf uneinsehbare Bereiche hat – selbst wenn der Blick des Nachbarn in den Ruhebereich fällt.