Im Rahmen der Energiewende werden immer häufiger Photovoltaikanlagen installiert. Gerade in Ballungsgebieten kommt es jedoch häufiger vor, dass Baulücken geschlossen werden und der Neubau dann zu einer Verschattung der Anlage führt.
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Solange die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden, muss der Eigentümer diesen Zustand akzeptieren. Gemäß eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist keine Verletzung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots gegeben (Aktenzeichen - 7 B 1616/20 vom 17.12.2020).